HAllo,
Werner Jakobi schrieb:
wenn es denn einen Taupunkt in der Wand oder im Holz gibt. (was zu überprüfen wäre)
HAllo,
Werner Jakobi schrieb:
wenn es denn einen Taupunkt in der Wand oder im Holz gibt. (was zu überprüfen wäre)
HAllo,
Ernst Sauer schrieb:
das macht die Sache einfacher, da man die Zugkraft besser verteilen kann. bzw. den obersten Balkon auf den Unteren stehend und nicht in der Giebelwand bedestigt...
was ist das denn für eine Decke? ein bischen was geht fast immer.
wenn Du die Decke nicht mit Zugbeanspruchung in den Nachweis einbeziehen willst, dann willst Du wohl auch keinen Druck zumuten.
mit _einer_ Querwand wird der Nachweis "spannend". an der Stirnseite einer Wand die drei Geschoße hoch ist ...
Da wird man noch mindest eine weitere (Außen-) Wand hinzunehmen müssen.
Holzbalken.
Da muss man auch vorsichtig sein, die Stossfgen müssen satt vermörtelt sein, sonst geht das nicht.
Das siehst Du sehr sehr richtig, nur der Architekt leider (noch) nicht.
Mit Gruß Ernst Sauer
Damit die anfallenden Vertikal- und Horizontallasten aufgenommen werden können. Das Teil war wegen der Einbruchgefahr nicht auf dem Boden aufgestellt, sondern hatte vom 1. OG zum Garten nur eine Falleiter, die man im Fluchtfall herunterlassen konnte.
Hinzuzufügen ist: Das Gebäude ist ein Wohnheim der Kirche für Gastpriester aus dem In- und Ausland.
Irgendwie kann ich auch bei denen das Sicherheitsbedürfnis schon verstehen. Im Vergleich zur Industrie sind deren Anforderungen recht gering.
Gruss, Werner
Dübeln in Mauerwerk ist Mist. Die zulässigen Lasten sind sehr gering. Zudem sind keine Zugbelastungen, sondern nur Querkräfte zugelassen.
Nein, die Konsolen wurden mit Vergußmörtel (wird auch zur Aufstellung von Maschinen verwendet) fest in die Wand eingegossen. Zur Aufnahme der Horizontalkräfte aus dem Versatzmoment, das in der Stahlkonstrukion aufgenommen wurde. Im Grunde genommen wie eine Maschine, die auf ihrem Fundament aufgestellt wird.
Ein Biegemoment, z.B. aus einer auskragenden Konsole, in eine Mauerwerkswand unter Einhaltung der zulässigen Spannungen einzuleiten ist insbesondere bei älterem Mauerwerk, bei dem dir ein Baustofflabor (z. B. bei Ziegelmauerwerk) selten eine höhere zulässige Druckspannung als
1 N/mm^2 angeben wird, ziemlich schwierig.Gruss, Werner
Wenn die Balkenspannrichtung parallel zur Wand ist, geht gar nichts. Da sind ein paar Gebälkschlaudern, meistens eher schlecht als recht vom Dorfschmied zusammengedengelt und sonst nichts. Du hast nur das Eigengewicht der Wand, das, da meistens Vollziegel, allerdings schon ein gewisses Moment aufnehmen kann.
Nach Murphy plant ein Architekt so eine Fluchttreppe immer an einer Wand, an der dies der Fall ist.
Gruss, Werner
Danke! Dann bleibt nur noch die Frage, woher die zusätzliche Null lommt.
Michael Dahms
Festigkeitsklassen für BAUTEILE : S235, S275, S355 und S690 Festigkeitsklassen für VERBINDUNGSMITTEL 50, 70 und 80
"Die Festigkeitsklassen , die jeweils der niedrigsten folgen, sind durch Kaltverfestigung erzielt."
Bei dem von Axel Künzinger erwähntem Produkt handelt es sich um ein BAUTEIL 1.4571 S690 kaltverfestigt. (+ 10%) => 700
Findet man ebenfalls in der o.a. Zulassung
Jürgen
"S690" ist ein Baustahl. Das geht ja munter durcheinander.
Michael Dahms
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