Kräfte die ein Mensch aufbringt - DIN ?

Nov 06, 2004 70 Replies

Ralf Kusmierz verfasste am 10.11.04 00:02:

Das ist Quatsch. Viele Normen definieren Funktions- oder Qualitätsstandards, die man selbstverständlich übertreffen kann, evtl. unter Wahrung von Kompatibilitätsaspekten.

Das ist auch Quatsch. In vielen Fällen ist die Einhaltung bestimmter Normen in Rechtsvorschriften vorgeschrieben oder im Rahmen von Versicherungsbedingungen, Klassifikationsvorschriften o.ä. einzuhalten. Das gilt nicht nur für Sicherheitsnormen.

Das war mal vor 80 Jahren so. Heute befassen sich viele Normen mit Auslegungsregeln (z.B. Schweißverbindungen, Tragwerke), Prüfvorschriften (z.B. Maschinenabnahmen, Bauteilprüfung), organisatorischen Abläufen und deren Bewertung (DIN ISO 9001 ist nur eines von vielen Beispielen), Dokumentationsregeln (sogar für die Schreibweise des Datums oder die Nummerierung in Texten gibt es DIN-Normen), Softwaresystemen, und eben auch Sicherheitstechnik. Das hat in vielen Fällen etwas mit Handelserleichterung zu tun, in anderen Fällen erleichtert es aber primär den Konstrukteuren und Fertigungsleuten die Arbeit, weil sie sich auf fertige, als verlässlich anzunehmende Methoden stützen können, statt sich alles selber überlegen zu müssen (Die Einschränkung "mitdenken" hatten wir ja schon).

Und das ist gut so. Die Zeiten, wo VBGs kleinkariert die Ausführungsart jedes Endschalters vorschrieben und so den Hersteller an der Realisierung modernerer oder für den Einzelfall besser geeigneten Lösungen hinderten, neigen sich gottlob dem Ende zu.

Wieder falsch. Diese Normen beschrieben heute die einzuhaltenden Standards, aber auch die Prozeduren zur Prüfung der verwendeten Lösung.

Joachim

Du mußt separat nachweisen, daß Du nach dem Stand der Technik arbeitest. Der Bezug auf eine nicht mehr gültige Norm ist ein Indiz dafür, daß Du das nicht tust.

Michael Dahms

Normen und Rechtskraft?

Normen sind keine Gesetze und rechtlich nicht bindent. Normen werden von privaten Leuten/Vereinigungen geschaffen und sind für sich alleine rechtlich unverbindlich.

Sofern in Gesetzen/Rechtsverordnungen bezug auf bestimmte Normen genommen werden, bekommt ihnen rechtlich zwar eine besondere Bedeutung zu, aber immer nur soweit, wie es das jeweilige Gesetz vorsieht.

Auch kann der Kunden die Anwendung bestimmter Normen fordern - dann wird man um die Beachtung nicht herum kommen.

Hallo Kurt,

Kurt schrieb:

Das Thema haben wir doch durch...

stimmt.

^ d

Nein. Eine rechtliche Bedeutung von Normen kann auf viele Arten und Weisen zustande kommen, z. B. durch Vertrag.

Falsch.

Zu einfach gedacht - s.o.

Ach?

Gruß, V.

Hallo Joachim,

Joachim Schmid schrieb:

Perfekt formuliert!

Gruß, V.

Meditiere mal über (oder google in diesem Thread nach) "Stand der Technik" und "anerkannte Regeln der Technik".

Gruß,

Michael

Wenn ich hier die Diskussion verfolge. glaube ich kaum, dass hier jemand wirklich den Unterschied zwischen Stand der Technik und Regeln der Technik (im rechtlichen Sinn) kennt.

Übrigens: über solche untergesetzliche Regelwerke und deren rechtlichen sowie deren tatsächlichen Bindungswirkung haben sich schon Generationen von Juristen den Kopf zerbrochen und kamen regelmässig zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Gruß Kurt

Der Vertrag ist rechtlich bindet - nicht die Norm.

Ich hoffe, Du verstehst den Unterschied?!

Ich meinte technische Normen (DIN, ISO etc) - keine rechtlichen Normen im Sinne des juristischen Sprachgebrauchs.

Ansonsten fehlt mir zu der Aussage "falsch" eine Begründung, um sie zu verstehen.

Sollte das eine Erleuchtung sein?

Gruß Kurt

HAllo,

Kurt schrieb:

und Du willst uns auch nicht aufklären?

ich versuch mich mal an einem Beispiel: Stand der Technik ist Digitales Fernsehen/Radio Regel der Technik ist Analog.

Stand der Technik ist

formatting link

Danke, die Seite ist ja recht ordentlich.

Ich glaube aber nicht, dass jemand nach dem Studium des Inhalts weiss, wie er für sein jeweiliges Problem das entsprechend erforderliche Niveau konkret bestimmen kann.

Gruß Kurt

HAllo,

Kurt schrieb:

für ein Problem braucht man kein Niveau sondern eine Lösung :-)

Du hast ja recht.. unsauber formuliert.

Aber Lösungen gibt es viele.. nur die richtige sollte es sein. (oder eine von den richtigen).

Wenn Du hier mit Deinem vollständigen Namen postest, erkläre ich es Dir.

Michael Dahms

Hallo Michael

so falsch ist nun auch wieder nicht:

ich bin nur dann gezwungen mich an Normen zu halten wenn ich dies explizit angebe oder dieDinge die ich verkaufe einer Norm unterliegen und ich durch die Namenswahl (etwa O-Ring) gewisse Ausführungen zusichere...

ich kann aber durchaus einen Stuhl verkaufe, auch als Stuhl wenn dessen Sitzfläche 5 cm höher oder Tiefer angebracht ist als in der entsprechenden Norm...

oder ich kann eine Torusförmige Dichtung, die einen Grat oder Anspritzpunkt hat verkaufen solange ich sie nicht als O-Ring verkaufe...

oder ich kann eine neue Stahllegierung machen, die im Stahlschlüßel nicht erfasst wird und darf diese trotzdem Verkaufen

oder ich kann Chemikalien mit einem Analysenzetifikat statt eines Werksprüfzeugnisses nach EN 10204 ....

Alles nicht illegal...

illegal wird es nur dann wenn ich eine Chemikalie mit einem WPZ nach EN 10204

3.1B mit Analysndaten aus einer anderen Charge verkaufe...

Michael I am not a bug I am a undocumented feature

^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

^^^^^^^

Ich bin sicher, daß Volker Staben zu der Aussage: "Das Nichtbeachten von Normen ist illegal." auch "Falsch." geschrieben hätte.

Die Wirklichkeit ist komplexer.

Michael Dahms

illegal ist es nicht, nur muß man im Haftungsfall nachweisen, den Stand der Technik eingehalten zu haben... hält man sich an Normen ist man da auf der sicheren Seite...

aber eben dass die Wirklichkeit komplex ist meinte ich ja...

Michael I am not a bug I am a undocumented feature

(...)

Ja, das ist wahr und u. a. abhängig vom Rechtssystem des Staates, in dem die technische Realität stattfindet.

Das reicht nicht aus, um sauber herauszukommen. Denn der Anwender haftet immer, mindestens "anteilig". Und es ist aus meiner Sicht, nachdem ich hier eine Weile still mitgelesen habe, die Angst vor der persönlichen Haftung der Hintergrund der hier beschriebenen Unsicherheit über die Begriffe "Stand der Technik" und "anerkannte Regel der Technik". Die Länge der Diskussion hier in dieser NG spricht anscheinend dafür. Selbst in einem anderen (hypothetischen) Rechtssystem, in dem anerkannte Regeln der Technik per Gesetz gelten und daher durch Staatshaftung gedeckt sein würden, wäre noch mindestens die korrekte Anwendung anerkannter technischer Regeln und Ausschluß der Fahrlässigkeit des Regelanwenders abzuwehren.

Jedenfalls wäre das so in dem mir bekannten technischen Bereich "Statik und Konstruktion" so.

Freundliche Grüße,

Alfred Flaßhaar

"Michael Erwerle" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@mb-m16.aol.com...

(...)

Stop harping on about mentioning the bug and feature.

Dabei würde es z. B. für das Fachgebiet Stahlbeton ausreichen, das ETV der ehem. DDR zu übernehmen. Dann wäre der Kampf um EC... überflüssig. Oder gibt es noch weitere Interessen im Zusammenhang mit der Normung ;-)? Aber nun ernsthaft: Normen sind die Standpunkte der Normenausschüsse (also einer privaten juristischen Person), nicht die des Staates. Sie stehen jederman zur eigenverantwortlichen Nutzung frei und sind (wie es im Rechtsdeutsch heißt) "jederzeit widerlegbare Vermutungen".

Gruß, Alfred

Da wäre ich mir nicht so sicher....

Da wäre ich mir ebenfalls nicht so sicher. Z.B. wenn man bei einer Marktbeobachtung feststellt, dass das Produkt - trotz Anwendung einer Norm - nicht sicher ist, dann nutzt einem die Norm auch nichts.

Das ganze ist eine Frage der Sorgfaltspflicht und des Erkenntnisvermögens.

Wie das der jeweilige Richter auslegt, wer weiss?

Ich fasse das aus meinen Erfahrungen so zusammen:

Die Anwendung einer Norm ist hilfreich; sie bietet aber keine absolute Sicherheit, alles richtig gemacht zu haben.

Gruß Kurt

"Kurt" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@4ax.com...

(...)

(...)

Volltreffer!

Freundliche Grüße, Alfred

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