Kombination alte Stegleitung / Neue NYM-Leitung

Nov 16, 2015 29 Replies

Hallo zusammen,


lter her bis zum Lichtauslass weiter zu verwenden, wenn der Rest in der Woh


Habe Erneuerung der Elektroinstallation beauftragt (in seinem Angebot war e twas unkalr welcher Teil er genau anbietet in welchem Umfang), der Elektrik



zu tauschen (die sind noch OK).


Roland


Am 16.11.2015 um 16:30 schrieb snipped-for-privacy@gmail.com:

Am 16.11.2015 um 16:42 schrieb horst-d.winzler:

- Vorauseilender Gehorsam?

Am 16.11.2015 um 18:24 schrieb Georg Wieser:

150% ;-)

Die Norm sagt uns, das nach 40 Jahren das Ende der Lebensdauer einer Elektroinstallation erreicht ist. Leitungen mit roten Adern haben diese 40 Jahre hinter sich.

ihnen nicht zumuten wollen. Von daher: Wenn neu, dann richtig.

Otwin

Am 16.11.2015 um 18:47 schrieb Otwin:

*vorhandenen* Schutzleiters in der Farbe "rot" verbietet?

Haus rausgerissen, auch die mit roten Schutzleiter, aber es gibt in der

nicht riskiert. Aber wegen der Farbe der Isolierung des Schutzleiters mach *ich* mir keinen Hals. Der wird gemessen ob er OK ist und wenn gut, dann gut.

Am Montag, 16. November 2015 19:57:32 UTC+1 schrieb Georg Wieser:

ten

ann.

nn.

d wenn er wegen Mischung de Farben in der Wohnungsinstallation elektrischen Schlag bekommt, habe ich vielleicht Mitschuld?

Am Montag, 16. November 2015 18:47:04 UTC+1 schrieb Otwin:

n

n.

Wieso sollte der Mieter die Leitungen zu Gesicht bekommen? Die sind doch unter Putz, und in Abzweigdosen. Da hat ein Mieter nichts verloren.

Und wenn er doch selber Schalter und Steckdosen tauscht, dann macht er das auf eigenes Risiko.

MfG

. Und wenn er wegen Mischung de Farben in der Wohnungsinstallation elektris chen Schlag bekommt, habe ich vielleicht Mitschuld?

Das sind die Leitungen vom Shcalter zum Lichtauslass. Also wen nder Mieter

Am 17.11.2015 um 08:49 schrieb snipped-for-privacy@gmail.com:

Dann sieht er Schwarz und Rot oder Schwarz, Blau/Grau und Rot statt

Am 16.11.2015 um 19:57 schrieb Georg Wieser:

Eine Norm hat sowieso keinen Gesetzescharakter.

Sollte man vielleicht aber lieber nicht.

Wenn die Leitung vorhanden ist, ist ein weiterer Betrieb dieser Leitung sowieso prinzipiell nicht verboten, es gibt keinen Zwang zum auswechseln dieser Leitung!

auswechseln der Leitung im Rahmen einer Renovierung der elektrischen Anlage vertretbar ist.

Vor allem, wenn da zB ein Mieter seine Lampe anschliesst.

ausbuddeln, solange es funktioniert.

Klar kannst du das, aber ?

? weil man diese Anlage dann nicht mehr ans Netz des Stromversorgers

Verkabelung im angeschlossenen Haus.

vG

In der Theorie ist das richtig. Praktisch war ich schon an Anlagen im beisein des Netzbetreibers,

Den Netzbetreiber hat das alles kein bisschen interresiert.

Aus der Praxis kann ich sagen:

was du willst, solange nix passiert juckts keinen mehr.

Was jetzt keine Aufforderung sein soll, etwas nicht Normgerechtes zu installieren!

Am 17.11.2015 um 23:08 schrieb Volker Gringmuth:

"Bestandsschutz" nicht gibt. Er kommt aus dem Baubereich.

formatting link

machen

(teurer

die Heizung, die Einspeisesicherungen der Fotovoltaik. Die nebendran montierte

Stromschienen leer und noch nicht einmal angeschlossen.

ist.

Marc

Am 16.11.2015 um 16:30 schrieb snipped-for-privacy@gmail.com:

In meinem Elternhaus Bj 1930 gab es Mitte der 80er sporadisch einen

und bis heute ist Ruhe.

so elastisch, dass sie einen Steckdosen- Lampenwechsel in 10 Jahren

Ulrich

Am 18.11.2015 um 08:12 schrieb Marc Haber:

Hallo, Ulrich,

Du meintest am 18.11.15:

Das kenne ich auch von den Vorkriegsleitungen auf unserem Hof - anderes Material als das, was jetzt verbaut wird.

Insbesondere Stegleitungen ("Inpu") konnte ich auch ohne Werkzeug nach

Viele Gruesse! Helmut

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