Lichttestautomat

Moin,

Ralf Kusmierz schrub:

Anders als es zunächst klingt, ist jedoch kein Vertrag mit dem Energieversorger an dieser Situation schuld, sondern die Abgabenregelung an die Kommune. 'Großkunden' zahlen nämlich einen gewissen Zuschlag nicht, den Kleinkunden zu zahlen haben.

Und Beamte sind IMO für ihre Tätigkeit nicht haftbar:-)

CU Rollo

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Roland Damm
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Zumindest in Österreich gibt es Gesetze, die so eine offensicht- liche Ausnutzung eines Gesetzesloches strafbar machen würde. Der Staat hat sich da rundum abgesichert und das halte ich auch für gut so.

Kürzlich habe ich in der agr gelesen, daß selbt eine leichte Körperverletzung an einem Beamten grundsätzlich als schwere Körperverletzung geahndet wird, wenn sie bei einer dienstlichen Handlung geschieht. Der Pferdefuß dabei ist, daß ein Verbrecher dann auch keine Schranken mehr kennt, wenn er einmal einem Beamten versehentlich einen kleinen Kratzer zugefügt hat, weils eh schon egal ist. Aber auch das wird dann geahndet als Heim- tücke und Vorsatz.

MfG

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Franz Glaser (KN)

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Roland Damm schrieb:

Sie dürfen auch nichts annehmen. Vor allem keine Vernunft ...

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

Moin,

Franz Glaser (KN) schrub:

Wie geht das? Ich handele streng nach Gesetz und werde dafür verknackt, weil ich dadurch etwas erreiche, was der Gesetzgeber so nicht beabsichtigt hat? Dann hätte er das doch auch in das Gesetz reinschreiben können.

Das Problem bei diesem Fall ist doch mal wieder die übliche Folge von Subventionen. Strom soll teurer sein, vielleicht mit dem Ziel, dass die Leute weniger verbrauchen - es sei denn, sie verbrauchen ganz viel Strom. Wie bei den CO2-Emissionsrechten: mehr und mehr Firmen müssen diese kaufen, es sei denn sie produzieren ganz viel CO2, dann bekommen sie sie geschenkt.

Also eigentlich gar nichts ungewöhnliches, zumindest in DE.

CU Rollo

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Roland Damm

Na - nicht ganz so! Da müßte man aber einen Verwaltungsjuristen fragen, ich lehne mich nicht zu sehr aus dem Fenster.

Entstanden ist das IMHO aus dem Steuerrecht. Ausgaben, die nur zu dem Zweck getätigt worden sind, um Steuern oder andere Abgaben zu sparen, werden steuerlich nicht anerkannt. Die deutschen "Steuersparmodelle" sind in AT sehr gefährliche Angelegenheiten und unterligen "dem Ermessen" des Beamten.

Das sehe ich anders. Das soll "die Spreu vom Weizen" trennen und der "Verordnungsgeber" (statt Gesetzgeber) hat sich die Regelung zu einfach gemacht. Als Techniker würde man sich da schämen aber Beamte schämen sich nie.

Sie betrachten ihre Aufgabe als so gemeinnützig, daß allein schon die Kritik an einem Fehler ein Sakrileg ist. Die früheren Adligen hatten bloß weniger subtile Strafmethoden gegen die Bürger als die heutigen.

MfG

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Franz Glaser (KN)

Moin,

Franz Glaser (KN) schrub:

Sehe ich kritisch. Wenn gewisse Investitionen steuerlich begünstigt werden, dann werden sie das. Zu Beurteilen, ob diese Investitionen nur der Steuerersparnis dienen würde bedeuten, die Subvention selbst in Frage zu stellen b.z.w. den zu erwartenden Gewinn aus der Investition im Vorfeld zu beurteilen.

Vermutlich, aber wieso? Man muss ja mal gegenfragen: Wenn große Stromverbraucher nicht so extrem mit Abgaben auf Strom belastet werden sollen, wieso sollen dann im Gegenzug kleine Stromabnehmer besonders stark belastet werden? Eine Entlastung für Großverbraucher ist IMO exakt das gleiche, wie eine zusätzliche Belastung nur für Kleinverbraucher. Nur dass sich der Nullpunkt verschiebt, der sich aber mit anderen Abgaben wieder zurückschieben lässt.

Ja. Man hätte die Regelung einfach ganz weglassen sollen.

Heute würde man sich wünschen, wenn man nur den zehnten Teil des Einkommens an den Staat abgeben müsste...:-) Aber das ist ein unangemessener Vergleich.

CU Rollo

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Roland Damm

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