Hallo,
ich habe mir zwei Sets mit jeweils 5 Halogenstrahlern a 20 W gekauft.
Dabei ist jeweils ein elektronisches Vorschaltgerät, das primärseitig gedimmt werden kann. In der BDA des EVG steht, dass je nach Anzahl der angeschlossenen Lampen die Sekundärseitige Zuleitung nur zwischen 2 und 4 m betragen darf.
Das kann ich so jedoch nicht realisieren. Ich komme bei den 5 Lampen locker auf 5-8 m Länge der Zuleitung.
Meint ihr das ist möglich, wenn man einen Leiter mit größerem Querschnitt nimmt? Oder aus welchem Grund ist die Leitungslänge vom Trafo zu den Lampen beschränkt? Liegt das am Leitungswiderstand?
Gruss Artur