Am 13.01.2026 um 19:33 schrieb Kay Martinen:
Ja, wenn in dieser Leitung kein N verwendet wird ist das AFAIK zulässig. Sonst könnte niemand herkömmliche NYM-J 3x1,5mm² als Schalter/Tasterleitung verwenden. Also sw ist L, gn/ge sinnvoll Verteilerseitig an PE (Erhöhung Leitungsschutz) und bl kann eine geschaltete Taster/Schalterleitung sein. Bei nicht farblich gekennzeichneten Adern in z.B. einem NYY-J 7x2,5mm² ist nur grün/gelb ausnahmslos für PE zu verwenden, der Rest kann "definiert" werden. Kennzeichnung ist sinnvoll, aber AFAIK nicht vorgeschrieben. In z.B. einem NYM-J 5x2,5mm² mit ist gn/ge, wenn eine N vorhanden ist, ist dafür bl zu nutzen. bn sw gr ist oft L1, L2, L3, aber prinzipiell unter Beachtung der restlichen Vorschriften zu verwenden, wie z.B. ein L und zwei korrespondierende einer Wechselschaltung usw.