Fernsteuerung fuer Segelflugzeug DANDY II ??

Hallo Martin!

Martin Schoenbeck schrieb:

Ab wann?

Das klingt ja außerordentlich clever! Ist hier der Verein versichert, oder das einzelne Mitglied? (meinetwegen mit einer Sammelpolizze)

Nicht nur Streitereien sondern auch Schummeleien. Echt clever! Kannst du mir sagen, wieviel diese Versicherung pro Jahr und Mitglied kostet! Gibt's irgendwo die Versicherungsbedingungen zum Nachlesen?

Gastflieger ist bei uns jemand, der kein Vereinsmitglied ist, aber auf unserem Platz fliegt. Ein solcher muß dem Verein quittieren, dass er zur Kenntnis nimmt, für verursachte Schäden selbst (oder seine Versicherung) aufzukommen. Bei Minderjährigen wird die Unterschrift des Erziehungsberechtigten verlangt.

Über den ÖAeC (Österr. Aeroclub). Bei uns gibt's die Splittung nicht. Da ich mich im vergangenen Jahr um eine Lockerung unserer, bis dahin sehr ungastlichen, Gästeflugregelung bemüht habe, wäre ich sehr interessiert, deutsche und österreichische Versicherungsbedingungen zu vergleichen. Mir scheint, wir haben da ein paar Schläfer ...

ciao, Fritz

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Fritz Reschen
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Und wenn man mal Punkt 2 in der Hinsicht vestanden hat, dann - finde ich

- war Multiplex schon Anfang der 90er mit der MC3030 sehr nahe an einer Anlage dran, die auch (eher) Unbegabte programmieren können. Beispiele aus unserem Verein zeigen dies. (Ohne dass ich hiermit jemandem zu Nahe treten möchte :->) Mit der 2020 und der Cockpit hat man sich dann zu Gunsten eines Billigdisplays wieder stark davon wegbewegt, hier fehlt tatsächlich der Überblick über das Geschehen (bei der 2020 mehr, bei der Cockpit weniger, die ist ziemlich "straight", finde ich).

Gruss -DJ

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Daniel Just

Hallo Fritz,

"Fritz Reschen" schrieb im Newsbeitrag ...

das hört sich aber sehr leichtsinnig an. Bei möglichen Schäden in Millionenhöhe wird doch niemand sowas unterschreiben. Bzw. ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein Verein jemanden ohne Versicherung fliegen lässt und nach Unterschrift des Gastfliegers glaubt, der müsste Millionär sein, wenn er das unterschreibt.

Ich erinnere mich nur an einen ehemaligen Verein bei uns, ich glaub Albatros in Berlin-Spandau, der erlaubte noch nichtmal das Fliegen mit einer 40 Negerherz-Anlage, wegen der zu erwartenden Störungen und den daraus resultierenden möglichen Schäden.

Vereine müssten doch jede fragliche Schadenregulierung im Keime ersticken wollen oder sowas erst garnicht anbieten. Unversichert fliegen? Ich weiss nicht ...

Gruss Günther

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Günther Grund

Hallo Günther!

Günther Grund schrieb:

Leichtsinnig von wem?

Dann lässt er's bleiben. (Oder fliegt wild)

Den Verein braucht das überhaupt nicht zu tangieren. Es gibt und gilt das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit! Die Quittung wurde uns vom Anwalt empfohlen, damit im Fall des Falles erst gar keine Irrtümer aufkommen.

Vielleicht ist der wegen praktizierter Kleinkrämerei ein "ehemaliger" ;-)

Jo, daher die vorherige Aufklärung mit Quittung!

Was anbieten? Gäste kommen doch mehr oder weniger als Bittsteller. Da wird allenfalls etwas gestattet, nämlich die Benützung der Infrastruktur.

Mein Fall wär's auch nicht. Doch gibt's bei uns diese kluge Lösung der Mitversicherung nicht und auf andere Weise käme der Nachwuchs nicht einmal zum Probieren. Oder würdest du einen Knirps für die ersten (und ev. letzten) Knüppelbewegungen versichern?

ciao, Fritz

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Fritz Reschen

Hey "Fritz Reschen" schrieb

Nee nicht Aufklärung Bei uns ist das ganz Einfach geregelt. Gastflieger müssen Grundsätzlich nachweisen das Sie einen ausreichenden Versicherungsschutz haben Sofern Sie alleine ( also nicht als Schüler ) fliegen wollen Kein Nachweis keine Flugerlaubnis Es könnte evtl sonst passieren das der Verein haftbar gemacht wird ( zb. Flurschäden )

Stimmt zwar sind aber doch meistens gerne gesehen oder ??

Wie schon gesagt gilt nur für Flugschüler Der Versicherungsgeber ist im Falle des Dmfv der Gerling-Konzern Und soviel ich weis gibt es auch eine Vertretung in Oestereich. Gruss FH

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Friedhelm-Hinrichs

Hallo Fritz,

"Fritz Reschen" schrieb im Newsbeitrag ...

Na vom Verein.

Ist mir unklar. Aus eigenem Interesse müsste der Verein von solch ungeklärten Zukunftsaussichten Abstand halten. Ich mein, sone Unterschrift bedeutet doch, dass für einen Normalsterblichen unaufbringbare Summen anstehen könnten.

Bei wem? Beim Verein? ;0)

Hm, der Irrtum besteht doch schon in der Annahme, besagte Schäden könnten irgendwann und irgendwie beglichen werden.

Na sone Quittung.

Also wenn ich rein spekulativ annehme, der richtet einen dermaßen grossen Schaden an, meinetwegen mit Personenschaden, dann wird der Verursacher für den Rest seines Lebens nicht froh und der Geschädigte, vielleicht sogar du selbst, auch nicht. Und spätestens dann wirst du auch sagen, falls du noch reden kannst: "Was ne Sch.... Bestätigungsquittung." Da unterschreiben dann Leute, die mögliche Ausmasse garnicht abschätzen können, nur weil sie unbedingt fliegen wollen. Welchen Inhalt müssen die Leutchen denn überhaupt bestätigen? Steht da was von möglichen Risiken oder steht da nur: im Falle des Falles musste alles selber blechen.

Bei uns dürfen nur Gastflieger fliegen, die eine Versicherung vorweisen können. Das Thema Gastflieger wird allerdings in den Vereinen sehr unterschiedlich gehandhabt. Während die einen dauerhaften Gastflug dulden (damals 5 DM/Tag), darfste woanders höchstens 3x kommen und musst dich dann entscheiden, ob de eintreten willst oder nicht. Herrscht gerade Aufnahmesperre, weiss keiner so richtig Bescheid und somit gibt's nur dreimaligen Gastflug und dann darf er nicht mehr kommen.

Gruss Günther

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Günther Grund

Hallo Günther "Günther Grund" schrieb ,

Ja wenn er Schlau ist sollte er das Tun

Nichts aber garnichts Das hat uns mal ein Jurist ganz einfach erklärt. Wenn ich zur Dir komme und mir Dein Auto leihen will bist nach dem Gesetz her verplichtet Dir meinen Führerschein zeigen zu lassen. Da reicht auch nicht das ich Dir sage, jo ich hab Einen. Es ist zwar schön das Du mir glaubst aber glauben ist nicht Wissen. Wenn es dann knallt und ich habe keinen Führerschein,na dann viel Spaß mit der Versicherung usw. Gut der Vergleich hingt etwas, ist aber vom Prinzip her schon Richtig

Jo so wird es wohl auch fast Überall sein

Gruss FH

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Friedhelm-Hinrichs

Hallo Friedhelm,

Friedhelm-Hinrichs schrieb:

Nee, der hinkt schon ziemlich. Beim Auto bist Du nämlich haftbar, wenn der Mensch ohne Führerschein einen Schaden anrichtet. Der Verein verliert allenfalls seine Aufstiegserlaubnis, ist aber nicht haftbar.

Gruß Martin

Reply to
Martin Schoenbeck

Hallo Fritz,

Fritz Reschen schrieb:

Es zählt der Beginn der Schulung.

Prinzipiell sind die einzelnen Mitglieder versichert. Für den Verein kostenlos wird dann eine Veranstaltungsversicherung angeboten und eben diese 'Schnupper'-Versicherung. Die Schulung muß auf Vereinsgelände oder regelmäßig vom Verein genutzten Plätzen stattfinden.

So deutlich wollte ich es nicht sagen.

Ich glaube, man kann sie beim dmfv runterladen. Da findest Du auch unter

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die Kosten. Ah ja, genau da ist auch eine Info über die Versicherung.

Schon klar, hier ging es ja nur um spezielle Gäste, nämlich Anfänger. Normale Gastflieger müssen natürlich auch bei uns selbst versichert sein.

Wir verlangen zwingend eine Versicherung. Verlangt auch unsere Aufstiegserlaubnis. Wenn Zweifel sind, muß er sie nachweisen, was zumindest für dmfv-Mitglieder kein Problem ist, das steht auf der scheckkartengroßen Mitgliedkarte.

Sollten die vielleicht auch mal einführen.

Dann weck die mal. ;-) Aber vielleicht brauchts da ähnlich wie DE erst einen reinen Modellflieger Verband, ehe der Aeroclub aufwacht.

Gruß Martin

Reply to
Martin Schoenbeck

Hallo Daniel,

Daniel Just schrieb:

Ich weiß nicht, ob es bei der mc3030 auch schon so war, bei der mc4000 sind sie auf jeden Fall davon wieder weg. Da kann man (gerade als eher unbegabter) nämlich ruck-zuck die Trimmung in die entgegengesetzte Richtung wie die Hauptfunktion programmieren. Führt gerade beim Einfliegen leider gelegentlich zu stark irritierenden Situationen mit den entsprechenden Folgen.

Beispiele aus unserem Verein zeigen das von mir berichtete.

Gruß Martin

Reply to
Martin Schoenbeck

Hallo Bernd,

Bernd Laengerich schrieb:

Eine Haftbarkeit daraus abzuleiten ist aber bisher weder passiert, noch ist das zu erwarten. Da fehlt einfach die Rechtsgrundlage.

Gruß Martin

Reply to
Martin Schoenbeck

Hallo Martin "Martin Schoenbeck" schrieb im Newsbeitrag

der Mensch ohne Führerschein >einen Schaden anrichtet.

Das mit dem Auto habe ich hinter mir. Aber das gehört hier nicht hin.

So gesehen hast Du sicherlich Recht Wer dann wessen Schaden bezahlt dürften dann die Anwälte bzw. das Gericht klären. Ich habe mich da vielleicht ein bißchen Verkehrt ausgedrückt. Es ging mir nur darum das der Nachweiß tatsächlich erbracht werden muss,und das hier guter Glauben und guter Wille nicht ausreichen. Das Risiko ist meines Erachtens für jeden Verein einfach zu Gross. Und jeder der Modellflug betreibt sollte sich darüber im Klaren sein, das dieser Sport zwar nicht grundsätzlich Gefährlich ist, aber doch eine nicht zu unterschätze Gefahr davon ausgeht. Und jeder Modellflieger für die Folgen eines Crash Gerade stehen muss.

Gruss Friedhelm Hinrichs

Reply to
Friedhelm-Hinrichs

Fritz Reschen :

Dafuer hat der gewiefte Wildflieger seine DMFV-Einzelversicherung und den Mitgliedsausweis immer in der Tasche.

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Peter Stegemann

Hey Peter "Peter Stegemann" schrieb

Hm will hier ja nichts falsches Behaupten Aber brauche ich dafür nicht die Zusatzversicherung? Nach meiner Kenntnis gilt die normale Grundversicherung nur auf Modellflugplätzen.??

Gruss FH

Reply to
Friedhelm-Hinrichs

*räusper*. Woher kenn' ich das bloss? :-)

Genau den Fall hatte ich, als ich den Carneval meines Bruders mit seiner damals noch recht neuen 4000 einflog. Ich weiss garnicht mehr, ob ich den programmiert hatte und darauf nicht geachtet hatte oder wie das genau war, aber jedenfalls verhielt sich das Ding beim Austrimmen immer störrischer... Die Möglichkeit, die Trimmung entgegengesetzt laufen zu lassen war mir bis dahin jedenfalls fremd. Naja, das Modell hats unbeschadet überlebt. Die 3030 kennt diese Möglichkeit jedenfalls nicht.

OK, die 4000 hat dann manches wohl verkompliziert, das mag sein. 3030 sind jedenfalls ein paar unterwegs, die auch von den angesprochenen "Unbegabten" bedient werden.

Gruss -DJ

Reply to
Daniel Just

Hallo Friedhelm,

Am 08.04.04 schrieb Friedhelm-Hinrichs:

Ja, kann man beim Beitritt (und auch spaeter noch) problemlos abschliessen, ist nicht kleingedruckt oder heimlich gemacht.

servus, Patrick

Reply to
Patrick Kuban

Modellflieger die die Flugleiterschulung besucht haben ( ACHTUNG: hoerensagen!) sehen ihre Verantwortung deutlicher.

Gruss Sven

Reply to
Sven Stoecker

Hey Patrick "Patrick Kuban" schrieb

Jo habe das noch mal nach gelesen . Und wenn ich das Richtig verstanden habe gilt die Eco- Versicherung auch nur auf Plätzen dessen Verein beim Dmfv als solcher angemeldet ist.

Hat sicher mit heimlich nichts zu tun,nur kümmert sich wohl kaum ein Mensch darum. Ich auch nicht hab die Zusatversicherung schon immer Und die wenigsten kennen die Versicherungsbedingungen So ganz nach dem Motto: " Der Vorstand wird´s schon richten ".

Frohe Ostern Und vielleicht findstet Du ja irgendwo ein "Kraftei "

Reply to
Friedhelm-Hinrichs

Hallo Martin!

Martin Schoenbeck schrieb:

Wird der irgendwie offiziell festgehalten?

Wie bei uns.

Kostenlos?!

Klar!

[ ... ]

Danke! Schau' ich mir an!

Das ist Sache des Vereins, denke ich.

Gemeint war die Splittung in Aeroclub und Modellfliegerverband. Aber ja, Konkurenz soll ja das Geschäft beleben ;-)

Äh ... ja, du sagst es ;-)

ciao, Fritz

Reply to
Fritz Reschen

Hallo Friedhelm!

Friedhelm-Hinrichs schrieb:

Bei uns auch ;-)

Ja, Sache des Vereins. Ohne gesetzlichen Hintergrund!

Nein, das kann nicht passieren! Der Verein wird sich womöglich irgendwelchen Vorwürfen mit allerlei Konsequenzen ausgesetzt sehen, aber für den Schaden ist grundsätzlich der Schädiger zuständig!

[ ... ]

Das Thema "Versicherung" ist ein heikles und bedarf einer behutsamen Behandlung ;-)

ciao, Fritz

Reply to
Fritz Reschen

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