Horst-D.Winzler schrieb:
Damit da niemand auf falsche Gedanken kommt, was tatsächlich in der aktuellen DIN VDE 0100-410 steht, ist folgendes (man beachte besonders
415.1.2): 415.1 Zusätzlicher Schutz: Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) 415.1.1 Das Verwenden von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom, der 30 mA nicht überschreitet, hat sich in Wechselstromsystemen als zusätzlicher Schutz beim Versagen von Vorkehrungen für den Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren) und/oder von Vorkehrungen für den Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren) oder bei Sorglosigkeit durch Benutzer bewährt. 415.1.2 Das Verwenden solcher Einrichtungen ist nicht als alleiniges Mittel des Schutzes gegen elektrischen Schlag anerkannt und schließt nicht die Notwendigkeit aus, eine der Schutzmaßnahmen nach den Abschnitten 411 bis 414 anzuwenden.Gruß Willi