(hatte schon in de.sci.electronics gepostet, hier bin ich wohl richtiger)
Hallo Gemeinde,
Szenario in Mietwohnung: Von Unterverteilung betr. Licht/Steckdosen geht es in den ersten Raum, dann in den zweiten, letztendlich in den dritten, alles mit einer Sicherung/Leitung (nicht aufteilbar).
Elektriker (Meisterbetrieb) hat damals scheinbar festgestellt, dass klassische Nullung in der Wohnung vorhanden ist und im Keller den PE "besorgt", sprich L & N aus der Wohnung und PE aus der Keller-UV
Letztens beim Ausbau einer Dose in der Wohnung bemerkt, dass scheinbar nicht nur die Steckdose der Waschmaschine im Keller mit dem PE des
Keller mit aufgeklemmt wurde (in der Wohnung selbst aber nicht aufgelegt).
Was spricht dagegen im letzten Raum der Wohnung die Nullung zu entfernen und den PE aus dem Keller mit zu nutzen? Alte Ader "rot" ist im letzten Raum in allen Dosen vorhanden, aber nicht
Die vorhandene Verdrahtung macht mir Bauchschmerzen, doch renoviert werden soll nicht; der Vermieter sieht aufgrund des Bestandsschutzes auch keine Veranlassung dazu die Elektrik zu erneuern, obwohl die nachgestrickte Leitung durch den Kamin bekannt ist. Durch die VDE ist kaum ein Durchblicken, was das angeht und die Lehrzeit ist schon lange her.
In der Unterverteilung der Wohnung, sowie auch der des Allgemeinstroms
Wasserleitung nach dem Leitungsverlauf am HA scheinbar Erde hat.
Finger weg oder "ist besser als die klassische Nullung"?
Wie ist der Bestandsschutz auszulegen? Die ollen, wackeligen
abgesetzt) und die teils unsichern Steckdosen & Schalter sollen gg. neu