Hallo,
kann mir jemand sagen, ob und wo in den VDE Normen folgendes geregelt ist:
- Netzwerkleitungen sind austauschbar zu verlegen (also Leerohr, Kanäle, ...)
- Netzwerkdosen dürfen nicht in Kombination mit 230V Steckdosen montiert werden (also unter einem gemeinsamen Rahmen)
Letzteres erscheint mir angesichts berührungssicherer Steckdoseneinsätze doch mittlerweile überholt, oder? War es nicht die Begründung, dass bei solchen Kombinationen ggf. ein Nicht-Elektriker an/neben offenen 230V Kontakten hantieren muss) Nichtbeachten des ersteren macht mir gerade massive Probleme bei einem Kunden, dessen dummer Elektriker die Cat7 Leitungen direkt im Putz verlegt hat und bei denen ein Anschließen unter Berücksichtigen von Biegeradien praktisch unmöglich ist.
(Wenn es nur dass wäre: An einer Stelle starten zwei blaue Duplex-Leitungen, die eine verwandelt sich unterwegs auf mysteriösem Weg in zwei grüne Simplex Leitungen, die andere ist in der fernen Dose total verhunzt, Geflecht und Paarschirm sind vollkommen abgerissen und die Leitung ist nur direkt in der Schalterdose auf ca. 4cm Länge unverletzt. Danke, lieber Kollege!)
Der selbe Kollege hat übrigens Raumthermostate "vergessen", nun sollen in den Praxisräumen über EIN zentrales Thermostat die 12 Stellventile geregelt werden. Da lacht die ENEV, denn von Räumen "gleicher Art und Nutzung" (bei denen die Gruppierung zulässig wäre) kann kaum die Rede sein. Zwei Sprechzimmer mit Süd- bzw- Süd-West-Ausrichtung und wenig Fenstern, eine Anmeldung mit bodentiefen Fenstern in Richtung Nord-Ost, dazu Wartezimmer, Aufenthalt, Büro und WCs können kaum vernünftig über einen Thermostaten regeln.