Wäre der N gekappt, wäre das kriminell und unzulässig! Sollte das so
sein , hat das kein Fachmann gemacht und es wäre dringend angeraten,
einen Sachverständigen hinzuzuziehen.
ich müsste mich schon arg verguckt haben, aber in meinem
"Sicherungskasten" kommen nur L1 - L3 und der Grüngelbe, der an seinem
Ende mit blauem Klebeband als PEN gekennzeichnet ist, an. Von einer
weiteren Ader ist nichts zu sehen, schaue bei Gelegenh. nochmal nach.
Natürlich wird irgendwo im Keller der N und PE gebrückt sein (glaub ich).
Der Kabelring lag einige Wochen im Flur rum und ich meine dort 5 Adern
gezählt zu haben.
Grüße,
Uwe
Das ist auch nicht zulässig. Wenn der gr/ge als PEN in die UV geführt
wird, weil keine blaue Ader verfügbar ist, muß ein Aufteilung des PEN in
N + PE in der UV erfolgen und der PE mit einer Potentialausgleichschiene
verbunden werden. Auch so ist diese Installation sehr fraglich.
Hm, der PEN geht auf eine gn-gelben Klemmenblock, alle Klemmen sind
miteinander verbunden.
Dann gibt es einen ebensolchen blauen Klemmenblock, mit einer Verbindung
zum benachbarten gn-gelben Block.
Vom gn-gelben Block gehen alle PEs zu den einzelnen Zimmern
(Verbrauchern), genauso wie vom blauen Block alle Ns zu den Zimmern bzw.
Verbrauchern führen.
schöne Grüße,
Uwe
Also TN-C-S mit Auftrennung in der Verteilung. Ein RCD/FI lässt sich
problemlos nachrüsten, sofern ausreichend Platz in der Verteilung
vorhanden ist.
Gruß Dieter
soweit normgerecht, wenn auch die DIN EN 18015 laut aufschreit.
Wir streben ja auch aus EMV-Gründen ein TN-S Netz an.
Kann es sein, das bei dir oder in anderen Wohnungen noch Altanlagenteile
mit klassischer Nullung vorhanden sind?
Wurde ja schon beantwortet, du bist im Vattenfall EInzugsgebite Berlin,
ist auch mein Tätigkeitsgebiet.
Ich weiss, das sich vieler meiner Amtkollegen mit der Realisierung TN-S
ab HAK/ZP schwer tun.
Also, es stellt bis Wohnungsverteiler ein TN-C Netz dar.
Leitungsquerschnitt >10mm^ ist das ok.
Für das Bad sollte nach erfolgter Modernisierung / Strangsanierung ein
RCD/FI eingesetzt werden. Dieser wird verteilungsseitig mit TN-C
angefahren, kein Problem, danach als TN-S weiter.
Also der N sollte nicht abgeschnitten sein, damit man nach Umstellung
aller Anlagenteile auf TN-S ab HAK/ZP umstellen kann. Das würde ich ggf.
bemängeln!
Wie gesagt, etwas merkwürdig, aber nicht unbedingt falsch, soweit ich
das aus deinem Posting herauslese.
Falls du genauere Infos brauchst, kannst du mich nochmal kontaktieren.
Du kannst auch mal auf der Seite der E-Innung vorbeischauen und deine
Anfrage an die Fachgruppe richten.
Gruss
Ralle
Jepp! Bei Neuanlagen und Erweiterungen!
Alleine die Steigererneuerung rechtfertigt (leider) noch nicht die
Nachrüstung. FI in Bädern ist etwas länger Pflicht
Ralle
Da gehen die Meinungen auseinander. Andere betrachten gerade diese als
so massiven Eingriff, dass die Nachrüstung erforderlich wird.
Schönen Gruß
Martin
Ich sehe es in jedem Fall so und biete es auch entsprechend an.
Aber man musss sich auch an die Realität halten!
I.d.R. sieht eine Modernisierung ja so aus, daa erstmal die
Zentralisierung mit Steiger gemacht wird, also schon mal eine gute
Vorbereitung auf ZN-S und EMV-gerechte Installation.
Das kostet schon mal ordentlich etwas und macht genügend Dreck!
Bei Neuvermietungen wird dann i.d.R. die Wohnung gemacht.
So ist es am praktischten.
Ralle
Hat in DE natürlich keine Aussagekraft, aber ich halte mich als
Österreicher an die Meinung des ÖVE und der meint, dass eine
Erneuerung der Zuleitung keine wesentliche Änderung darstellt. Im
Prinzip beschreibt der eine wesentliche Änderung als Änderung die mehr
als die Hälfte eines Endstromkreises betrifft wenn mich meine
Erinnerung nicht trügt, Änderungen an der Verteilerzuleitung und
Vorzähleranlage betreffen die Nachzähleranlage gar nicht.
Quelle:
oek.ove.at/info/fachmeinung04.pdf
sg Ragnar
PS: als guter Geschäftsmann wird man natürlich eine Umrüstung der
gesamten Endstromkreise nachdrücklich (und mit gutem Gewissen)
empfehlen. Erzwingen kann man sie aber nicht.
Polytechforum.com is a website by engineers for engineers. It is not affiliated with any of manufacturers or vendors discussed here.
All logos and trade names are the property of their respective owners.