Eigenverbrauch von Zählern

Nov 21, 2003 62 Replies

(Juergen Bors) 22.11.03 in /de/sci/ing/elektrotechnik:

Hm... meien Zähler kontne man so oder so beschalten.

Gerade diese Zähler stehen doch besonders häufig und es ist schön, wenn man das Dreieck vorn sieht.

Außerdem ändernt der Magnet nix dran, daß die Spannungsspule trotzdem Strom frißt. Es würde ja nur die Scheibe ganz langsam rotieren, von der Eigenlast. Die Garagenbesitzer sehen dann halt ihren Unglücksverbrauch, aber es wird nicht billiger.

Es hilft nur ein Hauptschalter vor jeder Hütte, vor dem Zähler. zB. ein FI-Schalter, den die Leute beim Verlassen des Gartens ausschalten.

MfG

(Franz Glaser (Lx)) 23.11.03 in /de/sci/ing/elektrotechnik:

Also gezählt werden!

immerhin!

Klar.

Ja. Das wäre auch gut wg. Feuergefahr

HHullen snipped-for-privacy@BTX.dtag.de (Helmut Hullen) schrieb:

Klassisch: 2,4 W vorn, 0,6 W hinten.

Hallo, Wolfgang,

Du (spamopfer) meintest am 23.11.03:

Danke - kommt mir jetzt wieder sehr vertraut vor.

Viele Grüße! Helmut

Achtung! Sind nur NENNwerte. Kommt auf den Dynamo an.

Alte Dynamos hatten eine Art Spannungsstabi, neuere, billige, kaum mehr. Das Prinzip ist einfach: hohe Induktivität macht bei hoher Drehzahl viel Innenwiderstand. Kostet aber Cu.

MfG

Hallo, Franz,

Du (ton) meintest am 23.11.03:

Die Glühbirnen haben aber eine exzellente Überstrom-Sicherung.

Viele Grüße! Helmut

Auf was begründet sich diese Empirie? Normale Zähler, also nicht Grossbereichszähler, haben einen von I^2 abhängigen Strombremsfehler. Sie gehen bei kleinem Strom etwa 1% vor, bei Nennstrom richtig und bei Überlast nach (also -1% bei

1.414 In). Der Stromtriebkern wirkt mit seinem Magnetfeld parasitär ja ebenfalls wie die Wirbelstrombremse. Gilt natürlich auch für Blindströme, in diesem Sinn "lohnt" Kompensation für Kleinverbraucher nicht. Weitere Implikationen erwähn ich jetzt lieber nicht.

Geht in Richtung der beobachteten Abweichung.

Bei Ohmscher Last nur 7 V, U^2 / R und so ;-). Ältere Zähler sind nicht notwendigerweise temperaturkompensiert. Sie können bis 1% mehr je 10°C Erwärmung angeben, da der Bremsmagnet schwächer wird.

Das Gerät soll ja bei kleiner Last anlaufen können. Dazu muss die Haftreibung des Lagers überwunden werden. Das Spannungseisen produziert dazu eine einstellbare kleine Hilfskraft (mit einem ähnlichen Trick wie beim Spaltpolmotor), mit der der Schwachlastabgleich erfolgt. Das ganze ist ziemlich knifflig einzustellen, da kann es passieren, dass das Messwerk einen Spannungsleerlauf zeigt. Oder noch viel grauenhafter, es könnte rückwärts laufen. Damit das nicht passiert, ist exzentrisch zur Drehachse ein kleines magnetisches Häkchen angebracht, Leerlaufhäkchen. Das stoppt dann diese ungewollte Bewegung, verursacht, sobald das Rad dreht, aber keinen Fehler mehr.

Das Spannungseisen ist vor dem Stromeisen angeschlossen. Wenn sich das Rad dreht, kommt lediglicht allfällig unsorgfältiger Schwachlastabgleich dazu. In der Richtung, wo man sich ja denken kann..

Klar, indem man den Zähler vom Netz nimmt. Der "Magnet", welcher das Leerlaufhäkchen anzieht, ist das Spannungseisen.

Stimmt,

vor dem Posten hatte ich noch gezweifelt, die aber dann leicht verworfen. Deine 7V rechne ich jetzt nicht nach, wird wohl stimmem, also ca. 7V.

Das setzt aber voraus, daß, wie bereits richtig bemerkt, die Leitungs-Strecke ohne "Stromabfall" ( Nebenschluß ) ist, aber tatsächlich nicht ist.

Mit verströmenten Grüßen Peter

Am 2003-11-22 schrieb snipped-for-privacy@zocki.toppoint.de (Rainer Zocholl):

Auer. Wenigstens den Wirkanteil zahlst du ganz gewiss.

Gute Frage: Da wären einmal die CU Verluste, dann die FE und Streuverluste, und dann noch die mechanische Last, die auch noch mit verschiedenen Drehzahlen bedient wird....

Grober Anhaltspunkt: Wenn der Arbeitszähler die größte erlaubte Wirkleistung als Last bekommt, kannst du etwa davon ausgehen, dass du die angegebenen VA nahezu in Watt betrachten kannst.

Keine Ahnung über das Prinzip, nur über die Meßergebnisse: Zähler, die unterdimensioniert sind, zeige(t)n mehr kWh an als ausreichend dimensionierte. Das gilt nur für direkte Zähler, von Wandlerzählern weiß ich nix.

Das lag aber garantiert nicht an "schlechten" Zählern, weil die kleineren Zähler bei Nennlast auch gut gemessen haben.

Frag mich bitte nicht mehr über die Fabrikate (196x),

Ich war da bei einer "Wette" dabei, weil wir einem Kollegen diese Aussage nicht abgenommen haben. Er hatte recht :-( Er war übrigens Angestellter des örtlichen EVU :-))

MfG

"Meine" ersten selbstzerlegten Zähler hatten wirklich einen kleinen Dauermagneten! Ährlüch!

:-)

(Juergen Bors) 23.11.03 in /de/sci/ing/elektrotechnik:

Es gibt auch Fälle wo nicht nur die Wirkleistung bezahlt sondern die gesamte Scheinleistung. So war das gemeint.

Was hier aber nicht interessiert, weil wir den Null-Verbrauch ermitteln wollen.

Rainer Zocholl verlautbarte:

Wenn ich richtig gerechnet habe, sind die 6% gerade mal 2W pro Zähler.

Michael Kauffmann

Rainer Zocholl verlautbarte:

Wenn ich richtig gerechnet habe, sind die 6% gerade mal 2W pro Zähler. Und die Beheizung der zu dünnen Leitungen ist da noch dabei.

Michael Kauffmann

(Franz Glaser (Lx)) 23.11.03 in /de/sci/ing/elektrotechnik:

Das ist aber Vorschrift! ;-) Ein legaler Dynamo darf nicht mehr als 3W abgeben...

Emm, Fahrraddynamos sind eher Stromquellen als denn Spannungsquellen.

2 Indizien: a) Brennt das Vorderlicht nicht, geht(ging) das Rücklicht auch sehr schnell kaputt.("Ging" da LED Rücklichter deutlich robuster sind) b) Kann man unter gewissen Umständen gewisse (hochwertige) Dynamos so "quälen", das sie genug Strom sogar für 12V Glühlichter hergeben...

Siehe de.rec.fahrrad.

ACK

Soweit ich weiss, liefern manche Dynamos im Leerlauf sogar über

100V, wären nach VDE also eigentlich gar nicht zulässig.

Am besten gleich hier:

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Harald

Ist das noch Stand der Dinge? Busch + Müller bewerben doch eine

12V-Anlage bei der der Scheinwerfen 5W hat. Angeblich mit deutschem Prüfzeichen. Mal nachschauen.... In ihrer FAQ steht dazu: **** Zitat **** Sind 12-Volt-Beleuchtungsanlagen überhaupt vom Gesetzgeber zugelassen?

Gemäß der in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften (StVZO, §

67) sind bisher am Fahrrad nur dynamobetriebene Lichtanlagen 3 Watt bei 6 Volt zulässig (für Rennräder bis 11 kg auch batteriebetriebene Leuchten). Der Gesetzgeber sieht nun eine Reform der StVZO vor, in der u. a. Lichtanlagen von 6,2 Watt bei 12 Volt zulässig sein sollen.

Auf Antrag können Herstellerfirmen entsprechende Komponenten schon heute begutachten lassen, so dass sie im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung das erforderliche deutsche Prüfzeichen erhalten. Somit dürfen diese Komponenten auch im Straßenverkehr verwendet werden.

**** Zitat Ende ****

Eckhard

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