Altbauinstalltion mit FI-Schalter nachrüsten

Wohnung, na ja, darüber kann man sich streiten. Aber ein Haus über nur einen FI Fehlerstrom von 30mA zu versorgen, kann außerordentlich interessant werden. zB Sommerurlaub FI löst nach einem heftigen Gewitter aus. Kühltruhe 3 Wochen ohne Strom. Oder Winterurlaub (solls ja geben) Heizung fällt aus. Nur mal so als Denkanstöße ;-)

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horst-d.winzler
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begin quoting, "horst-d.winzler" schrieb:

Nur darum ging es.

Ich halte beides für so außerordentlich selten, daß es keine technischen Maßnahmen rechtfertigt, bzw. liegen dann Schwächen in der Anlage (Isolationsmängel) vor, die man erkennen (2-kV-Isolationsprüfung) und beseitigen kann und sollte.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

Ralf Kusmierz schrieb:

Hier wird - inzwischen - bei etlichen Häuslebauern die Kühltruhe über einen Trenntrafo und Heizung sowie ev. - so vorhanden - Bastelraum über einen separaten FI (300mA?) versorgt. Wieviel das in % der Gesamtinstatllationen sind, keine Ahnung?

Nach Auskunft von Elektrikern, einwandfreie, denn geprüfte Installationen.

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horst-d.winzler

Helmut. Jetzt enttäuschst du mich aber. Oder war das als Joke gedacht? Du ziehst also die vorhandene Beleuchtung dem Komplettschutz durch einen vorhandenen FI vor?

Genau. Das ist dann ein guter Grund den FI auszubauen.

ci

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Carsten Ihlo

Da würde ich mir dann ernsthaft Gedanken machen. Ich habe seit Jahren selbst einen 30mA- FI in meinem Haus und bauen den auch regelmässig bei Kunden ein. Ohne Probleme.

ci

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Carsten Ihlo

Ich weniger. Denn das haben die Elektriker bereits hinreichend getan, die die von mir beschrieben Lösung umsetzten und es noch tun ;-)

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horst-d.winzler

Hallo, Carsten,

Du (sendno-spam) meintest am 20.08.05:

Die Erben werden dankbar sein.

Viele Grüße! Helmut

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Helmut Hullen

Hallo, Carsten,

Du (sendno-spam) meintest am 20.08.05:

Woraus schliesst Du das? Die Lampe im Flur muss nicht an dem FI hängen, der das Badezimmer schützt.

Viele Grüße! Helmut

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Helmut Hullen

Natürlich nicht. Dann war es ein Missverständnis. Ich dachte du wolltest bei einem Gesamt- FI die Flurbeleuchtung einfach aussparen. Bei uns wäre es nicht zulässig, weil bei uns vom EVU neben dem 30mA Badezimmer FI auch ein Haupt- FI vorgeschrieben ist. Und dieser kann auch als 30Ma -FI ausgeführt sein. Dann kann man allerdings auf den Bad- FI verzichten. Was natürlich nicht ratsam ist.

ci

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Carsten Ihlo

Fri, 19 Aug 2005 08:31:07 +0200, Christoph Hensel:

Wie weit gilt Bestandsschutz für alte Installationen ohne FI? Ab welchem Umfang von Änderungen ist ein FI erforderlich (ist ein neuer Spiegelschrank mit integrierter Steckdose schon zuviel)? Gibt es rechtlich Unterschiede ob Vermietung oder Eigentum?

Andreas - gerade im 2-Leiter-Altbau schönheits-renovierend

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Andreas Oehler

Ich sehe keinen nennenswerten zusätzlichen Schutz im Anschliessen von Kühlgeräten an einen FI, das sind praktisch fest angeschlossene Geräte, ein Trenntrafo ist daher überflüssig und zusätzlich ein unnötiger Verbraucher und dient vorallem der Gewinnmaximierung.

Ernst

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Ernst Keller

Ernst Keller schrieb:

Wenn FI Schalter also vom EVU vorgeschrieben sind (meine mich so zu erinnern), können Geräte unter Umgehung desselbigen einfach so angeschlossen werden? Habe ich dich so richtig verstanden?

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horst-d.winzler

Am 2005-08-20 schrieb Helmut Hullen:

Nö. 300 mA wird das EVU mal vorgeschrieben haben. (z.B.TT Netz) Oder die Brandschutzversicherung... Und ein 300 mA FI ist immer noch besser als gar keiner. Einem Bastelkeller würde ich allerdings schon einem 30 mA FI gönnen.

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Juergen Bors

Am 2005-08-20 schrieb Carsten Ihlo:

Was man tut, ist manchmal nicht das beste was man tun kann... Gewitter lösen in einigen Regionen tatsächlich recht regelmäßig die FI aus.

Zudem: Solltest du mal eine Aulösung haben, ist es deutlich einfacher den Fehler einzugrenzen, und der Kunde wird sich auch freuen, wenn er nicht wegen einer abgesoffenen Außensteckdose verschläft, sondern vom netzbetriebenen Wecker geweckt wird.

Ich hatte schon Störungen, die alle drei Wochen auftraten. Wenn ich dann beim Kunden nachmaß, war kein Fehler messbar. Erst Monate später fanden wir den Übeltäter: Ein in einer Erdhöhle angenagtes Kabel, welches zur Garage ging.

Peinlich, wenn wegen so einem Fall die Truhe abtaut...

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Juergen Bors

Am 2005-08-20 schrieb Andreas Oehler:

Du stellst Fragen. ;-) Wenn du den Schrank an einen bestehenden Anschluss anbringst, wird dir keiner den Kopf abreißen, wenn du keinen FI nachrüstest.

Die Elektroinstallation gehört allgemein zum vermietetem Objekt, allerdings ist grundsätzlich der Vermieter für die elektrischen Einrichtungen zuständig, die ein Mieter in einer leeren Wohnung bei Bezug vorfindet. Grundsätzlich darf ein Mieter eine Wohnung erwarten, die in einigen Punkten dem heutigem Stand der Technik entspricht, sprich: Es sollte ein Herd (eventuell Gas), ein Kühlschrank und vielleicht auch eine Mikrowelle anschließbar sein. In einem unsaniertem älterem Miethaus darf man aber keinen FI im Bad erwarten. Wenn du also dein Bad renovierst, solltest du mal deinen Vermieter fragen, ob er die elektrischen Einrichtungen ändern lassen will. Der Vermieter sollte schon darauf achten, dass die elektrischen Einrichtungen regelmäßig bei Wohnungswechsel überprüft werden. Sollten Leitungen brüchig sein oder unfachmännische Reparaturen entdeckt werden, ist die Anlage nach dem Stand der Technik zu reparieren. Bei Renovierarbeiten, die über das übliche Malen und Tapezieren hinausgehen, (z.B. Badsanierung) ist die elektrische Anlage meist auch betroffen, dann sollte auch ein FI nachgerüstet werden. Was du in deinem eigenem Haus machst, ist deine eigene Sache. Prinzipiell gilt aber das gleiche.

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Juergen Bors

Wie kommst du darauf, das habe ich nicht mal angedeutet. Abgesehen davon sind FI nur für Badezimmer vorgeschrieben, ich wusste ja nicht dass dein Badezimmer so riesig ist dass du noch einen KS + grossen Trenntrafo darin aufstellen kannst und dann musst du noch eine extra Leitung ziehen die nicht über den FI geht.

Ernst

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Ernst Keller

Ist Regional unterschiedlich. Bei uns ist er für die gesamte Anlage vorgeschrieben.

ci

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Carsten Ihlo

horst-d.winzler wrote: ...

Hallo, egal was man aus einer Vorschrift zitiert, in jeder Art von Endstromkreisen (außer Durchlauferhitzer) ist für den privaten Bereich IMO ein 30mA RCD nicht deplaziert. 30, nicht 300.

Jedenfalls löst da nichts ohne Grund aus, man muß es nur vernünftig aufteilen. Steckdosen (ggf. je Etage), Licht/Heizung, Werkstatt/Garten, Gefriertruhe - 4 Stück á 30mA. Das ist weder überdimensioniert noch übertrieben.

Mach mal eine Strich mehr in der Liste, ich habe 7 davon, +1 x"S" mit 300mA in der HV.

Wenn man die DIN-VDE sehr genau nimmt, düfte in einem EFH, gar freistehend, keine Steckdose (bis 32A ;-) ohne 30mA RCD sein, sie sind schließlich alle mehr oder minder für den Anschluß im Frein vorgesehen - spätestend dann wenn Handwerker im Haus sind. Da ist an der unmöglichsten Stelle plötzlich ein Stecker von der Kabelrolle in der Steckdose, Kabel (ja, Leitung) durchs Fenster... Gerüst, Metall, Kinder im Haushalt...

Wer da spart ist letztendlich selber schuld. Auch wenn es die DIN-VDE nicht explizied vorschreibt, wegen der ca. 150Eur mehr sollte keiner an der Sicherheit sparen und mit dem Sicherheitsplus sollte man auch argumentieren. Geiz ist nicht geil, sondern blöd. Sparsamkeit ist etwas ganz anderes.

IMO.

Thomas

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Thomas Einzel

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