Kontaktlose Verkabelung mit Automaten, Reihenklemmen und Hutschienen für Einfamilienh äuser zulässig?

Hallo zusammen,

wir sind gerade dabei umfassende Elektroarbeiten an unserer Verteilung vorzunehmen. Der Schaltschrank ist von Fa. Geyer. Der Schaltschrank war damals sehr teuer. Nun wollten wir die Verteilung entsprechend erweitern und mussten feststellen, dass die Fa. Geyer nicht ge- willt oder in der Lage ist entsprechende Zubehörteile zu diesem Schrank zu liefern -> Arschkarte.

Da demnächst ein weiteres Einfamilien-Wohnhaus eine neue Verteilung bekommen soll, würde ich gern wissen ob ich diese Verteilung nach Industriestandard aufbauen darf.

Kurz gesagt, der wird dann nicht in der Art aussehen:

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Sondern eher in der Art:
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Viele Grüße Erik

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Erik Werner
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Geyer existiert nicht mehr.

Da würde ich mal in die TAB2007 sehen.

Lutz

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Lutz Illigen

Ein Teil der Produktpalette wird von ABN Elektro weitergefuehrt.

Warum die TAB? M.W. beschreibt die Tab lediglich die Anschlussbedingungen des EVU, nach dem Zählerplatz endet der Zuständigkeitsbereich des EVU. Die Hausverteilung ist Privatsache.

Regards Karsten

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Karsten Roch

Die EVUs haben schon "ihre" Vorstellungen von der Hausverteilung bie berücksichtigt werden sollten.

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Horst-D.Winzler

"Karsten Roch" schrieb im Newsbeitrag news:4ba71d05$0$6726$ snipped-for-privacy@newsspool2.arcor-online.net...

Nicht wenn man sich an die TAB 2007 hält. Die Junx wollen schon sicher stellen das hinter dem Zähler kein Murks ist, der u.U. Rückwirkungen aufs Netz hat. Gruß Christoph

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Chris

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