Thu, 27 Nov 2003 22:35:03 +0100, Martin D. Bartsch:
Was? Wie? Wer? Wieso?
In der deutschen StVZO §67 ist der Rahmen für Fahrradbeleuchtung vorgegeben. Details sind (entsprechend §22 StVZO) in "Technischen Anleitungen" festgeschrieben. TA 24 beschreibt Prüfverfahren und
-kriterien für Fahrrad-Lichtmaschinen. Nachzulesen unter: