Bei derzeitiger Einbaulage ohne Hilfsmittel (Leiter) nicht erkennbar, ein einmal geeichtes Gerät muß nicht zwangsweise nachgeeicht werden, die Eichfrist ist dann einfach abgelaufen, wenn eine aktuelle Eichung wegen "Privatmessung" nicht erforderlich ist kann ja eine Eichung beim Kauf vorgelegen habe,
Ich halte deine Einwände in alles Punkten für falsch.
Da war viel Papier im Karton, das mich nicht interessiert hat.
Wieder unterstelle ich dir da eine falsche Schlußfolgerung.
Möglich, meine Lehrveranstaltung war um 1988/1992. Aber Deine Infos scheinen auch nicht "up to date" zu sein.