Hauptsicherung für eine ganze Wohnung - nur 16 A?

Am Sat, 05 Dec 2015 17:14:10 +0100 schrieb Ulrich G. Kliegis:

Ok, so weit schon mal nicht schlecht.

Was mich etwas wundert ist die 1 x 63 A Sicherung. Normalerweise

Wohnungen aufgeteilt.

Verbindung zur sichtbaren Steigeleitung existiert ja nach Deinen Aussagen nicht.

Lennart

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Lennart Blume
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Lennart Blume war der Meinung:

em

r,

ist

63 A

Nicht in Altbaugegenden im Osten, wo noch nichts gemacht wurde.

GK

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g. Kühne

Da ich selbst nicht dort bin, um mir ein Bild zu machen, bin ich auf

Keller neueren Datums zu sein.

U.

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Ulrich G. Kliegis

Am 05.12.2015 um 21:55 schrieb Ulrich G. Kliegis:

Klingt lustig, so wie du das schreibst. Fast wie "Agenten im Feindlichen Ausland" :-)

Na gut, meinswegen auch Helden der Ausbildung.

N.B. Kennt jemand "Sky High" mit Kurt Russel?

kann weiter gehen.

Kay

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Kay Martinen

X-No-archive: Yes

Am Montag, 23. November 2015 23:04:34 UTC+1 schrieb Harald Hengel:

p sein.

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w-buechsenschuetz

snipped-for-privacy@web.de schrieb:

sein muss?

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Harald Hengel

eigene Leitung, so denn eine entsprechende Anschlussdose existiert.

Marcel

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Marcel Mueller

Am 07.12.2015 um 19:52 schrieb Harald Hengel:

Butzo

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Klaus Butzmann

die 16A-Sicherung, die dort einsam (und in Stellvertretung einer wohl

Drei Bewohner, zum mietrechtlichen Aspekt will ich hier aber nicht

erzeugt, Wohnungsheizung dito). Der Gesamtverbrauch ist sicher niedriger als bei n+x Bewohnern, aber es geht hier ja um I(max).

und Installateure (und dem vereinzelt auch bei Mietern und

U.

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Ulrich G. Kliegis

Am Tue, 08 Dec 2015 07:55:27 +0100 schrieb Ulrich G. Kliegis:

Selbst wenn: ob die Mieter die Zeit und Kraft haben das im Zweifelsfall durchzuprozessieren?

Lutz

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Lutz Schulze

Ich bin gespannt auf die Rechtsgrundlage.

Die Installation muss sicher sein, eindeutig.

Dass die Installation schwach ist, das ist einfach Bestandteil der gemieteten Wohnung.

Aber auch Wohnungen mit Plumpsklo im Hof sind heute nicht Stand der Technik, und durchaus vermietbar.

Ich hatte selbst schon ein Haus gemietet, das mit 10 A zum Nachbarn einphasig verbunden war. Geht gut, man darf halt nicht gleichzeitig staubsaugen und backen.

Ich hatte als Student auch schon Wohnungen angeboten bekommen, die waren kaum besser als Harry Potters Platz unter der Treppe - zum Duschen wurde mir empfohlen, Mitglied im Sportpark ums Eck zu werden. Statt dessen nahm ich ein Zimmer, das ich mit der durchgehend laufenden Kaffeemaschine heizte.

Geht alles, gibt's alles - aber ich denke, ein Anrecht hat man nur auf eine gewisse, erreichbare Mindesttemperatur.

Martin

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Martin Τrautmann

X-No-archive: Yes

Am Dienstag, 8. Dezember 2015 08:14:50 UTC+1 schrieb Lutz Schulze:

Wenn dies als Mangel der Mietsache angesehen wird, hat der Mieter ein Recht

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tallation). Immerhin konnte man einen kleinen Elektroherd und die Waschmasc hine gleichzeitig betreiben. Meine jetzige Wohnung ist Bj. 1929, vor ca. 15

er ausgestattet.

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w-buechsenschuetz

Absicherung.

Im Westen oder im Osten?

Marc

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Marc Haber

In der ersten Instanz war das Gericht also der Meinung, das sei kein

benennen den Staubsauger.

Damit sollten zumindest 16 A alleine gerade noch reichen. 10 A sind zu wenig.

Dass zwei Instanzen da zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen mag als Hinweis reichen, dass die Lage nicht offensichtlich ist. Mit letzterem Urteil haben die Mieter aber gute Karten - oder der Vermieter muss

Martin

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Martin ?rautmann

X-No-archive: Yes

Am Dienstag, 8. Dezember 2015 11:47:53 UTC+1 schrieb Marc Haber:

Seit der Wiedervereinigung sind 25 Jahre vergangen.

erbesserungen kann man auch im Osten in den Jahren 1990 bis 2015 erwarten. Ob es eine regional abweichende Rechtssprechung gibt, ist mir nicht bekannt

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w-buechsenschuetz

Und? Deswegen wurden bis zur Wiedervereinigung nicht unterschiedliche Regelwerke und Standards angewendet?

Marc

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Marc Haber

DIN und TGL waren weitgehend identisch, manche TGL-Regelungen haben noch

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Karl Friedrich Siebert

Am Mon, 7 Dec 2015 23:39:01 -0800 (PST) schrieb snipped-for-privacy@web.de:

Summe 2 Monatsmieten aufgelaufen sind. Und bis dahin hat er noch das Problem

Es kann also passieren dass er 2 Jahre lang mindert, technisch nichts

das alles vor Gericht ausgeht weiss man erst nach dem Urteil.

Sicher, aber Recht haben und das dann auch durchsetzen sind immer noch zweierlei Dinge.

Lutz

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Lutz Schulze

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