Solaranlage mit Netz verbinden.

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Volker Staben schrieb:

Ein E-Betrieb hat beispielsweise auch die nationalen Antikorruptionsvorschriften und das Steuerrecht einzuhalten. Glaubst Du im Ernst, daß es eine Einfluß auf die Betriebssicherheit einer technischen Anlage hat, daß der Unternehmer Steuern hinterzieht oder Auftraggeber besticht?

Die siehst also auch keine. QED

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf . K u s m i e r z
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X-No-Archive: Yes

begin quoting, Volker Staben schrieb:

Und wenn er es wissend täte: Wen soll das jucken?

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf . K u s m i e r z

Am 17.01.13 13.07, schrieb Ralf . K u s m i e r z:

Danke für das wunderbare Beispiel: da kann man mal wieder sehen, was bei der Verneinung in der Aussagenlogik so alles schiefgehen kann ...

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Volker Staben

Am 16.01.2013 22:35, schrieb Volker Staben:

Man -kann- die aber durchaus auch "beachten" obwohl irgendwelche ominösen Zulassungen fehlen.

Beispiel?

etwas alt aber plastisch Fernschreiber mit deutschen Adler auf Plakette 12900 DM baugleiches Gerät ohne Adler auf Weltmarkt 2000 DM

auch die Weltmarktausführung hatte alle Regelungen erfüllt. Nur der Adler fehlte....

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Georg Wieser

Lutz Schulze schrieb:

Hallo,

solange asymmetrischer Verbrauch stattfindet müssen mechanische und elektronische Zähler saldieren. Nur wenn auf einer Phase eingespeist wird und auf anderen verbraucht kann ein elektronischer Zähler die Einspeisung ignorieren.

Bye

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Uwe Hercksen

Ansgar Strickerschmidt schrieb:

Früher hat man das ENS = Enrichtung zur Netzüberwachung mit Schaltorgan in Serie genannt (VDE 0126-1-1), heute wird das als N/A-Schutz bezeichnet (Netz & Anlagen-Schutz). Im Englischen ist das ein Interface Protection Relay, dass Spannungs- und Frequenzwerte überprüft und für die Netztrennung sowie die Zuschaltung verantwortlich ist.

Normalerweise ist beim Steckerziehen sofort (200 ms) die Anlage aus, weil die Spannung zusammenbricht. Man kann aber bei Balkonkraftwerken einen Worst Case provozieren: Aussensteckdose -> Steckerleiste -> PV-Module plus ohmscher Verbraucher plus Induktiver Verbrauch plus Kapazität gibt bei guter Abstimmung einen 50 Hz Schwingkreis. Diesen Schwingkreis kann man solange mit stellbaren Bauelementen tunen, bis der Blind- und Wirkstromfluss über das Steckerleistenkabel Null ist. Auch in diesem Fall sollte die Anlage beim Steckerziehen der Mehrfachleiste aus der Aussensteckdose abschalten.

Gruß, Gunnar

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Gunnar Kaestle

Lutz Schulze schrieb:

Der Ferraris-Zahler saldiert über alle drei Phasen als Momentengleichgewicht an der Zählscheibe. Bei elektronischen Zählern ist eine Konfigurationseinstellung ab Werk. Mittlerweile sollte sich bei den EVU/Messstellenbetreibern rumgesprochen haben, dass man phasensaldierende Geräte bestellen sollte, auch wenn das nur bei Einspeisern auffällt, vor allem einphasigen.

Gruß, Gunnar

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Gunnar Kaestle

Volker Staben schrieb:

Der Tatbestand der unzulässigen Energieeinspeisung wird doch nur erfüllt, wenn er über seine dreiphasige Anschlussleitung eine Exportleistung darstellt.

Gruß, Gunnar

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Gunnar Kaestle

Volker Staben schrieb:

Guerilla-PV: Die Energiewende für jeden ? einfach Plug und Play?

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"Die Norm verbietet allerdings die Stromerzeuger über Steckdosen mit dem Endstromkreis zu verbinden. Eine Ausnahme in Europa stellen die Niederlande dar, dort dürfen bis maximal 600 W Stromeinspeiser über Steckdosen mit einem Endstromkreis verbunden werden."

Es werden dort auch Tipps genannt, wie man die Brandgefahr durch Überlast des Endstromkreises minimieren kann: "Das bedeutet, dass der Endstromkreis dessen Leitungen für 16 A ausgelegt sind, dann z.B. mit 10 A abgesichert wird und der Modulwechselrichter über eine Unterverteilung mit z.B. einer 6 A-Sicherung angeschlossen wird. So kann der maximale Strom von 16 A in dem Endstromkreis nicht überschritten werden."

Auf die "allgemein anerkannten Regeln der Technik" verweist auf das EnWG in §49(1), siehe Anlage. Dort wird den technischen Fachnormen eine Vermutungswirkung in Absatz (2) zugesprochen (z.B. war es ungeschickt, sich bezgl. der Abschaltgrenze von 50,2 Hz an die VDE V 0126-1-1 zu halten, das entsprach irgendwann nicht mehr einer allgemein anerkannten Regel der Technik und die Vornorm wurde geändert), aber Absatz (3) weist auch darauf hin, dass die in anderen EU Ländern zugelassenen System in Deutschland nicht verboten werden dürfen.

Gruß, Gunnar

EnWG § 49 Anforderungen an Energieanlagen

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(1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. (2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von

  1. Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,
  2. Gas die technischen Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. eingehalten worden sind. Die Bundesnetzagentur kann zu Grundsätzen und Verfahren der Einführung technischer Sicherheitsregeln, insbesondere zum zeitlichen Ablauf, im Verfahren nach § 29 Absatz 1 nähere Bestimmungen treffen, soweit die technischen Sicherheitsregeln den Betrieb von Energieversorgungsnetzen betreffen. Dabei hat die Bundesnetzagentur die Grundsätze des DIN Deutsches Institut für Normung e. V. zu berücksichtigen. (3) Bei Anlagen oder Bestandteilen von Anlagen, die nach den in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum geltenden Regelungen oder Anforderungen rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht wurden und die gleiche Sicherheit gewährleisten, ist davon auszugehen, dass die Anforderungen nach Absatz 1 an die Beschaffenheit der Anlagen erfüllt sind. In begründeten Einzelfällen ist auf Verlangen der nach Landesrecht zuständigen Behörde nachzuweisen, dass die Anforderungen nach Satz 1 erfüllt sind.
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Gunnar Kaestle

Am 05.05.13 01.22, schrieb Gunnar Kaestle:

Er ist erfüllt, wenn nicht alle Bedingungen für Zulässigkeit erfüllt sind.

Gruß, V.

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Volker Staben

Volker Staben schrieb:

Wer etwas will, der findet Wege, wer etwas nicht will, der findet Gründe.

Ich glaube nicht, dass man schauen sollte ob etwas explizit erlaubt wird, sondern dass unzulässige Bedingungen überprüft werden müssen.

Ansonsten müsste ich erst suchen, wo geschrieben steht, dass ich einatmen darf.

Gruß, Gunnar

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Gunnar Kaestle

Am 05.05.13 11.32, schrieb Gunnar Kaestle:

Typische Kleinkinder-Argumentation. Die Voraussetzungen für Zulässigkeit sind doch im Kern deswegen geschaffen worden, um sicherzustellen, dass es funktioniert. Oder: die Voraussetzungen legen den Weg so präzise dar, dass eben nicht jeder wieder einen finden muss.

Gruß, V.

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Volker Staben

Volker Staben schrieb:

Das war ein Zitat, das ich von Götz Werner gehört habe, der es wahrscheinlich auch irgendwo geklaut hat - wahrscheinlich von Harald Kostial.

In der Regel sind die Anforderungen in Netzanschlussbedingungen funktional aufgebaut. Damit ist jedem Hersteller einer Erzeugungseinheit freigestellt, wie er im Detail diese Anforderung erfüllt. Man findet in den Grid Codes keine Bauanleitungen für Wechselrichtersteuerungen, sondern da wird nur der Rahmen gesteckt. Eine Schutzauslösung definiert nur die Messtoleranzen, Schwellwerte und Zeitvorgaben. Es wird nicht vorgegeben, wie die Frequenz- oder Spannungsmessung aufgebaut ist, sondern das wird nur am Ende mit einem Prüfprotokoll an der Black Box getestet.

Manchmal ist mir der Rahmen zu lasch, z.B. beim Zeitverhalten von Einschwingvorgängen. Da wird nur eine "response time" oder "settling time" (An- und Einschwingzeiten) vorgegeben.

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Wenn der eine Hersteller X dann ein Verfahren mit aperiodischem Kriechen wählt und der andere Y ein dynamisches PT9-Verhalten im mehrdimensionalen Zustandsraum, dann kann bei einer Kopplung beider Systeme Wellensalat rauskommen. X verkauft bspw. in Italien und Y hauptsächlich in DE: Die Kopplung über die Alpen ergibt Transferströme durch das Swissgrid-Netz, wenn eine größere, europaweite Störung in DE anders ausgeregelt wird wie in IT.

Gruß, Gunnar

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Gunnar Kaestle

Am 05.05.13 14.21, schrieb Gunnar Kaestle:

Ich kenne nur W. Meurer als Quelle von 1934. Aber dass es ein Zitat ist, machts ja hier nicht besser :-)

Eben drum.

Das entspricht der Beschreibung eines dynamischen Verhaltens durch Kenngrößen ohne Strukturvorgaben. Da die innere Struktur jedweden Details an der Schnittstelle nicht vorgegeben werden kann, gehts doch nicht anders.

So extrem, wie Du es schilderst, sind/werden die Unterschiede vermutlich nicht. Schließlich haben alle das gleiche Problem und auch grundsätzlich die gleichen Randbedingungen in Bezug auf optimal realisiertes Regelverhalten. Da kommt dann schon mit verschiedenen Optimalreglern ziemlich ähnliches Verhalten heraus.

Gruß, V.

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Volker Staben

Volker Staben schrieb:

Man könnte sich schon Gedanken machen, ein einheitliches, vernünftiges Verhalten bei den Einregelvorgängen vorzugeben, sonst schwingen die langsamen gegen die schnellen. Ein PT1-Verhalten ist das natürliche Verhalten eines Energiespeichers mit Dämpfung, vgl. mit RC-Gliedern. Komplex konjugierte Pole mit zwei Energiespeichern können schwingen, daher würde ich vom PT2 erstmal die Finger lassen und empfehlen, dass im Rahmen der Genauigkeitsanforderung ein Tiefpass mit bestimmter Zeitkonstante als Outputfilter für den Zeitverlauf verantwortlich zeichnen sollte.

Es ist läuft sogar noch viel dümmer: Nicht die Hersteller drehen im Rahmen ihrer normativen Freiheiten Extratouren, sondern die Übertragungsnetzbetreiber in Europa haben sich noch nicht auf ein gemeinsames Frequenzverhalten geeinigt. Die Spanier wollen bei Überfrequenz überhaupt nicht abregeln, in Deutschland hat man sich auf

40% pro Hertz ab 50,2 Hz festgelegt und Italien fängt man erst bei 50,3 Hz an, dann aber mit doppelt so steilen Gradienten.

Gruß, Gunnar

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Gunnar Kaestle

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