fragwürdige Leitungsverlegung in einer Pension

Hallo, Uwe,

Du meintest am 30.10.09:

Oder pure Bequemlichkeit. Die "dummen" anderen Parker lassen mir meinen Falschparkplatz frei - solange mich das nichts kostet, nutze ich ihn.

Regeln taugen nur dann etwas, wenn ihre Übertretung erkennbar teuer wird.

Viele Gruesse! Helmut

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Helmut Hullen
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Oder wenn ihr Sinn unmittelbar einsichtig ist. Das letzte Heiligtum des Deutschen auf Parkplatzsuche, der freie Behindertenparkplatz, genießt offenbar einen solchen Status. Da /stellt/ man sich einfach nicht hin.

vG

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Volker Gringmuth

Volker Gringmuth schrieb:

Hallo,

ich habe allerdings schon einige Male Autofahrer beobachten können die sich auf Behindertenparkplätze stellten, beim Aussteigen dann allerdings keinerlei körperliche Behinderungen erkennen liessen.

Bye

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Uwe Hercksen

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Uwe Hercksen schrieb:

Das brauchen sie auch nicht: Das Privileg bekommen sie z. B. auch dann, wenn sie behinderte Angehörige transportieren.

Im übrigen finde ich die Einrichtung von Behindertenparkplätzen auch positiv, aber offenbar wird des Guten da häufig zu viel getan: Üblicherweise sehe ich 80 % dieser Plätze unbenutzt, hielte aber ein Dimensionierung für angemessen, bei der sie durchschnittlich zu wenigstens 2/3 belegt sind. Es ist inzwischen oft so, daß man vor lauter Fördermaßnahmen für Benachteiligte als Normalo überall massiv diskriminiert wird.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf . K u s m i e r z

Ralf . K u s m i e r z schrieb:

Hallo,

von diesen Angehörigen war allerdings nichts zu sehen...

Bye

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Uwe Hercksen

Ralf . K u s m i e r z schrieb:

Will mich hier nur kurz einschalten um auf die oft unbenutzten=20 Behindertenparkpl=E4tze einzugehen. Die Parkpl=E4tze werden meist aufgrun= d=20 statistischer Erhebungen angelegt oder auf spezielles Verlangen von=20 gemeinn=FCtzigen Institutionen. Soll hei=DFen: Es gibt generell zuwenig Parkpl=E4tze f=FCr "Normalos" und= f=FCr=20 k=F6rperliche Benachteiligte, einfach weil der Platz daf=FCr nicht=20 ausreichend zu Verf=FCgung steht.

Gru=DF aus Goslar Daniel

--=20

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Daniel Menzel

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Daniel Menzel schrieb:

Und das heißt ...?

Und wie kommt es dann zu den regelmäßig unbenutzten Behindertenparkplätzen?

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf . K u s m i e r z

Es dürfte vollkommen wurscht sein, ob und wenn ja wem der OP das irgendwann mal meldet:

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falls der Artikel nicht mehr existiert, nach (Az.: 6 0 262/09) in (dem nur virtuell existierenden) Bielefeld suchen.

Karl

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Karl Davis

Karl Davis schrieb:

Interessant: "Als nach dem Tod der Frau eine moderner Sicherungsschalter mit 30 Milliampere eingebaut wurde, reagierte dieser im Test erst nach einer Minute. Ursache seien möglicherweise andere Fehler in der Elektroinstallation."

Wie das denn? RCD mit irgendwas überbrückt?

Felix

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Felix Holdener

Felix Holdener schrieb:

n

Messen des Fehlerstroms w=E4re aufschlu=DFreich gewesen. Offensichtlich wurde das aber vers=E4umt?

--=20 mfg hdw

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Horst-D.Winzler

Ralf . K u s m i e r z schrieb:

Es gibt neben den "Normalo-Parkpl=E4tzen" die f=FCr jedermann sind anteilig die Behindertenparkpl=E4tze. Nur wird ein Blinder nie Autofahren=

obgleich er in die Berechnung miteinflie=DFt. Auch ein Behindertes Kind=20 flie=DFt in die Berechnung mit ein welches selbst kein Fahrzeug besitzt. Und man glaubt es kaum, sogar Menschen die im Koma liegen gelten als=20 behindert und kommen so zu ihrem Parkplatz den sie vielleicht nie nutzen =

werden.

Mfg Daniel

--=20

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Daniel Menzel

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Karl Davis schrieb:

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oder, falls der Artikel nicht mehr existiert, nach (Az.: 6 0 262/09) in

Tödlicher Stromschlag durch Berührung einer *Schraube*? (Ach nee, sie hatte wohl den Handtuchhalter umfaßt.) FI (der "nachträgliche"), der erst nach einer Minute auslöst?

Die rechtliche Einschätzung halte ich für ziemlich hanebüchen, aber das mag auf die djurnalistische Meisterleistung zurückzuführen sein: Selbstverständlich besteht eine Pflicht zur Durchführung von E-Checks. Daß die den Fehler nicht aufgedeckt hätten, mag sein, aber wenn sich die angebohrte Leitung im Schutzbereich befand, dann ist der Elektriker (nicht unbedingt der Vermieter) "dran". Das ist schließlich genau der Sinn der Vorschrift, Leitungen in genau diesem Bereich deswegen nicht zu verlegen, damit sie dort eben nicht angebohrt werden können.

Gut, im Ergebnis mag das Urteil in Ordnung gehen: Der Vermieter haftet nur für Verschulden, nicht für Betriebsgefahr, und Verschulden liegt wohl nicht vor. Gleichwohl ist der Zustand nach Kenntnis zu bereinigen.

(Der Vormieter hat sich übrigens möglicherweise strafbar gemacht.)

Gruß aus Bremen Ralf

Reply to
Ralf . K u s m i e r z

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Daniel Menzel schrieb:

Das habe ich jetzt so verstanden, daß Du meine Vermutung bestätigst, daß die Anzahl der Behindertenparkplätze systematisch überdimensioniert wird anstatt nach dem tatsächlichen Bedarf.

Gruß aus Bremen Ralf

Reply to
Ralf . K u s m i e r z

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Felix Holdener schrieb:

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> oder, falls der Artikel nicht mehr existiert, nach (Az.: 6 0 262/09) in

Der PE hat vor und hinter dem RCD Kontakt mit dem N. Dadurch teilt sich der Fehlerstrom annähernd gleichmäßig auf PE und N auf, weswegen sich der Ansprechstrom in etwa verdoppelt.

An dem Urteil sind schon drei Punkte zu beanstanden:

- Der E-Check ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber folgt aus technischen Sorgfaltspflichten und ist vertragliche Nebenpflicht.

- Der veraltete 0,5-A-RCD war nicht mehr zulässig, ein vorschriftsmäßiger hätte den tödlichen Unfall verhindert. (Vorausgesetzt, er wäre korrekt geprüft worden.)

- Man müßte mal prüfen, ob die Leitung, die den Handtuchhalter unter Strom gesetzt hat, ggf. die Schutzbereiche um die Dusche verletzt hat.

Gruß aus Bremen Ralf

Reply to
Ralf . K u s m i e r z

Ralf . K u s m i e r z schrieb:

Stimmt, aber eine Diskriminierung der "Normalos" liegt ebensowenig vor.

Gru=DF Daniel

Reply to
Daniel Menzel

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> oder, falls der Artikel nicht mehr existiert, nach (Az.: 6 0 262/09) in

[...]

Witzig, was hier doch immer wieder für juristische Fachkräfte anwesend sind... a) ist eine Vorschrift eine Vorschrift und kein Gesetz. Man kann sich dran halten oder es lassen, wie man sieht kann man es auch konsequenzenlos lassen. b) möchte ich mal denjenigen sehen, der nach 39 Jahren (die die Anlage angeblich(!) unverändert und ungewartet war) den Elektriker herausfindet, der damals verantwortlich war, und darüberhinaus auch ebendiesem noch nachweist, daß genau erselbst den Fehler begangen hat, und nicht der Vermieter in Eigenleistung oder einer der zahlreichen Mieter dazwischen. Dürfte nicht beweisfest im Sinne gegen den Elektriker machbar sein. c) möchte ich gerne dabei sein, wie Du dem Vormieter Strafbarkeit nachweist.

Karl

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Karl Davis

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Karl Davis schrieb:

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>> oder, falls der Artikel nicht mehr existiert, nach (Az.: 6 0 262/09) in

  1. Ein Gesetz ist auch eine (Rechts-)Vorschrift.
  1. Wird die korrekte Ausführung und der Zustand einer technischen Anlage natürlich anhand technischer Vorschriften bewertet - was denn sonst. VDE-Vorschriften usw. nicht zu beachten, ist also keineswegs konsequenzenlos, sondern kann durchaus strafbar sein.

Die Frage der Beweisbarkeit hat erst einmal überhaupt nichts mit der rechtlichen Beurteilung zu tun. Ein Mörder ist auch dann ein Mörder, wenn er nicht erwischt wird.

Der Vormieter hat vor Gericht ausgesagt, daß ihm bekannt war, daß der Handtuchhalter unter Strom steht. Das war jetzt aber einfach...

Gruß aus Bremen Ralf

Reply to
Ralf . K u s m i e r z

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Daniel Menzel schrieb:

Denen stünden bei korrekter Dimensionierung die dann nicht privilegierten Parkplätze nicht zusätzlich zur Verfügung?

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf . K u s m i e r z

Ja. Aber eine Vorschrift nicht automatisch ein Gesetz. Du sollst nicht verdrehen, was andere schreiben...

Das bestreitet keiner. Aber die VDE ist eine Vorschrift, kein Gesetz.

Höchstens zivilrechtlich, da eben kein Gesetz.

Oh. Gut, das Du kein Richter bist. Selbstverständlich hat die Frage der Ursächlichkeit bzw. Beweisbarkeit etwas damit zu tun. Wenn der Elektriker, der die Unterschrift unter die Abnahme vor 39J gesetzt hat, alles richtig gemacht hat, und jetzt etwas nicht richtig ist, heisst das noch lange nicht, daß er ein Mörder ist. Aber Dir das begreiflich zu machen ist eine Arbeit für Sisyphos, ich mache das nicht.

Hat er? Das steht in dem Artikel, ob es der Wahrheit entspricht, weiss hier niemand.

Karl

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Karl Davis

BDW VDE ist eine Empfehlung. Also nicht mal eine Vorschrift ;-)

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--=20 mfg hdw

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Horst-D.Winzler

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