Rasenmäher und Hochspannung

Ehem... Fragen die die Welt bewegen :-)

Wie wird eigentlich der Rasen unter den Freianlagen eines Umspannwerks gemäht?

Da kann doch wohl schlecht einer einen Rasenmäher drunter her schieben... Brutzel!

Gruß,

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Olav Wölfelschneider
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Hallo, Olav,

Du (usenet04q02) meintest am 30.04.04:

Erzähl mal mehr! Dürfte er (oder sie) denn dort einen Kinderwagen schieben?

Viele Grüße! Helmut

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Helmut Hullen

"Olav Wölfelschneider" schrieb im Newsbeitrag

Durch Schafe mit Gummistiefeln. Bei Isolationsfehlern gibts dann Döner in der Kantine vom E-Werk.

Doch, das geht schon. Die Abstände sind ausreichend bemessen. Da, wo man sich hinstellen kann, darf man sich auch hinstellen. Direkt an brenzligen Stellen gibts dann Abschrankungen und Kiesbett.

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Carsten Kreft

Carsten Kreft schrieb:

Zu den Abständen hier ein Artikel:

Norbert Krause: Neuregelungen bei Rasenmäharbeiten und ähnlichen Bodenbearbeitungsarbeiten in Freiluftanlagen. Seite 2 ff.

Christian.

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Christian Koch

Olav Wölfelschneider schrieb folgendes:

Wie du deinen Garten mähst, nur halt mit Helm.

Doch das geht, die Abstände sind ausreichend bemessen, dort wo nicht gemäht werden kann gibts kein Gras sondern Kies.

mfG René

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René 'vollmi' Vollmeier

hamm diese spezialgezüchteten Schafe auch ein Gummimaul?

Sachen gibz?

VDE-Schafe.

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Franz Glaser (KN)

Pruust... Der war gut!

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Olav Wölfelschneider

"Christian Koch" schrieb

Unfassbar. Ein GaLa-Bauer darf der 110kV Leitung max. 3m nahe kommen, ein Elektriker darf 2m Abstand einhalten. Ausser bei "Personen, die für diese Arbeiten geeignet sind" (vermutlich sind hier Vertreter der Gattung "h*mo sapiens isolatus" gemeint). Und da auch das zum Rasen mähen nicht ausreicht, definiert man eben neu:

"In abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten mit Nennspannungen über 1 kV dürfen Rasenmäharbeiten oder andere Tätigkeiten zur Bodenbearbeitung nur dann durchgeführt werden, wenn die maximale Arbeitshöhe von 2 m für Arbeitsgeräte nicht überschritten wird." Betrifft also nur die Arbeitsgeräte:

Ein 2,10 großer elektrotechnisch unterwiesener Basketballspieler darf mit einem 1,10 hohen Mäher mähen.Ein 1,75 m großer GaLa Bauer mit ebensolchem Mäher nicht.

"Durch Schutzvorrichtungen - z. B. Geländer, Ketten - vorgegebene Schutzabstände dürfen nicht unterschritten werden."

Ach?

Mal wieder IMHO der Versuch, gesunden Menschenverstand durch Regelwerke zu ersetzen. Und da sieht man: 3m Abstand für Laien, 2m für Fachkräfte, 1,40m beim Rasenmähen. Määääh!

(Es hat übrigens nach Kenntnissstand der BG und der Netzbetreiber noch nie einen Unfall durch Abstandsunterschreitung beim Rasen mähen gegeben.)

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Carsten Kreft

GENAU darauf geht es hinaus. Im Unglücksfall tritt der Hausverstand außer Kraft und die Juristen kommen aufs Gelände. Und die wollen was "Festes" in der Hand haben, und für die ist das eine Vorschrift.

Kein Verstand oder gar ein Hausverstand.

Deshalb wäre es auch höchst nachlässig, wenn die Ingenieurstudenten ordentlich Grundlagen lernen müßten, das war früher mal wichtig. Heute gibz dafür die Gesellen und die Meister, die nützlichen Idioten.

Die Fragen in dieser NG nach den Vorschriften und "ist das zulässig" nehmen quadratisch zu.

MfG

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Franz Glaser (KN)

Olav W=F6lfelschneider schrieb:

Nutzt alles nix wenns richtig bratzelt... Ein beeindruckendes Video gibts dort:

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(500kV-Trenner am Brutzeln)

Jorgen

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Jorgen Lund-Nielsen

Ah ja, damit man nicht von einem harabfallenden Kabel erschlagen wird. Oder gibt es spezielle "Hochspannungsschutzhelme mit 2m Durchmesser? SCNR Harald

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Harald Wilhelms

Hallo Harald,

Harald Wilhelms schrieb:

Bei einen Störlichtbogen in deiner Nähe wirst du unter anderem mit glühenden Metalltropfen bombardiert, und da hält so ein Schutzhelm doch schon einiges ab. In einem UW sind im allgemeinen die aktiven Teile hoch angeordnet, so dass bei einem Lichtbogen das Schild des Helms vor allem deine Augen vor diesen Tropfen schützt. Und zum Zünden langt schon ein feuchter Grashalm an der richtigen Stelle. Der Helm macht also Sinn, auch wenn er keinen Durchmesser von 2m hat. ;-)

MfG Michael

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Michael Schwimmer

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