Halogen Trafos und Leitungslänge

Hallo,

ich habe mir zwei Sets mit jeweils 5 Halogenstrahlern a 20 W gekauft.

Dabei ist jeweils ein elektronisches Vorschaltgerät, das primärseitig gedimmt werden kann. In der BDA des EVG steht, dass je nach Anzahl der angeschlossenen Lampen die Sekundärseitige Zuleitung nur zwischen 2 und 4 m betragen darf.

Das kann ich so jedoch nicht realisieren. Ich komme bei den 5 Lampen locker auf 5-8 m Länge der Zuleitung.

Meint ihr das ist möglich, wenn man einen Leiter mit größerem Querschnitt nimmt? Oder aus welchem Grund ist die Leitungslänge vom Trafo zu den Lampen beschränkt? Liegt das am Leitungswiderstand?

Gruss Artur

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Artur Kawa
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Artur Kawa schrieb:

Funkstörung! Wenn du verdrillte Leitung nimmst dürfens ein paar Meter mehr sein.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Das "elektronische Vorschaltgerät" ist ein Schaltnetzteil. Es gibt für den Betrieb von Halogenlampen keinen Grund, die Spannung gleichzurichten und zu glätten. Deshalb kommt am Ausgang meist hochfrequente Wechselspannung raus. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Limitierung der Leitungslänge also etwas mit EMV zu tun hat. Wahrscheinlich strahlt das Ding bei zu großer Leitungslänge einfach unerlaubt stark auf irgendeiner Frequenz rum.

Mein Vorschlag: Ich würde, um auf Nummer sicher zu sein, einen Strang aus dickerem Querschnitt verlegen und die Lampen auf dieser Strecke immer in den Strang einklemmen. Wichtig sind dann anständige Klemmen (WAGO 222-413 zum Beispiel) und Querschnitt sollte am besten 2,5mm² sein. Also nicht mit jeder Lampe direkt auf den Trafo gehen. Die Gesamtlänge der Zuleitung ist somit die Länge zwischen den am weitesten entfernten Lampen.

CU

Manuel

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Manuel Reimer

"Dieter Wiedmann" schrieb ...

Stimmt, daran dachte ich gar nicht.

Aber woher eine 1,5 qmm Leitung nehmen, die gedrillt ist? Selber drillen?

Gruss Artur

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Artur Kawa

Dieter Wiedmann schrieb:

Sicher? Wo steht das bitte?

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Ulkig F. Heidenarm

Artur Kawa schrieb:

Ja, die Schlaglänge muss ja nicht so kurz sein wie bei Netzwerkleitung.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

"Dieter Wiedmann" schrieb ...

Meinst Du eine "Drillung" alle 5-10 cm sind ausreichend?

Artur

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Artur Kawa

Artur Kawa schrieb:

Ja.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Am 11.02.2010 16:57, schrieb Artur Kawa:

Störstrahlung, meistens interessierts keine Sau, aber prinzipiell könnte dir die RegTP deinen Störsender gegen Aufwandsentschädigung für die Suche stillegen.

Butzo

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Klaus Butzmann

"Dieter Wiedmann" schrieb ...

Danke,

dann werde ich am WE erst Mal 20 m Kabel drillen.

Artur

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Artur Kawa

Am 11.02.2010 18:57, schrieb Artur Kawa:

Warum nicht?

Butzo

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Klaus Butzmann

Dieter Wiedmann schrieb:

Daneben k=F6nnte noch der Skineffekt bei gr=F6=DFeren L=E4ngen eine Rolle=

spielen. Der liegt bei 10kHz Schaltfrequenz so bei 0,66mm. Bei 50kHz also bei 0,3mm.

--=20 mfg hdw

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Horst-D.Winzler

Horst-D.Winzler schrieb:

Üblich sind 35kHz, und da ists noch nicht wirklich wild, aber grundsätzlich hast du schon recht.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Das muß nirgends stehen, das sagt einem das gesunde Wissen. Und wer es nicht weiß, der hält sich einfach an das, was im ZEttel steht, und fertig.

-ras

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Ralph A. Schmid, dk5ras

Und wenn ein Kurzwellenhörer in der Nähe wohnt, dann ist die Chance durchaus gegeben.

-ras

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Ralph A. Schmid, dk5ras

Ralph A. Schmid, dk5ras schrieb:

sorry - bei manchen Sachen möchte ich es einfach wissen. Hier werden so oft Behauptungen ind die Luft gestellt die mit nichts belegt sind.

Mein Wissen sagt mir dass alles, wo AC drin oder dran ist irgendwie sendet. Punkt.

Und ja ich weiss schon von was ich rede. Bis hin zur Funkerei früher.

Trotzdem möchte ich gerne diese Aussage belegt haben.

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Ulkig F. Heidenarm

Die Dinger hauen schon bei korrekter Installation mehr Mist 'raus, als man es eigentlich haben will.

Nur daß die 50Hz normaler Leitungen i.d.R. keinen groß stören.

-ras

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Ralph A. Schmid, dk5ras

Ralph A. Schmid, dk5ras schrieb:

Das ist mir klar

Darum geht es nicht.

Es geht um die folgende Aussage:

Frage:

Und genau das will ich erklärt haben. Nämlich was die Längenbeschränkung nun konkret mit der Funk(ent)störung zu tun hat.

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Ulkig F. Heidenarm

Je länger die Leitung ist, desto mehr kann sie abstrahlen (bei Leitungslängen deutlich unter der Wellenlänge), somit wird halt die EMV-Prüfung nur bis zu einer bestimmten Leitungslänge bestanden.

Das mit der Verdrllung macht es dabei gar nicht so sehr aus (ist eher wichtig bei weiteren Leitungen im VErlegebereich, um Übersprechen zu verringern), wenn die Hochfrequenz symmetrisch und mit keinem Potential-Bezug zu den Betriebsspannungsleitungen (Primärseite) abgegeben wird, dann reicht eine sauber parallele Führung der Adern (wie bei NYFAZ) aus, Abstrahlungen recht wirkungsvoll zu verringern, bei Verlegung auf nichleitendem Grund.

Da das alles nie so ideal in einem consumer-Produkt erfüllbar ist, beschränkt man eben die Leitungslänge und geht auf Nummer sicher. Man muß ja auch damit rechnen, daß Seilsysteme angeshclossen werden, die wegen des hohen Abstands der Leiter mehr abstrahlen...

-ras

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Ralph A. Schmid, dk5ras

Ralph A. Schmid, dk5ras schrieb:

Danke - das war soweit eine plausibel klingende Erklärung. Aber ich zweifle immer noch an der Behauptung dass eben Funk(ent9störung für die Leitungslöängenbeschränkung zuständig sein.

Ich denke dabei eher an Herrn Ohm und seine Folgen. Ich kann mir bei allen Funkverständnis nicht vorstellen, daß ein paar Meter Leitung mehr oder weniger bezüglich der "HF" nenneswerte Rollen spielen. Wenn so ein Teil eine bestimmte Menge (milli)Watt rausbläst, dann gehen die raus. Egal wie lang die Antenne ist. Die Abstrahlcharakteristik ist halt anders. Aber raus ist raus.

Aber vielleicht bin ich auch auf einen gedanklichen Holzweg. (Der leitet wenigstens keine HF)

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Ulkig F. Heidenarm

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