Moin,
kleine Frage:
Habe gerade mit einem Kollegen über deren Hausverkabelung philosophiert. In dem Haus wurden (vor ca. 10 Jahren) 5x1,5 mm² NYM-J Leitungen verlegt,
aus denen dann angeblich mehrere 230V Steckdosen + Beleuchtung abgezweigt
wurden... angeblich 3 Sicherungskreise für jeden Wohnraum.
Meines Wissens nach ist das nicht zulässig, gerade weil ja bei gängiger 16A Sicherung der Nulleiter überlastet wäre. Mal abgesehen von der Erde, die ja ebenfalls nur einmal vorhanden ist.
Mal abgesehen davon, daß mich So, jetzt mal die Fragen: 1. Ist dies zulässig und gängige Praxis? 2. War es zulässig vor 10 Jahren? 3. Da die Verkabelung (5x1,5mm²) wohl wirklich für drei Stromkreise zuständig sein soll - Wie müßte der Scheiß verschaltet sein, damit es funktioniert? 4. Geht das mit 2 Phasen? Sind es evtl. nur zwei Stromkreise die gespeist werden und ein Leiter als Null verwendet wurde? War dies zulässig? Müssten dann 8A Sicherungen in der Unterverteilung zu finden sein, damit es zulässig ist? Wir konnten leider nicht nachsehen... Gibt es sonst Punkte die weiteren Aufschluß geben, z.B. Drehstrohmsicherungen (s.u.)? 5. Gehe ich richtig in der Annahme, daß bei Überlastung des Nulleiters keine Sicherung fliegt - die Automaten sichern doch die Phase, oder? Kabelbrandgefahr? 6. Gesetz den Fall es handelt sich um einen Drehstromabgriff - Wie viele "230V Steckdosen" könnte ich daraus machen? Da ich von Drehstrom keine Ahnung habe bitte winzige Erläuterung zum "Wechseln" der Phasen - das ist hier zwar etwas fehl am Platz, aber ich hab' da noch etwas von einer geschalteten Phase im Kopf, etc. - Ist es richtig, daß hier in einem Zyklus quasi zwei Nulleiter zur Verfügung stehen? 7. Was wäre die Konsequenz aus einer Verwendung des Drehstroms als "230V Steckdosen" und der Betrieb einer Steckdose zusätzlich zum Drehstromanschluß, also z.B. zum Herd?
Vielen Dank, Siebert
kleine Frage:
Habe gerade mit einem Kollegen über deren Hausverkabelung philosophiert. In dem Haus wurden (vor ca. 10 Jahren) 5x1,5 mm² NYM-J Leitungen verlegt,
Meines Wissens nach ist das nicht zulässig, gerade weil ja bei gängiger 16A Sicherung der Nulleiter überlastet wäre. Mal abgesehen von der Erde, die ja ebenfalls nur einmal vorhanden ist.
Mal abgesehen davon, daß mich So, jetzt mal die Fragen: 1. Ist dies zulässig und gängige Praxis? 2. War es zulässig vor 10 Jahren? 3. Da die Verkabelung (5x1,5mm²) wohl wirklich für drei Stromkreise zuständig sein soll - Wie müßte der Scheiß verschaltet sein, damit es funktioniert? 4. Geht das mit 2 Phasen? Sind es evtl. nur zwei Stromkreise die gespeist werden und ein Leiter als Null verwendet wurde? War dies zulässig? Müssten dann 8A Sicherungen in der Unterverteilung zu finden sein, damit es zulässig ist? Wir konnten leider nicht nachsehen... Gibt es sonst Punkte die weiteren Aufschluß geben, z.B. Drehstrohmsicherungen (s.u.)? 5. Gehe ich richtig in der Annahme, daß bei Überlastung des Nulleiters keine Sicherung fliegt - die Automaten sichern doch die Phase, oder? Kabelbrandgefahr? 6. Gesetz den Fall es handelt sich um einen Drehstromabgriff - Wie viele "230V Steckdosen" könnte ich daraus machen? Da ich von Drehstrom keine Ahnung habe bitte winzige Erläuterung zum "Wechseln" der Phasen - das ist hier zwar etwas fehl am Platz, aber ich hab' da noch etwas von einer geschalteten Phase im Kopf, etc. - Ist es richtig, daß hier in einem Zyklus quasi zwei Nulleiter zur Verfügung stehen? 7. Was wäre die Konsequenz aus einer Verwendung des Drehstroms als "230V Steckdosen" und der Betrieb einer Steckdose zusätzlich zum Drehstromanschluß, also z.B. zum Herd?
Vielen Dank, Siebert