weis jemand, ob das zulässig ist? Ich möchte meine Leuchtstofflampen dimmen und frage mich jetzt, ob 1ne Leitung genügt oder muss ich 2 Leitungen ziehen? Was sagen da die VDE-Vorschriften ? Also benötigt wird "+" / "-" (10V=) und 230V am EVG -> NYM-J 5x1,5²
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A
Arthur Theiss
2 Leitungen. 1 X für die 10 V= und 1 X für 230 V ~
J
Juergen Bors
Am 2004-07-02 schrieb Bernd Domann:
Es ist zulässig, wenn die Isolation der Niederspannungsleitungen die Spannungsfestigkeit besitzen die auch die Adern besitzen, die mit der höheren Spannung betrieben werden. (Trifft für NYM zu).
Trotzdem ist das ganze mit Vorsicht zu genießen, denn generell musst du immer soweit möglich vermeiden dass ein Mensch durch eine Spannungsverschleppung zu Schaden kommt. Wenn da also ein Laie zwei Adern beim Leuchtenaustausch vertauscht, könnte schnell mal ein schlecht isoliertes Potentiometer in der Wanddose unter Netzspannung stehen. Du müsstest also auch eine Adern des 10 V Signals erden. Ob das zulässig ist, musst du die Hersteller der benutzten Komponenten fragen. Zudem versaut dir das Schaltnetzteil des EVG mit seinen Oberwellen so richtig schön dein 10 V Signal. Ich würde sowas also nur im Notfall machen, wenn es keine bessere Lösung gibt.
B
Bernd Domann
Hallo Jürgen und Arthur,
danke für die Info.. Ich habe 2 NYM-Leitungen gezogen.
Gruß Bernd
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