Frage zur Stromversorgung Klingel und Antenne im Mietshaus

Hallo,

nur so am Rande (ich bin nicht selbst betroffen): Ein Mietshaus (3 Eingänge, 11 Wohnungen) hat für "Allgemeinstrom" einen Zwischenzähler. Ein Eingang mit zwei Wohungen liegt jedoch etwas nach hinten. Die oberer dieser beiden Wohnungen beherbergt im Sicherungskasten einen Klingeltravo für beide Wohnungen. Ebenfalls ist jetzt (bei Grundrenovierung dieser Wohnung) die Antennenanalge erweitert worden: Von nur Wohnzimmer zusätzlich Schlafzimmer und Kinderzimmer. Deswegen mußte ein Verstärker eingebaut werden, der eben auch auf dem Stromzähler dieser Wohnung läuft. Im weiterem Verlauf des Antennenstranges wird jedoch auch die untere Wohnung versorgt.

Ist das so zulässig (weil die untere Wohnung vom Strom der oberen profitiert)?

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Masko Müller, Hamburg
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Nat=FCrlich ist es zul=E4ssig. Unzul=E4ssig nur bei Versto=DF gegen Sicherheitsvorschiften. Hier gehts aber um Zivilrechtliches. =DCber die Typenschilder den Verbrauch ermitteln und die H=E4lfte ausgleichen. Sind nur Minibetr=E4ge.

Das ist kein Zwischenz=E4hler, sondern ein Z=E4hler des EVU und wird mit dem Hausbesitzer oder Verwaltung abgerechnet.

MfG bastian

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bastian

Nat=FCrlich ist es zul=E4ssig. Unzul=E4ssig nur bei Versto=DF gegen Sicherheitsvorschiften. Hier gehts aber um Zivilrechtliches. =DCber die Typenschilder den Verbrauch ermitteln und die H=E4lfte ausgleichen. Sind nur Minibetr=E4ge.

Das ist kein Zwischenz=E4hler, sondern ein Z=E4hler des EVU und wird mit dem Hausbesitzer oder Verwaltung abgerechnet.

MfG bastian

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bastian

""Masko M=FCller, Hamburg"" schrieb:

Von einem Zwischenz=E4hler spricht man AFAIK dann, wenn er hinter einem=20 offiziellen Verrechnungsz=E4hler installiert ist. Wenn es tats=E4chlich = ein=20 solcher ist, m=FCsste irgendwo ein "richtiger" Z=E4hler sitzen - wo = w=E4re das=20 in diesem Fall?

Da hat jemand anscheinend eine separate KLingelinstallation f=FCr diese=20 beiden Wohnungen gebaut. Rein Elektrotechnisch ist dagegen wohl nichts=20 einzuwenden, aus Gr=FCnden der Verrechnung ist es IMHO nicht in Ordnung.

Auf jeden Fall halte ich es f=FCr Murks.

Hans=20

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Hans Wein

Masko Müller, Hamburg schrieb:

Wegen der paar Watt lohnt sich keine Änderung der Installation und erst recht kein Prozess um diese Nichtigkeit.

Hans

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Hans Beiger

Masko Müller, Hamburg schrieb:

Wegen der paar Watt lohnt sich keine Änderung der Installation und erst recht kein Prozess um diese Nichtigkeit.

Hans

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Hans Beiger

Auf jeden Fall klagen - diese mindestens 80 Cent pro Jahr sollten gerecht aufgeteilt werden!

W.K.

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Wolfgang Kieckbusch

Genau: 40 Cent f=FCr den einen, 40 Cent f=FCr den anderen und 800 EUR f=FCr den Anwalt. :-) Gruss Harald

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Harald Wilhelms

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Wolfgang Kieckbusch schrieb:

Na, unterschätz das mal nicht: Jedes Watt kostet 1,50/a. Aber die relevantere Frage ist, wie in aller Welt man verhindert, daß ein Hauseigentümer eine "gerechte" Lösung findet und den Elektriker losschickt, um $Verbraucher an den Gemeinschaftsschaftszähler anzuklemmen (und die Kosten dann natürlich auf die Miete umlegt).

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf . K u s m i e r z

Okay, es ist kein Zwischenzähler, sondern ein eigener, der auf den Namen der Wohungsverwaltung läuft...

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Masko Müller, Hamburg

Wolfgang Kieckbusch schrieb:

Ein Klingeltrafo kostet m.E. mehr als 5 Euro im Jahr - manche schlechte Trafos sogar über 10.

Aber Klagen würde ich deshalb trotzdem nicht.

Nur: Wenn irgendwann ein Mieter kommt mir Rechtsschutz, der wird Klagen.

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Wolfgang Uhr

Wolfgang Uhr schrieb:

Und dann keine Rechtsschutzversicherung mehr haben und auch keine Andere kriegen. Nennt sich Kündigung nach Schadensfall. Würde mich allerdings wundern wenn dafür überhaupt eine Versicherung zahlen würde.

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Hans Beiger

Mich würde es wundern, wenn darüber ein Prozess geführt wird. Es ist doch völlig klar, dass man den Strom für Gemeinschaftsanlagen nicht einfach dem Zähler eines einzelnen Mieters entnehmen darf. Ob viel oder wenig ist für die rechtliche Beurteilung nicht relevant.

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Werner Holtfreter

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Werner Holtfreter schrieb:

Ab wieviel Cent pro Jahr wäre es denn relevant? 1, 5, 10, 1000?

Also, ich fände das komplett in Ordnung, wenn man dem Mieter (vorher) sagt: Hör mal, Mieter, über Deinen privaten Zähler wird für Gemeinschaftsanlagen Strom im Umfang von ca. 10 E/a entnommen. Wenn dafür ein extra Zähler eingerichtet würde, dann kostet der 50 E im Jahr, und davon müßtest Du die Hälfte zahlen, zusätzlich noch die Hälfte vom Gemeinschaftsstromverbrauch, also 55 anstatt 10.

Wie doof soll denn der Mieter sein, dem nicht zuzustimmen?

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf . K u s m i e r z

X-No-Archive: Yes

begin quoting, "Ralf . K u s m i e r z" schrieb:

Mein Milchmädchen sagt mir übrigens gerade, daß die Rechnung nicht stimmt...

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf . K u s m i e r z

Am 24.04.2010 08:04, schrieb Masko Müller, Hamburg:

Ich habe seinerzeit ähnliches durchgemacht, als Vermieter. Nur ging es nicht um einen lächerlichen Klingeltrafo. der keine 3 Euro im ganzen Jahr verbraucht, sondern um eine Heißwasserkreislaufpumpe, die das Heißwasser in den obersten Stockwerk transportiert und auch auf diesem Zähler läuft. Diese Pumpe hat etwa den 25-fachen Verbrauch des Klingeltrafos, läuft aber nur 4 Stunden am Tag. Somit sind auch das nur etwa 14 Euro im Jahr. Aber es profitieren alle im Haus davon. Also: Ich als Vermieter berechne diesen Betrag aus der Gesamtmiete am Jahr aus den Nebenkosten raus. Das gleiche würde ich mit dem Strom des Antennenverstärkers machen, aber nur, wenn wirklich alle so "kleinlich" sind... Solange du etwas sauber berechnen kannst und auch tust, ist es zulässig da keinem Schaden entsteht. Bei Heizungen ohne Einzelzähler siehts da schlechter aus, aber ist dennoch zulässig...

Det.

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Det. Hoffmann

Ab 1 Cent kannst du ein Gericht bemühen. Oder willst du, dass Kleinstschulden nicht einzutreiben sind? (Mancher Anwalt wird aber lieber einen Cent geben, als so einen Fall übernehmen.)

Klar, wenn man das so vereinbart, ist nichts dagegen zu sagen. Wenn man nichts sagt, ist es Stromdiebstahl.

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Werner Holtfreter

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Werner Holtfreter schrieb:

Das ist keine Antwort auf die Frage.

Möchtest Du die Vorschrift nicht lieber doch nochmal nachlesen?

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf . K u s m i e r z

"Masko Müller, Hamburg" schrieb...

Zulässig, mag das sein, aber... ...wennn ich als Mieter der oberen Wohnung in Urlaub fahre, drehe ich alle Sicherungen raus. Das ist ebenfalls zulässig und mein gutes Recht. Dann würde sich der Mieter der unteren Wohnung schon irgendwie kümmern müssen.

W.

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Wolfgang P u f f e

""Masko Müller, Hamburg"" schrieb im Newsbeitrag news:1jhg0hz.1vq1fkmnvynmdN% snipped-for-privacy@web.de...

Bei 10 Euro im Jahr musst du dir die Schreiberei + Klagerei gut überlegen

*lol*
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Lothar Klein

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