telefonieren

Hallo,

hoffentlich ist das hier nicht OT

Technisches Problem:

-------------------- Ich habe relativ kurzfristig die Wohnung gewechselt. Jetzt will mich die Telekom nicht aus dem Vertrag entlassen, der läuft noch bis Juni 2011.

Aus der alten Wohnung habe ich den ganzen Salat der Telekom (sorry, aber anders kann man den Kabelverhau usw. nicht bezeichnen) mitgenommen.

Meine Frage ist jetzt, ob dadurch sicher gestellt ist, dass unter meinem Anschluss dort nicht mehr telefoniert werden kann. Die Telekom sagt man kann, KD sagt man kann nicht.

Rechtliches Problem

------------------- Den alten Vertrag wollte ich nicht in die neue Wohnung übernehmen, weil ich dann wieder 2 Jahre gebunden wäre (mit 1 MBit/s, bei KD 30 bis 100).

Einen 2. Vertrag kann die Telekom für die alte Wohnung sicher nicht vergeben. Die Wohnung ist somit jetzt telefonisch blockiert. Darf die Telekom so etwas machen?.

Gruß Ernst

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Ernst.Sauer
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Ernst.Sauer schrieb:

Wo es einen aktiven Anschuss gibt, kann man auch damit telefonieren.

Die Wohnung ist nicht blockiert, sie kann auf einen anderen Anschluss gelegt werden.

Du willst doch deinen Anschluss nicht mitnehmen.

Siegfried

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Siegfried Schmidt

Ernst.Sauer schrieb:

Also den Kabelsalat, den Du hinter der TAE installiert hast.

Natürlich kann man, egal was die Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft sagt. (1)

Da die Telekom Verträge nicht mit Wohnungen sondern mit Kunden abschließt, ist das natürlich auch vollkommener Humbug.

Klar, die Kunden sind ja bescheuert genug.

Haibe

(1)

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Haibe Sonja Schlosser

Also schrieb Ernst.Sauer:

Doch, isses, aber egal. (Ich würde de.comm.anbieter.festnetz.misc vorschlagen.)

Solange Du den Anschluss nicht gekündigt hast (bzw. nicht kündigen kannst), läuft der weiter. Ich würde mal mit der Telekom reden, was sie denn als Abstandszahlung verlangen würden, um den Vertrag aufzulösen. Mit Geld sollte sich sowas eigentlich immer regeln lassen.

Egal. Du hast glaube ich die letzten 20 Jahre der Telefonmarkt-Liberalisierung komplett verpennt. Schlaf weiter.

Ansgar

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Ansgar Strickerschmidt

Haibe Sonja Schlosser schrieb:

Auch wenn es ein ISDN-Anschluss war? KD (Kabel D.) meinte, wenn ich das Modem mitnehme könnte man nicht mehr telefonieren.

Die Telekom (bzw. ein Mitarbeiter der ...) meinte, ich könnte den Anschluss auch nicht sperren lassen. Hab dazu noch mal ein Schreiben losgeschickt, mal schaun.

Gruß E. S.

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Ernst.Sauer

Das Modem hat mit dem telefonieren soviel zu tun wie der Wasserhahn mit der Sat-Schüssel. Natürlich, Du kannst den NTBA mitnehmen, das ISDN-Telefon bzw. die ISDN-Telefonanlage.

Dann kann nieman mehr telefonieren,....

.... wenn es auf der ganzen Welt plötzlich nirgendwo mehr einen NTBA oder ein ISDN Gerät geben würde.

Da das aber sehr unwahrscheinlich ist, kann natürlich jeder einen NTBA einstecken, sein ISDN Telefon dran packen und munter auf Deine Kosten durch die Gegend telefonieren.

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Carsten Kreft

Ernst.Sauer schrieb:

Ja.

Modem und Telefon haben nichts miteinander zu tun.

Anderer Ansicht sind die Leistungsbeschreibung (1) 'Zusätzliche Leistungen Standard-Anschluss' und deren Preisliste (2).

Haibe

(1)

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Haibe Sonja Schlosser

Carsten Kreft schrieb:

So viel zur Qualität der Berater in diesen Firmen.

diese Leerzeilen hatte ich zunächst übersehen und mich gefreut.

Dann bin ich jetzt in einer besch... Situation, denn ich kann auch nicht mehr in die Wohnung. Habe dem Verein schon schriftlich gebeten, den Anschluss zu sperren, bis jetzt ist noch keine Reaktion angekommen.

Mit Gruß E.S.

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Ernst.Sauer

Am 05.08.2010 12:35, schrieb Ernst.Sauer:

Bist du sicher? Oft kann von einem abgemeldeten Anschluß nur die Servicenummer angewählt werden. Und das zum Anmelden eines Anschlusses für den Nachmieter.

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horst-d.winzler

Also schrieb horst-d.winzler:

Das Problem ist ja: die Teledumm lässt ihn nicht abmelden - oder wenigstens nicht aus dem Vertrag. Ob die das Technische vom Kaufmännischen zu trennen vermögen, weiss ich nicht. So à la: "Technisch geben wir den Anschluss zwar frei, weiterzahlen darfst Du aber trotzdem"... keine Ahnung. Ich möchte gar nicht erst in die Lage kommen.

Ansgar

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Ansgar Strickerschmidt

horst-d.winzler schrieb:

Wenn man mit den Leuten telefoniert, dann ist es so, als ob man einem Ochsen ins Horn zwicken würde.

Wobei ich ja die finanziellen Konsequenzen aus dem alten Vertrag erfüllen will. Ich will nur keinen neuen abschliessen und den alten Anschluss nicht blockieren.

Jetzt muss ich mich schlau machen und dann schreiben, schreiben.

Gruß E.S.

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Ernst.Sauer

Die alten "Post"-Vertr=E4ge kann man taggenau k=FCndigen. Die Festlegung auf Jahre wear erst eine Erfindung der "modernen" Telekom. Gruss Harald

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Harald Wilhelms

Am 05.08.2010 13:42, schrieb Ansgar Strickerschmidt:

Wenn er bei der Telekom bleibt, ist das mit dem Vertrag kein Problem. Allerdings, gibt es Sonderkündigungsrechte. Was aber passieren kann, ist, das die Telekom in ihren jeweiligen Datenbanken Unterschiedliches bzw Falsches stehen haben könnte. Dann bekommt die Telekom selbst nicht mit, was das automatisierte System so alles macht. Dann hilft nur schriftliche Kündigung per Einschreiben. Nützt auch das nichts, es gibt noch die Netzagentur. ;-)

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horst-d.winzler

Am 05.08.2010 13:44, schrieb Ernst.Sauer:

Eben Callcenter. Die dortigen "Agenten" wissen oft garnicht so recht um was es geht. Ist aber wohl so gewollt.

Siehe meine Antwort an Ansgar. ;-)

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horst-d.winzler

horst-d.winzler schrieb:

Bleibt der OP aber nicht.

Wenn der Kunde meint er müsste einen langfristigen Vertrag abschließen und dann irgendwann kommt ihm in den Sinn er will doch nicht hat er ein Sonderkündigungsrecht? Dolle Sache, da würde ich als Anbieter dem Kunden sonderkündigen wenn es sich nicht rentiert...

Kann er ja machen, zum Ende der Mindestvertragslaufzeit.

Und die hilft dem Kunden, wenn der seine Verträge plötzlich nicht mehr erfüllen will?

Haibe

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Haibe Sonja Schlosser

Haibe Sonja Schlosser schrieb:

Wollte ich nicht, ich musste.

Es ist mir nichts in den Sinn gekommen, ich musste die Wohnung wechseln.

Wie gesagt, diesen Vertrag will ich ja erfüllen, d.h. ein Jahr ohne Gegenleistung bezahlen. Nur die sollen den alten Anschluss für den nächsten Mieter frei geben, das tun sie bis jetzt nicht.

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Ernst.Sauer

Ernst.Sauer schrieb:

Dann kannst Du den Vertrag nach §123BGB anfechten. Aber ich glaube dir trotzdem nicht, dass du zum Vertrag gezwungen wurdest.

Wie hast Du denn den Vermieter dazu bringen können, die Wohnung zu kündigen?

Ein Vertrag ist von beiden Seiten zu erfüllen, auch wenn du das jetzt nicht mehr willst.

Haibe

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Haibe Sonja Schlosser

Irgendwie kann ich diese Frage nicht ernst nehmen. Telefon, Vertrag und Anschluß haben absolut nichts miteinander zu tun, außer dass alle drei zusammenpassen müssen, sonst kannst Du nicht telefonieren.

Gruß Gerd

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Gerd Kluger

Hey, bestimmt haben die Schnarchnasen von KD Service das Ganze flasch verstanden. Bei KD kann man ohne Modem tats=E4chlich nicht mehr telefonieren. Denn die gesamte Identifizierung l=E4uft =FCber das Kabelmodem. Das macht auch einen Umzug so einfach: Einfach Modem abst=F6pseln, am neuen KD Anschluss anst=F6pseln fertig. Telefonnummer bleibt gleich, Telefoneinstellungen bleiben gleich etc. Feine Sache das.

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Lars Wilhelm

Haibe Sonja Schlosser schrieb:

Ist jetzt hier natürlich völlig OT, trotzdem:

offensichtlich kannst Du Dir nicht vorstellen, dass es Lebenssituationen geben kann, die eine Änderung erforderlich machen. Das hat mit dem Vermieter rein gar nichts zu tun, er hat auch nicht gekündigt.

Dann bist Du der perfekte Bürokrat und für höhere Weihen auf diesem Gebiet geeignet. Verträge sind zu erfüllen, auch wenn sie beiden Parteien nichts mehr nützen. Das Geld kriegen die doch von mir, das habe ich mehrfach gesagt. Der Rest den die Telekom jetzt verzapft sind nur noch Stolpersteine, die beiden Parteien schaden.

Reply to
Ernst.Sauer

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