X-No-Archive: Yes
begin quoting, Joerg Bradel schrieb:
Ich dachte, Ironie funktioniert auch ohne Kennzeichnung.
Na, dann wollen wir mal:
Was machen Netzersatzanlagen am liebsten? - Richtig: Probebetrieb! Mit dem Strom könnte man sie schon fast finanzieren.
Wiewviel GW NEA mit rotierenden Maschinen hätten wir denn da so in D? Wenn man mit denen einen Deal macht: Sie dürfen ihren "Probebetrieb" ausweiten, wenn sie
- ein fernsteuerbares Zusatzgerätchen einbauen, mit dem der Netzbetreiber an Wirk- und Blindlast drehen kann, und sie
- das Ding für lange (ggf. 24/365) laufen lassen (meistens im Leerlauf), dann kriegen wir da doch schon ganz nett Regelleistung zusammen, nicht? (Und zwar nicht nur Blindleistung. sondern sogar Spitzenleistung, wenn's ansonsten mal "brennt" - wochenlange Flaute im Winter, Pumpspeicherwerke usw. leergelaufen/zugefroren... - wird natürlich zu den (dann) gepfefferten Spotpreisen vergütet.)
Schön, das geht nicht immer und überall - so ein Notstromdiesel mag das ja nicht unbedingt, im Leerlauf gedreht zu werden, und auskuppeln geht wohl nicht immer - aber grundsätzlich ließe sich da schon was machen.
Und da kreucht und fleucht ja auch noch einiges andere im Netz - Mittellastkraftwerke, Kaltreserve - alles so'n Zeug, was auch nicht wesentlich stärker verschleißt, wenn sich die Turbosätze mitdrehen und der Kessel aber aus bleibt. Von daher: Brauchen wir denn die KKW-Blöcke? Wohl nicht zwingend, also sind die Verhandlungspositionen der Interessenten gar nicht so schlecht.
Aber falls doch, empfehle ich Artt. 14 f. GG zur Lektüre. Ja, das steht etwas von Entschädigung. Und dann sieht der Prozeß vor dem BGH bzw. BVerfG in etwa so aus:
Kläger (K): "Das verletzt aber ganz doll unser Eigentumsrecht, Hohes Gericht!
- Regierungsvertreter (RV): "Gemeinwohl, zwingend und unabweisbar, datt darf datt (Artt. 14 f. GG)." K: "Aber dann Entschädigung!"
- Gericht (G): "Wie hoch ist denn der Schaden?" K: "Die haben uns unsere schönen KKW stillgelegt und wollen auch noch Brennelementesteuer, und jetzt sollen wir denen ihren grünen Strom auch noch veredeln!"
- G: "Ja, das ist Gesetz. Und welcher Schaden entsteht nun?" K: "Ja, wenn wir uns mal wieder eine genehme Regierung gekauft haben, dann könnten wir die KKW aber vielleicht wieder laufenlassen..."
- G: "Mag sein. Aber das geht doch auch, wenn sich die Generatoren in der Zwischenzeit drehen, nicht wahr? Oder nutzen die sich dabei sehr ab?" K: "Ähm, nein, eigentlich nicht. Aber wir verbrauchen natürlich Strom und haben auch gewisse Wartungskosten..."
- RV: "Die sollen Sie auch ersetzt bekommen..." K: "Wir könnten aber die Maschinentrafos ausbauen und nach Rußland verkaufen, die sind doch noch gut und brennen nur selten ab..."
- G: "Aber ohne die Trafos kann man die KKW dann nicht wieder in Betrieb nehmen, richtig? Und was sind die Turbosätze dann noch wert?" K: "Naja, die sind teilweise radioaktiv und schon 'ziemlich speziell', die will sonst keiner haben, aufwendiger Transport und so ... also, äh, eigentlich nur Schrott. Aber wenn *wir* den Blindleistungsbetrieb damit machen, dann könnten wir damit richtig fett abzocken..."
- G: "Dafür müßten dann aber schon noch Maschinentrafos vorhanden sein?" K: "Ähm, naja..."
- RV: "Ohne die zu enteignenden Netzdienstleistungen der Turbosätze der Kläger wäre die Versorgungssicherheit gefährdet. Es müßten aufwendig Kompensationsanlagen errichtet werden, die die Energiekosten erheblich belasten und damit die wirtschaftliche Stabilität usw. beeinträchtigen würden. Die Börsenpreise für Netzdienstleistungen würden extrem steigen und durch die Kostensituation nicht zu rechtfertigende Monopolrenditen generieren."
Tja, und wie ginge das dann wohl für die Kläger aus?
Ich würde mal denken, die werden angewiesen, die Dienstleistung zu regulierten Preisen zu erbringen, die im wesentlichen nur die variablen Kosten (Energieverbrauch, Wartung, Personal) abdecken, mit der Begründung, daß die Anlagen wegen des gesetzlichen Verbots, sie entsprechend der ursprünglichen Bestimmung zu betreiben, wertlos geworden sind und deswegen kein zu ersetzender Nachteil voeliegt. Vielleicht gibt es noch eine kalkulatorische Entschädigung für den Rest-/Schrottwert der Generatorsätze und Blocktrafos. (Fürs Gebäudeheizen und -bewachen gibt's nix, denn das ist als Bestandteil des Rückbaus ohnehin erforderlich, also "Soda"-Kosten.)
Unnu?
Ja, man muß nur häufiger schalten, wenn der Strom gelegentlich rückwärts läuft.
(Man könnte auch überlegen, im einigen Abschnitten zusätzliche Mittelspannungskabel zu verlegen, die über einige dezentrale Spartrafos mit den anderen verbunden wrden, und dann an "kritischen" Ortstationen Umschalter vorzusehen, die auf die niedrigere Spannung umschalten, wenn zuviel rückgespeist wird. Das könnte billiger kommen als eine NS-Netzertüchtigung und neue Ortstrafos.)
Es werden technische Notwendigkeiten behauptet, die real nicht existieren. (Als die Stromversorgung vor fast dreißig Jahren dereguliert wurde, war das auch so. Die ganze Zunft war extrem erbost, als ihr Börsenpreise nach merit order zugemutet werden sollten, und beschworen mal wieder den Untergang des Abendlands.) Ich nenne das Verdummungskampagne - bis in den Rundfunk haben sie es auch schon geschafft: DLF - Wissenschaft im Brennpunkt v. 19. 6., , .
Gruß aus Bremen Ralf