Spannungswandler 12 / 230 V

Natürlich, das hatte ich vergessen.

Thx, Andy

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Andreas Erber
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Wenn du damit den FI(Fehlerstromschutzschalter) meinst, so löst der nicht durch Ueberstrom sondern durch eienen Fehlerstrom aus. Für Personenschutz verwendet man einen FI mit 30mA Auslösestrom.

Wozu auch? Wie du siehst braucht er den Strom auch nicht zu liefern. Für den Ueberstrom/Kurzschluss hat es soviel ich weiss normalerweise eine Sicherung/Automaten, die brauchen keine 100A um mehr oder weniger schnell auszulösen.

Ernst

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Ernst Keller

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begin quoting, Ernst Keller schrieb:

RCD ist als (alleinige) Schutzmaßnahme nicht zulässig.

Der Auslösestrom liegt bei 5*I_n. Das wären bei (z. B.) 16 A ein notwendiger Kurzschlußstrom von mindestens 80 A. Da der Spannungswandler kaum das Vielfache des Nennstroms liefern können wird, könnte das bös ins Auge gehen.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

Hallo Ralf,

Bei Haushaltssicherungen.

Es gibt keinerlei Notwendigkeit, bei einem Wechselrichter derartige Sicherungen zu verwenden - von der völlig überzogenen Dimensionierung von 16A mal ganz abgesehen.

Siegfried

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Siegfried Schmidt

Habe ich geschrieben der FI ersetze den Leitungsschutzschalter/die Si?, abgesehen davon gibt es kombinierte FI/LS.

Was kann ins Auge gehen, was meinst du damit? Auch wenn du dich wiederholst wird es nicht besser, der 30mA FI ist primär zum Personenschutz, der LS/die Si zum Schutz des Wandlers/der Leitung, hier haben wir sicher nur einen kleinen Wandler, also wird die Aufgabe der Si der Schutz des Wandlers sein.

Ernst

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Ernst Keller

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Siegfried Schmidt schrieb:

Nach Norm.

Die Bemessung ändert nichts an dem grundsätzlichen Problem, daß der Auslösestrom ein Vielfaches des Bemessungsstroms ist. Bei einer

*Strom*quelle, wie sie ein Spannungswandler praktisch darstellt, sind Überstromschutzorgane höchst sinnfrei und können schon gar keine Personenschutzfunktion wie in TN-Systemen übernehmen.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Ernst Keller schrieb:

Das ist gefährlicher Unsinn. Ein RCD *allein* ist _kein_ ausreichender Personenschutz, sondern darf nur *zusätzlich* verwendet werden. Und ein Überstromschutzorgan dient *auch* dem Leitungs- und Brandschutz, hat aber als *Personenschutz*automat nunmal die Aufgabe, im Fehlerfall innerhalb der vorgeschriebenen 0,2s bei handgeführten Geräten die Spannung abzuschalten, und das geht nur, wenn sowohl durch die Leistungsfähigkeit der Stromquelle als auch die Schleifenimpedanzbedingung sichergestellt ist, daß der nötige Auslösestrom zum Fließen kommt.

Und wenn das nicht geht, wie naheliegenderweise bei dem Ausgang eines Spannungswandlers, dann müssen geeignete andere wirksame Schutzmaßnahmen vorgesehen werden. Typischerweise wird das z. B. die ausschließliche Verwendung von sicherheitsisolierten Geräten sein - der Anschluß von Klasse-I-Geräten ist damit unzulässig. Weiß das der Anwender?

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

Hallo Ralf,

Datenblätter von Wechselrichtern sind anderer Meinung, oft steht ein Kurzschlußstrom vom 3-fachen Nennstrom drin.

Das ist zwar nicht 5-fach, aber auch keine Stromquelle.

Es wird nicht gemacht - es wäre mit einer entsprechenden Sicherungskennlinie aber möglich.

Siegfried

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Siegfried Schmidt

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