Meisterschule

Aug 26, 2003 9 Replies

Hallo,



zur Ausbildung zum Meister im Elektrohandwerk gehört ja auch der Rechnungswesen- / Buchhaltungsteil. Ich habe vor einiger Zeit mal angefangen mit der Schule aber dann aus persönlichen Gründen ( ja, keine Lust mehr ;-)) nach dem Jahr Buha kurz vor der Prüfung abgebrochen. Ich meine mich zu erinnern, das es eine möglichkeit gab den Buha Teil in einem Crash Kurs zu machen . Irgendwas in die Richtung 2 Wochen voll Power und dann hat man den Teil hinter sich. Hat hier einer vielleicht eine Adresse oder Infos über solche Crash Kurse? Nochmal das Jahr Buha möchte ich mir ersparen...



Mich würde auch interessiern wenn hier einer so einen Kurs gemacht hat und etwas davon erzählen kann wie es da so läuft.


tm


Einfach mal bei der Handwerkskammer fragen.

Man muß die von der HWK angebotenen Kurse nicht besuchen, man kann sich einfach so zur Prüfung anmelden.

Kann ich nix zu sagen, ich hab das volle Abendprogramm mitgenommen.

Mermgfurt Detlef Neubauer seit 2000 Elektromeister

Hallo, Torsten,

Du (Elektron_tm) meintest am 26.08.03:

Frag mal bei einigen Volkshochschulen in der Nachbarschaft, und frag bei der Handwerkskammer, bei der Du die Prüfung machen willst.

Hier in der Gegend wurde bei den Antworten ein wenig sortiert: "Willst Du vor allem die Prüfung bestehen, oder willst Du vor allem das Wissen auch im Betrieb verwerten?"

Viele Grüße! Helmut

Hallo, Detlef,

Du (spamschlucker) meintest am 26.08.03:

Aus der Erinnerung (ist schon einige Jahre her, und die Prüfungsordnung könnte inzwischen abgeändert sein): es kann sein, dass z.B. die jeweilige VHS diesen Teil der Prüfung abnehmen darf. Damit ist der Startschuss für alle Prüfungsfristen gegeben - etliche Leute haben diesen Mechanismus hier benutzt, um die lange Wartezeit auf einen "regulären" Prüfungstermin insbesondere für den Teil I abzukürzen.

Genauere Informationen: stets bei der zuständigen Handwerkskammer.

Viele Grüße! Helmut

Du meintest:

Hallo,

das muß ja nicht bei der HWK sein. Die 240h sind der ganz normale Kurs aber genau den möchte ich ja vermeiden. Vor allem weil ich den sowieso nicht in Vollzeit machen könnte...

tm

Warum eigentlich?

Ich vermag nicht zu glauben, dass jemand mit guten Buchhaltungs- Kenntnissen besser 'Haare schneiden' [*] oder Steckdosen verdrah- ten kann, oder?

Neben anderen Renovierungen der Handwerks-Ordnung gehört das m.E. auch gestrichen.

Gruss, Holger

[*] Gerade an der Tür eines Friseurs ein pro-Handwerk-Plaket gesehen: Herr Clement scheint eine Punker-Frisur geschaffen zu haben

Hallo, Holger,

Du (hp) meintest am 29.08.03:

Weil ein Meister auch einen Betrieb wirtschaftlich führen können sollte. Und dazu gehört mehr als Inpu nageln.

Viele Grüße! Helmut

Du meintest:

Hallo,

bestimmt nicht. Doch kann er mit diesem Wissen ein Unternehmen selbständig führen.

Dazu gehört es nunmal auch sich in den Bereichen Rechnungswesen und Buchhaltung aus zu kennen. Es gibt ja auch die möglichkeit einen Werksmeister (heißt glaube ich so) da gehört Teil 3 nicht zu aber du kannst dich nicht selbstständig machen.

Also ich finde es schon in Ordnung das der Teil 3 dazu gehört. Langweilig ist es jedoch trotzdem :-)

Zwar wird heutztage kaum ein Handwerksmeister seine Buchhaltung selber erledigen, doch setzt er seine Unterschrift auf die Steuererklärung und ist damit verantwortlich für die Daten die in dieser stehen. Also sollte der Inhaber der Firma schon wissen was er da Unterschreibt oder? In diesem Teil werden auch Gesetze, Marktwirtschaft und Rechtsgrundlagen vermittelt und dieses Wissen gehört bestimmt dazu um einen Betrieb führen zu können...

tm

[ Bitte *Keine* Mailkopie! ]

Ja und?

Erstens gibt es angestellte Meister und zweitens gibt es jede Menge Nicht-Handwerker, die (mehr oder weniger :-) erfolgreich einen 'La- den' führen, ohne eine Buchhaltungs-Prüfung abgelegt zu haben.

Ebenso wie jeder Privat-Mensch :-)

Ja, aber m.E. darf das keine Vorraussetzung für einen Handwerks-Betrieb sein.

Gruss, Holger

Du meintest:

Locker bleiben falschen Button erwischt...

Ja und?

Dafür gibt es den Industriemeister Fachrichtung Elektro.

Du kannst ja auch einen Elektroladen aufmachen wirst nur nicht in die Handwerksrolle eingetragen und darfst eben nicht alle Arbeiten ausführen.

Ich glaube nicht das ein Privat-Mensch eine vergleichbare Steuererklärung abgibt.

Ist es auch nicht du kannst ja einen Betrieb gründen und dann einen Meister einstellen.

tm

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