Brandschutz - mech. Fördergeräte durch Brandabschnitt?

Sep 29, 2005 9 Replies

Hallo!



Wie ist die gängige Praxis bezüglich Brandschutz, wenn ein mech. Fördergerät durch eine Brandmauer verläuft?



Ist es z.B. zulässig, mittels Temperaturmelder im Brandfall das Fördergerät abzustellen und Wasser als "Brandsperre" in das Gerät einzuspritzen?



HC


"Hans-Christian Grosz" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@4ax.com...

Die Brandmauer weisst ja eine definierte Feuerfestigkeit auf. Die wie auch immer geartete Brandsperre muss dieselbe bzw. die geforderte Feuerfestigkeit aufweisen (F30; F60 o.Ä.) Ich bezweifle dass Deine Sprinkleranlage dies abdeckt. Ausserdem muss eine Stillstandsautomatik dasn Förderaggregat am An- bzw. Weiterlaufen hindern (vgl. Brand der Bremer Rolandsmühle vor 25 bis 30 Jahren). MfG Roland

Hans-Christian Grosz schrieb:

Einbau einer mit Schließer, Offenhalter und angeschlossenem Rauchmelder versehenen zugelassenen T-90 Tür/Klappe in der Ebene der Brandwand. Statt einer Flügelklappe ist auch ein entsprechend klassifiziertes Roll- oder Sektionaltor zulässig.

Nein, denn eine Brandwand muss zusätzlich zum anhaltenden Feuerwiderstand (F90) auch noch definierte Horizontalstösse aufnehmen können. Das kann Wasser(-dampf) nicht.

Wolfgang

Nun ist aber eine Eigenschaft eines mech. Fördergerätes, dass ich eben z.B. eine Kette, eine Schnecke oder ähnliches im Gerät habe.

Selbst wenn der Schliesser also eine entsprechende Formanpassung hat, wird immer ein gewisser Luftspalt offenbleiben. Was dann? :)

HC

Hans-Christian Grosz schrieb:

logisch

zugelassene Brandschutzmanschetten integrieren (schäumen auf)

Beispiel: dann über das Menü links:

-> Feuerschutztüren -> Feuerbeständige Türen -> T90-2 Universal EH

noch Fragen?

Wolfgang

Am Thu, 29 Sep 2005 11:38:39 +0200 schrieb Hans-Christian Grosz:

Wie wäre es mit 2 Bändern? Das eine fördert durch die Wand und lässt das Fördergut auf das nächste Band fallen. Das obere Band wird eingekleidet, bis auf die STelle wo das Fördergut runterfällt. Diese Öffnung könnte man nach Bandabschaltung sicher mit einem entsprechenden Tor verschliessen.

Nur ne Idee...

Ciao

CHRiSTiAN.

Hans-Christian Grosz schrieb:

Die Firma "Stöbich Brandschutz" ist dein Freund.

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HAllo,

Hans-Christian Grosz schrieb:

serh rechtsbeladen.

es ist zulässig sich an Gesetze und Verordnungen zu halten. das wird einem einfacher gemacht durch Bauteile die eine "Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung" haben.

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Fachgruppen

-> Nr. 6.6

Robert Pflüger schrieb:

-> Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (ABZ)

Robert Pflüger schrieb:

Sehr nützlich die Auflistung, genau so eine habe ich schon lange zu finden gehofft!

Wolfgang

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