Personenschutzschalter mit Schutzleiterabschaltung

Rolf_Bombach schrieb:

Schweizer habe ja auch eine Kanone im Schrank.

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horst-d.winzler
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In A wird nachwievor fr=F6hlich plombiert... und mein verdacht als mi=DFtrauischer Staatsb=FCrger w=E4re: ist die Plombe weg, liegt es an _dir_=

zu beweisen, da=DF du _nicht_ illegal Strom entnommen hast! Denn es k=F6nnte ohne weiteres sein, da=DF durch die Besch=E4digung der Plombe die Unschuldsvermutung nicht mehr gilt. Das m=FCssen aber Juristen wissen.

Die SItuation in CH erinnert mich aber an die Post/Telekom Austria. Da gibt es heute noch genug Miet-Telefonapparate. Fr=FCher waren die Geh=E4useschrauben unten mittels Bleiplombe (Apparate aus den 50er- und fr=FChen 60erjahren) oder Siegelaufkleber gesichert. Seit etwa Mitte der

90er werden die einfach nicht mehr ersetzt bzw. Apparate ab Fertigungsdatum etwa 1994 haben gar keine mehr.

Wirklich happig war die TA aber wohl haupts=E4chlich bei Siegelmanipulation am Beikasten bei Teilanschl=FCssen... denn da wurde per Steckbr=FCcke die Teilnehmernummer rangiert, steckte man um schien man nach au=DFen als ein anderer Teilnehmer auf und konnte vermutlich auch dessen Gespr=E4che mith=F6ren (keine Ahnung was passierte wenn 2 Teilnehmer mit der gleichen Einstellung gleichzeitig telefonierten). Dieses System gab es bis zum Ende der letzten analogen Vermittlungen

2001.

sg Ragnar sg Ragnar

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Ragnar Bartuska

Ulrich Lukas schrieb:

Wo kein Kläger, da kein Richter. Wer sollte klagen?

  1. Der Elektrofachbetrieb, der bei einer Reparatur die fehlende Plombe bemerkt? Wohl eher nicht, sonst kriegt der keine Aufträge mehr in deiner Nachbarschaft.

  1. Der Stromversorger, der beim Ablesen die fehlende Plombe bemerkt? Wohl eher nicht, es sei denn, dein Verbrauch ist seit dem letzten Jahr exorbitant gesunken, denn sonst wechselst du aus Gnatz zu einem Billigstromer, der mangels Ablesetrupps sowieso *niemals* vorbeikommen wird, solange gezahlt wird...

Außerdem gibt es noch die Schwierigkeit, dass die Plombe ja einerseits individuell sein muss, damit sie nicht gefälscht werden kann. Andererseits muss sie jeder Elektrobetrieb innerhalb der EU durch einfaches Nachfragen bekommen können, sonst ist das eine unzulässige Markteintrittsbarriere. Damit werden Plomben sinnlos.

Mit freundlichem Gruß

Jan

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Jan Kandziora

Ok.

Ok. Nur wird die Ablesung zumindest in =D6sterreich durch den Netzbetreiber durchgef=FChrt, der Billigstromer schickt nur die Rechnung.

Allerdings m=FC=DFte eine etwaige Verfolgung wegen Stromdiebstahl durch den Billigstromer erfolgen.

Nein. Bei den meisten EVUs hat die Plombenzange nicht der Elektriker, sondern der Monteur des Netzbetreibers (EVU stellt ja eigentlich nur buchm=E4=DFig den Saft bereit). Somit ist das Argument hinf=E4llig.

Hierzulande wird wenn eine Vollzugsmeldung vom Elektriker geschickt wurde seitens des VNB meistens beim n=E4chsten Ablesetermin neu verplombt.

Abgesehen davon wird die Plombe auch als Manipulationsschutz gesehen - so kann kein Laie an der Vor- und unmittelbaren Nachz=E4hlerverdrahtung arbeiten.

Ich h=E4tte da unz=E4hlige Vorstellungen was passieren k=F6nnte, wenn findige Heimwerker ohne Plomben ans Werk k=F6nnten... Unser VNB (so wie die meisten) nutzt ja jede =C4nderung an der Z=E4hleranlage als Hebel zu einer Umr=FCstung auf aktuellen Stand (in D TAB 2000. Jetzt k=F6nnte ja ein Bastler auf die Idee kommen, seine =C4nderungen (Z=E4hler versetzen, museale stoffisolierte Adern ersetzen,...) nach alten Vorschriften zu ersetzen (bspw. 3x2,5mm2 f=FCr

20A Vorsicherung wie bis in die 60erjahre =FCblich, Holzz=E4hlerbrett statt Isolierstoffgrundplatte,...) und behaupten das w=E4re schon immer so gewesen... Gleiches gilt sinngem=E4=DF f=FCr Ortsver=E4nderung des Z=E4hl= ers. Oder f=FCr das Nachziehen eines PE wenn dieser bislang (illegal) von der Wasserleitung kam... nimmt alles dem VNB die sch=F6ne M=F6glichkeit weg, die Kunden zur Modernisierung zu zwingen.

sg Ragnar

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Ragnar Bartuska

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Ragnar Bartuska schrieb:

Dem wird der Strom doch nicht gestohlen.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

Hmmm... interessante Frage! Der Schwund tritt tats=E4chlich anderswo auf und m=FC=DFte erst einmal einem=

Verursacher zugeordnet werden... das war vor der Deregulierung entschieden einfacher.

Fassen wir mal zusammen. Das EVU mu=DF auf der Stromb=F6rse entsprechend Strom einkaufen, so viel wie er an seine Kunden weiterverkauft. Zapft nun einer der Kunden, ohne zu bezahlen, entsteht der Schaden wohl dem Einspeisenden, der produzieren mu=DF, daf=FCr aber keine entsprechende Verg=FCtung enth=E4lt, da der Verbrauch keinem Kunden zugeordnet ist. M.W. darf das EVU aber selbst Kraftwerksbetreiber sein und mu=DF dann nur die Differenz zwischen Eigenerzeugung und Verkauf zukaufen. Damit entst=FCnde der Schaden wieder dem EVU direkt. Die rechtliche Lage scheint mir da als Halblaie reichlich kompliziert (Elektrizit=E4tsrecht war zwar Unterrichtsfach, aber nicht ann=E4hernd in so einer Tiefe).

sg Ragnar

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Ragnar Bartuska

Vielleicht aber doch, wenn er z.B. selbst verplombt Ich schaue mir bei Arbeiten an der Anlage den HA und die Zählerplomben an. Sind die weg, weise ich den Eigentümer freundlich auf den Umstand hin und biete ihm das verplomben mit Meldung an VNB an.

macht der VNB idR nicht selbst, wird meist von regional beauftragten Firmen durchgeführt. Kann aber vorkommen, das der Mieter / Eigentümer ablesen lässt. Dann wird auch schon auf Manipulationen geachtet.

Korrekt, jede Plombe lässt den Rückschluß auf den der eine Zange hat zu.

sicher, Eintrag oder Gasteintrag beim VNB beantragen, wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind.

Gruss Ralph

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Ralph Heiden

Ich habe jetzt mal nachgeschaut, Personenschutzstecker DIperfekt

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gibt es noch und auch der Schutzleiter wird noch getrennt wie eh und je, wie ein Anruf bei Kopp ergab. Und das ist auch gut so!

Die von dir genannten PRCD-S zeichnen sich im Gegensatz dazu dadurch aus, dass der Schutzleiter in bestimmten Situationen gerade NICHT mit abgeschaltet wird, und zwar dann, wenn der Schutzleiter von der Verbraucherseite mit Strom beaufschlagt wird, typisch bei einer angebohrten Leitung.

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Werner Holtfreter

Ralf Kusmierz schrieb:

Nein, das ist "Entziehung elektrischer Energie".

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Diebstahl setzt Wechsel des Besitzes einer "Sache" voraus, Strom ist aber keine Sache.

Mit freundlichem Gruß

Jan

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Jan Kandziora

Hallo Ragnar

Ich kenne es eigentlich so: Für eine bestimmte Anschlussleistung (HA-Sicherung) ist irgendwann einmal an das EVU ein Baukostenzuschuss bezahlt worden. Der Zuschuss war dafür da, Kosten der Infrastruktur (Trafostationen, Trafos, Mittelspannungskabel, Niederspannungskabel, Umspannwerke, Schallthäuser etc.) auf die Nutzer umzulegen, aber so, dass größere Verbraucher entsprechend dem Anteil an der Maximalleistung auch verhältnismäßig an den zusatzlichen Kosten beteiligt wurden. Sparsame Hausbesitzer haben ihre Leistung natürlich klein gerechnet und haben deshalb auch nur 1x25 A als HA-Sicherung bekommen, aber entsprechend wenig Geld als Baukostenzuschuss bezahlt. Anschlusserweiterungen auf Drehstrom oder das Bereitstellen einer höheren Leistung haben dann natürlich auch Geld gekostet, mindestens soviel, dass Hausbesitzer, die gleich zukunftssicher geplant haben, nicht benachteiligt wurden. Zu den Plomben: In DE bekommt meines Wissens ein Elektrofachbetrieb mit Konzession auf Nachfrage vom Verteilnetzbetreiber auch eine unverwechselbare Plombenzange. Das heißt, wenn er eine Anlage plombiert, übernimmt er auch die Verantwortung für die Anlage.

Auch in DE werden die Ablesetrupps vom Verteilnetzbetreiber geschickt, aus deren Netz wird ja die Energie entnommen.

Das juckt die Billigstromanbieter gar nicht, der Netzbetreiber bezahlt ja die Differenz.

Man kann ohne Probleme bei jedem EVU eine Gastkonzession beantragen, mit allen Rechten und Pflichten. Und selbstverständlich lassen sich über die Plombe Rückschlüsse auf den Installateur ziehen.

Nöö!

Wer soll das bezahlen? Der Elektriker hat die Anlage in Betrieb genommen, also soll er gefälligst auch plombieren!

Du meinst, das schreckt ab?

Findige Heimwerker buddeln auch schon mal das Hausanschlusskabel aus und legen sich eine zweite Leitung ins Haus. Bemerkt wird das vom EVU erst dann, wenn der Stossgenerator beim Einmessen eines Kabelfehlers die halbe Hausinstallation in Schutt und Asche verwandelt.

Jürgen

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Jürgen Kraus

iligt wurden.

Ich kenne hier nur Bestand, der seit 1910 am Netz h=E4ngt und lediglich ab und zu erweitert wurde, letztmals im Jahr 1978, also vor meiner Zeit ;-) Bei Gro=DFbauprojekten zahlt man nat=FCrlich entsprechend Erschlie=DFungsgeb=FChren, als Privatkunde halten sie sich in Grenzen. Hausanschlu=DFsicherung wird vom EVU standardm=E4=DFig auf 3x35A im EFH gesetzt, will man mehr kostet das extra.

Sprich die Verfolgung erfolgt trotzdem durch den VNB, der auch die Ablesung organisiert und die Plomben kontrolliert. Alles sch=F6n in einer Hand.

In A nicht.

In =D6sterreich schon.

Der Kunde... wird halt =FCber entsprechende Entgelte an den VNB abgef=FChrt. In Wien gibt es =FCberhaupt noch den einen oder anderen Anachronismus. Es wird zuverl=E4ssig einmal j=E4hrlich abgelesen und mit einem halben Jahr Versatz die Rechnung geschickt. Die kann man entweder auf der Bank einzahlen, oder beim Strom- und Gaskassier bar an der Wohnungst=FCr bezahlen.

Anscheinend ja... Plombenmanipulationen bei E- und Gasanlage sind ausgesprochen selten.

Autsch... In Wien fand ich es schon nett, da=DF einige Witzbolde Steckdosen direkt an die Vorz=E4hlersicherungen anschlie=DFen - im MFH-Altbau gibt es in jedem Stockwerk kundenbedienbare, unverplombte Stockwerksverteiler mit Diazed- oder Neozedsicherungen, pro Wohnung 1x20, 1x25, 3x20 oder

3x25A. Lediglich Wohnungen jenseits der 250m2 bekommen 3x35A. Von diesem Kasten geht =FCblicherweise die Leitung (Einzeladern in Rohr) zum Z=E4hler in die Wohnung bzw. bei aktuellen Umbauten und Wohnungen nach 1950 zum Z=E4hler im Allgemeinbereich. Findige K=F6pfe stemmen von hinten oder sonsto an diese Z=E4hlerzuleitung und klemmen sich drauf.

sg Ragnar

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Ragnar Bartuska

Jan Kandziora schrieb:

Na, ich weiss nicht. Bei der PFC-Hysterie tun die aber so, als wäre das Erzeugen von Oberwellen eine Sachbeschädigung ;-)

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Rolf_Bombach

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