Schrank an Steckdose

Apr 20, 2013 47 Replies

Am 23.04.2013 19:00, schrieb gUnther nanonüm:

Hier gehts ums Wasserwirtschaftsamt, die kümmern sich eigentlich selber um die Einhaltung der vorgeschriebenen Prüfungsintervalle.

Ich weiss dass da immer wieder geprüft wird, dabei ist so ein Kasten bestimmt das kleinere -Ding-.

Kurt

Dafür reicht ein hinreichend hochzahliges Erdbeben auf der nach oben richtenden Offerskala :-)

vG

Am 21.04.2013 01:10, schrieb Kurt:

Hallo Leute, erstmal Danke für die Mühe die ihr euch macht!

Nochne Frage: Ich habe irgendwo, hier bei einer Komune, eine Relaystation für Funk (Datenübertragung) eingerichtet.

Die Station ist in einem "Kasten", fest montiert an einer Wand, versorgt über 3x1.5 NYM , eingebaut.

Der Betreiber des "Häuschens hat mir 230V 16A, in Form eines "Kabels" zur Verfügung gestellt. Dieses Kabel habe ich in einen Klemmkasten mit LS/FI Kombination (30 mA)

-übernommen-.

Soweit mir bekannt ist muss alle vier Jahre der FI geprüft werden (Auslösestrom, Auslösezeit usw.).

Muss ich nun dem Betreiber sagen dass er alle 1/2 Jahre den FI per Prüftaster prüfen muss, oder ist der dafür selber verantwortlich?

Kurt

"Kurt" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@mid.individual.net...

Hi, das fällt unter "Einweisung". Wenn Du gut versichert bist, kannst Du es ja abwarten...

Am 24.04.2013 22:59, schrieb gUnther nanonüm:

OK, das mit der Einweisung ist somit klar, reicht ein "mündlich" aus oder muss das schriftlich festgenagelt sein? Oder reicht es einen Zettel neben dem FI zu hängen und draufzuschreiben: "1/2 Jährlich mit Prüftaste testen".

Kurt

"Kurt" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@mid.individual.net...

Hi, das sagt Dir Deine Expertise. Wozu bist Du Profi? Guck den Kunden an, zähle die Schnappsbuddeln unterm Tisch und die Beulen an seinem Auto und rate...ich ginge auf Nummer Sicher, klebte einen Zettel außen dran UND einen innen rein, schriebe eine Einweisung/Anleitung "für den Dienstgebrauch" und legte eine weitere Kopie "davon" zur Rechnung bei. Und ließe mir den Empfang quittieren. Erfahrungsgemäß wird soeine lästige Pflicht in wenigen Millisekunden vergessen sein. Eine weitere Anleitung käme in einen Schnellhefter mit in den Kasten UND seitlich drangeklebt in einen Klarsichtumschlag. So machte es jedenfalls der Hydraulikspezialist bei uns damals, nachdem er die KHD-Schütze in all ihrer Pracht bewundert hatte. Der wußte wieso. Nachdem alles hochgegangen war, konnte man diese Anleitung durch den ganzen schwarzen Schleim hindurch leuchten sehen :-) Jetzt sind ndas bloß mehrfache Laserdrucke, aber hinterher kanns teuer sein. Falls der Laden sowas hat, stell den "Sicherheitsbeauftragten" fest und weise jenen ebenso ein. Schlägt da der Blitz ein und gerade prokelt einer mit dem Korkenzieher im Kastenschloß, weil sich darin die Schnappsreserve befindet....soein abschließbarer Kasten weckt ungeahnte Begehrlichkeiten. Sichere Dich ab...

Am 25.04.2013 02:07, schrieb gUnther nanonüm:

Ja, es ist ins interne Gedankengestrüpp eingetreten und wird einen breiteren Raum als bisher beanspruchen!

Als Handwerker sieht man eher auf die -praktische - Seite hin, die

-rechtliche- ist meisst Nebensache.

Kurt

Das leuchtet ein, ist aber meist schon kurios, da üblicherweise die Ortsveränderlichen a) an einer FI-geschützten Dose eingesteckt werden und b) normalerweise selber keinen FI haben.

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