telefonieren

Ernst.Sauer schrieb:

Also nicht weil du musstest, sondern weil du es wolltest.

Eben. Die Telekom eben auch.

Und damit erfüllt die Telekom den Vertrag?

Haibe

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Haibe Sonja Schlosser
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Lars Wilhelm schrieb:

Womit es dann kein Modem mehr ist, sondern ein Kombigerät.

Haibe

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Haibe Sonja Schlosser

Am 05.08.2010 17:40, schrieb Haibe Sonja Schlosser:

Noch einmal, der Anschluß ist offensichtlich nicht gesperrt. Aber genau diesem Wunsch *muß* Telekom unverzüglich nachkommen, egal wie der Vertrag ist. Der häufigste Fehler dürfte an den alten Datenbanksystemen der Telekom liegen? Das hat nichts mit "nicht wollen" oder gar bösem Willen zu tun. Dieses Problem kann gerade "alte" Verträge treffen, besonders wenn es Ümzüge gegeben hat. Dazu meine erwähnte Prozedur. Denn auch die T-Punkt-Läden haben ja nicht den "vollen" Zugriff. Wenn keine Beschwerde hilft, dann bleibt nur die Netzagentur.

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horst-d.winzler

horst-d.winzler schrieb:

Ist es das? Bist du der neue Wohnungsmieter?

Nein, sie muss Verträge erfüllen. Wenn der Kunde eine Vertragsänderung wünscht, muss er das auch so mitteilen, und dann wird die Auftragsänderung im Rahmen der normalen Bearbeitung ausgeführt. Wenn der Kunde immer nur etwas anderes wie etwa eine vorzeitige Kündigung trotz Mindestlaufzeit will, hat er Pech wenn man dem nicht nachkommt.

Gut das du das fragst. Ich denke nein, der häufigste Fehler sind Kunden die nicht wissen was sie tun.

Eben. Der Kunde kriegt das, was er bestellt, wenn sein Vertrag das zulässt.

Was ein Glück, dass der Anschluss des OP nicht umgezogen ist.

Dass die BNetzA Schulungen für unmündige Verbraucher durchführt ist mir neu.

Haibe

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Haibe Sonja Schlosser

So what, Die Kiste hei=DFt nun einmal Kabelmodem, auch wenn sie mehr als die Aufgaben eines Modems =FCbernimmt.

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Lars Wilhelm

Am 06.08.2010 08:25, schrieb Haibe Sonja Schlosser:

Was soll diese patzige Antwort?

Es geht um Sperrung des Anschlusses. Diesem Wunsch hat der Anbieter umgehend nachzukommen. Warum willst dus unbedingt falsch interpretieren?

Es ist nicht Sache des Kunden, die Terminologie des Netzanbieters nicht zu kennen. Er ist schließlich kein Fachmann. Hier sind die Kundendienstleute der Telekom gefragt. Dafür werden sie bezahlt.

Nochmal, sofortige Sperren des Anschlusses muß immer möglich sein. Egal was er für einen Vertrag hat. Hat er doch klar zum Ausdruck gebracht.

Deine Ironie ist fehl am Platz. Oder kennst du die ganze Legende seines Vertrages? Hast du Zugriff auf die Telekom Datenbank?

Blödsinn. Wenn der Netzanbieter dem Wunsch einer Sperrung des Anschlusses trotz Einschreibens nicht termingerecht nachkommt, bleibt nur eine Beschwerde bei der Netzagentur. Aber, wenn du es besser weißt, dann sag es.

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horst-d.winzler

horst-d.winzler schrieb:

Da du 'offensichtlich' mehr weißt als der OP, gibt es nur wenige andere Möglichkeiten. Woher hast du deine Infos denn dann?

Der Kunde will anscheinend eine Vollsperre, und die kriegt er nicht weil sein Vertrag das nicht vorsieht. Was gibt es da zu interpretieren?

Der Kunde kann die Leistungsbeschreibung zu seinem Vertrag lesen. Wenn er damit überfordert ist, hat er ein Problem. Der Kundendienst ist nicht die Telefonseelsorge.

Auf welcher Grundlage?

Das was der OP hier schrieb reicht aus.

Nicht alle.

Wenn du das einhalten von Verträgen für Blödsinn hältst, ist das deine Sache. Es gibt allerdings ganze Berufszweige, die dir das Gegenteil gerne erläutern.

Der Kunde muss seine Wünsche zur Vertragsänderung äußern, im Rahmen dessen, was sein Vertrag vorsieht, wird dann was gemacht. Termine wie 'sofort' sind in den wenigsten Verträgen vorgesehen, daher ist das setzen eines solchen 'Termins' auch nicht vertragsgemäß. Da kann der Kunde zwölf Einschreiben schicken oder den GV mit der Zustellung beauftragen, alles was sein Vertrag nicht beinhaltet kriegt er nicht.

Haibe

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Haibe Sonja Schlosser

Am 04.08.2010 22:22, schrieb Ernst.Sauer:

Warum eigtl.? Wenn du denn alten Vertrag behältst, dann läuft er so weiter wie er besteht, nur der Anschlussort wechselt. Wenn du wieder 2 Jahre gebunden bist, läufts ja auf einen neuen Vertrag hinaus.

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MK

Soweit ich weiß besteht (besatnd?) die Telekom darauf, dass ein Ortswechsel einen neuen Vertrag - nein, korrekter: eine neu startende Vertragslaufzeit - mit sich zieht. In wie weit da Prozesse laufen oder schon entschieden sind, weiß ich nicht.

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Carsten Kreft

Am 06.08.2010 12:53, schrieb Carsten Kreft:

Was an sich nicht korrekt sein dürfte, weil die Telekom damit ja den Vertrag ändert - und diesem muss man doch sicher nicht zustimmen.

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MK

Am 06.08.2010 23:04, schrieb MK:

Bedenkt, bei einem Ortswechsel entsteht der Telekom als Dienstanbieter soviel Arbeit/Aufwand wie bei einer Neuanmeldung.Mindestens. ;-)

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horst-d.winzler

"Ernst.Sauer" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@mid.individual.net...

Also mein Tip im T-Punkt vorbei gehen und vor Ort klären, inklusive Abmeldung beim Einwohneramt (mitnehmen). Bei mir haben die den Vertrag ohne murren gecancelt...

Und meine Erfahrung, Telefonhotline nur Vollpfosten bei der Telecom...

Aber ich will fair sein andere anbieter sind auch nicht besser... :)

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The Pinky

Ist auslegungssache. Aus der Sicht des Netzbetreibers habe ich einen Kunden, dem ich mit gewissen Aufwand einen Anschluss zur Verfügung stelle und den ich - u.a. wegen dieser Einmalkosten und wegen evtl. subventionierter Hardware 24 Monate an mich binden will. Wenn dieser Kunde nun die Leistung an diesem Ort nicht mehr abnehmen will, dann bin ich als Netzbetreiber natürlich nicht sehr erfreut. Ggf. muss ich den Techniker den Leitungsweg neu schalten lassen. Also bleiben zwei Varianten:

  1. Ich betrachte den Anschluss am neuen Ort als neuen Vertrag und verzichte beim alten Vertrag auf die Erfüllung der Mindestlaufzeit.
  2. Ich betrachte das als reinen Ortswechsel des bestehenden Vertrages, lasse die Laufzeit nicht neu laufen und berechne statt dessen dem Kunden sämtliche für den Umzug anfallenden Kosten, welche dann bei jedem Kunden individuell zu ermitteln wären.

Dass ich als Netzbetreiber mich für die einfachere Variante entscheiden werde, ist nachvollziehbar.

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Carsten Kreft

Daran erkennt man halt den "Service" des Betreibers. Ich hab kein Telekom, aber in meinen Verträgen steht direkt drin, dass bei Umzug der Netzbetreiber für den Anschluss sorgen muss und wenn das Gebiet einen anderen Versorger hat, dann gibt's ein Sonderkündigungsrecht - was bei Telekom natürlich ausscheidet. Ist halt trotzdem die Frage, in wie weit die Telekom als Versorger in der Pflicht ist, den Anschluss am jeweiligen Wohnort bereitzustellen, weil ein Umzug ja eher die Ausnahme darstellt. Müsste man dann wohl mal in den AGB nachschlagen.

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MK

es sei den in den Verträgen stehen Sachen über die Oberste Richter dieses Landes eine andere Meinung haben. Nur mal in Bezug Wohnungswechsel. Da gabs doch so ein Urteil. :) Achso die Netzagentur hatte ja lt. dem Urteil sicherzustellen das sich so was nicht wiederholt. aha. hoffentlich wissen die das :) MFG

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gunter kühne

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