Moin,
Ralf Kusmierz hat geschrieben:
Was bedeutet das? Wohlgemerkt, ich frage in einer NG, in der der Ahnungslose laufend darauf hingewiesen wird, daß es auf dieser Welt weder V2A noch Edelstahl noch Standardschrauben gibt:-). Es würde mich nicht wundern, wenn die Profis in Solingen damals sehr wohl herumgesucht haben um einen Stahlhersteller zu finden, der einen Kantstahl liefern kann der sich möglichst einfach zerhacken lässt. Wo ja schließlich die gesetzliche Anforderung nur von Eisen sprach, sind solche Tricks ja erlaubt. Dürfte damals genau so wie heute gewesen sein wo man auch versucht, die gesetzlichen Auflagen wortgetreu zu erfüllen und zu dem Zweck alle Tricks ausnutzt, die in der gesetzlichen Forderung nicht verboten sind.
Antik? Es ist eine andere Geschichte, aber dieser Amboß ist merkwürdig und alt. Würde gerne mal wissen wo der herkommt bzw. für welchen Verwendungszweck er mal gemacht wurde. Aber das isteine andere Geschichte.
Das Schicksal der kleinen Auflagefläche betrifft das Gegenstück aber genauso. Oder willst du die Existenz von Metallschneidenden HSS-Bohrern anzweifeln?
Ich überlegte etwas dran herum. Also wenn ich so einen Kantstahl in einen Schraubstock spanne dann müßte ich die Schraubstockbacken mit durchhacken. Das kann nicht gemeint sein. Aber es gibt sinn, wenn man ein überstehendes Ende abhackt. Das hat nämlich auch den Vorteil, daß sich die Klinge nicht festkeilt weil das abzuhackende Stück sich gut wegbiegen kann. Sorgen hätte ich dann nur wegen der Asymmetrie des Schneidvorgangs. Jedenfalls würde ich so einen Versuch - vorallem wenn er als Vorlage für eine gesetzliche Auflage dienen soll - deutlich besser definieren.
Davo steht auch nichts in der Anforderungsliste an einen preußischen Offizierssäbel.
Hmm. Angenommen 50cm Krümmungsradius. Dann ist die Dehnung des Materials 1/50cm Klingendicke. Also bei geschätzter Klingendicke von 5mm eine Dehnung von 1% muß der Stahl abkönnen ohne sich plastisch zu verformen der zu reißen/brechen. Geht sowas? Ich weiß wohl, daß die dauerhafte Verformung von Stahl an einer 0.1%-Grenze festgemacht wird, weiß wohl wo auf dem Sigma/Epsilon-Diagramm dieser Punkt liegt und weiß auch, daß man durch Härtung einen Stahl dazu bringen kann, daß er vor erreichen der Bruchgrenz keine plastische Verformung erleitet. Gerade letzteres hat zur Folge, daß Härten die elastische Dehnung drastisch vergrößern kann. Aber wie viel elastische Dehnung ist erreichbar? Wenn ich mir:
ansehe, dann könnte es glücken.
Jedenfalls ist Härte kein gegenläufiges Kriterium zur Elastizität.
Aber mal ganz am Rande und weniger ernst gemeint: Es ist doch wohltuend von solchen Vorschriften zu lesen. Genauso wie das Reinheitsgebot für Bier: einfach eine Regel die sagt, wie es sein muß. Nicht wie heute ein Zentner Regeln die besagen, was alles nicht sein darf. In der Art von '1: nein, die Klinge darf nicht bei einer Biegung von 89.5° brechen, 2: die Klinge darf nicht bei einer Biegung von 89.8° brechen, ... n'tens: die Klinge darf auch in der Mikrowelle keinen Schaden anrichten' u.s.w..
CU Rollo