Richtlinien

Hallo Ich weiß nicht ob ich bei euch richtig bin aber ich versuchs mal. Ich möchte eine Gerät in die EU importieren, es handelt sich um einen Zentralstaubsauger, laut Hersteller ist das Gerät nach den Richtlinien "EN

60335-2-2:2003 + A1:2004 in Verbindung mit EN 60335-1:2002 + A11:2004+A12:2006 + A2 2006" geprüft.

Da ich im Internet nichts genaues gefunden habe wende ich mich mit meinen Fragen an euch.

Wenn der Zentralsauger nach diesen Rili geprüft ist darf er in der EU verkauft werden? Reichen diese Rilien um den Sauger na CE zu zertifizieren?

Vielen dank für euren Antworten

Wolfgang Halvax

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Wolfgang Halvax
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Hallo Wolfgang,

Leider bin ich mir bei meiner Aussage auch nicht 100% sicher, jedoch vermute ich folgendes: Die Norm EN 60335-2-2 beschreibt die "Sicherheit elektrischer Ger=E4te f=FCr den Hausgebrauch und =E4hnliche Zwecke - Teil 2-2: Besondere Anforderungen f=FCr Staubsauger und Wassersauger. Damit w=FCrdest Du die z.B. Niederspannungsrichtlinie erf=FCllen k=F6nnen (Wenn es nicht auch noch irgendeine f=FCr Haushaltsger=E4te gibt) Die EMV Richtlinie die auch zwingend vorgeschrieben ist, wird nicht erf=FCllt, da die Norm keine Vorgaben an EMV stellt.

Also kannst Du meiner Meinung nach kein CE Zeichen aufbringen. Hat jemand noch andere Ideen oder kenn jemand noch weitere Richlinien die eingehalten werden m=FCssen?

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Roland

Hi Wolfgang,

Wolfgang Halvax schrieb:

Innerhalb von ca. 2 Sekunden findet man z.B.

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Wohl eher nein. Das CE-Zeichen ist ein äußeres Zeichen der Konformität eines Produkts mit den europäischen Richtlinien, das dieses als zugelassen zum Warenverkehr in der EU kennzeichnet. D. h., es müssen alle Anforderungen der anzuwendenden EU-Richtlinie eingehalten werden.

HTH, Volker.

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Volker Staben

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