In den TAB 2007 steht es auf jeden Fall drin:
"Bei Aufteilung von Stromkreisen ist die Zuordnung von Anschlussstellen für
Verbrauchsgeräte
zu einem Stromkreis so vorzunehmen, dass durch das automatische Abschalten
der
diesem Stromkreis zugeordneten Schutzeinrichtung (z. B.
Leitungsschutzschalter, Fehlerstrom-
Schutzschalter) im Fehlerfall oder bei notwendiger manueller Abschaltung nur
ein Teil
der Kundenanlage abgeschaltet wird. Hiermit wird die größtmögliche
Verfügbarkeit der elektrischen
Anlage für den Anschlussnutzer erreicht."
In den 2000er TAB steht bei "Stromkriesverteiler" nur ein Verweis auf
DIN18015, die ich hier nicht im Wortlaut vorliegen habe, bei der ich aber
fast sicher bin, dass dort eine ähnliche Forderung drin steht.
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