Ich bin gespannt auf die Rechtsgrundlage.
Die Installation muss sicher sein, eindeutig.
Dass die Installation schwach ist, das ist einfach Bestandteil der gemieteten Wohnung.
Aber auch Wohnungen mit Plumpsklo im Hof sind heute nicht Stand der Technik, und durchaus vermietbar.
Ich hatte selbst schon ein Haus gemietet, das mit 10 A zum Nachbarn einphasig verbunden war. Geht gut, man darf halt nicht gleichzeitig staubsaugen und backen.
Ich hatte als Student auch schon Wohnungen angeboten bekommen, die waren kaum besser als Harry Potters Platz unter der Treppe - zum Duschen wurde mir empfohlen, Mitglied im Sportpark ums Eck zu werden. Statt dessen nahm ich ein Zimmer, das ich mit der durchgehend laufenden Kaffeemaschine heizte.
Geht alles, gibt's alles - aber ich denke, ein Anrecht hat man nur auf eine gewisse, erreichbare Mindesttemperatur.
Martin