Hallo Günther!
Günther Grund schrieb: [ ... ]
Da ist nix "ungeklärt"!
Ja und! Soll deshalb ein unbescholtener Mensch, im vollen Besitz seiner geistigen Kraft (was bei Modellfliegern freilich nicht unbedingt zutrifft:-) ), entmündigt werden? Ich gehe davon aus (und der Gesetzgeber wohl auch) dass der Unterschreiber weiss, was er tut! Im Übrigen halte ich die apokalyptische Prognose von unaufbringbaren Summen für leicht übertrieben; zumal auch Versicherungen meist einen Deckel bei der Leistung einziehen.
Nein, beim mündigen h*mo austriacus ;-)
Jeder Mensch kann, genügend blöde Zufälligkeiten vorausgesetzt, Schäden anrichten, die er nie wiedergutmachen kann! Die macht die Versicherung infolge Deckelung der Leistung dann aber auch nicht gut!
Wieso diskutieren wir das in einer /Modellfliegergruppe/?
Die Quittung hält doch nur den Verein heraus!
S.o.
Ich werde das Schreiben des ÖAeC Anwaltes ins Netz stellen.
Eben, Sache des Vereins. Und jetzt stell' dir vor, unser Verein hat drei Fluggelände. Da sind nicht ständig Aufpasser am Lauern und Gastgebühr kassieren! Und jetzt fliegt da jemand, ohne Vereinszugehörigkeit, ohne Versicherungsschutz. Was glaubst du, wer im Falle eines entstandenen Schadens dafür haftbar gemacht werden kann?
Jo, find' ich OK!
ciao, Fritz