Zumindest in Österreich gibt es Gesetze, die so eine offensicht- liche Ausnutzung eines Gesetzesloches strafbar machen würde. Der Staat hat sich da rundum abgesichert und das halte ich auch für gut so.
Kürzlich habe ich in der agr gelesen, daß selbt eine leichte Körperverletzung an einem Beamten grundsätzlich als schwere Körperverletzung geahndet wird, wenn sie bei einer dienstlichen Handlung geschieht. Der Pferdefuß dabei ist, daß ein Verbrecher dann auch keine Schranken mehr kennt, wenn er einmal einem Beamten versehentlich einen kleinen Kratzer zugefügt hat, weils eh schon egal ist. Aber auch das wird dann geahndet als Heim- tücke und Vorsatz.
MfG