On 2013-01-16 19:43, Georg Wieser wrote:
*ROTFL*
AFAIK will doch niemand Deinen selbst gemachten Strom besteuern (das selbst gezogene Gemüse übrigens auch nicht)! Du kannst/sollst/darfst nur nicht steuerfrei Einspeisen (oder Gemüse verkaufen). Denn dann bist Du Unternehmer und hast, IMNSHO vollkommen zu Recht, genauso wie jeder andere Unternehmer für Deine Lieferungen entsprechende Abgaben zu berappen. (Steuerrechtliche Sonderstellungen wie Kleinunternehmerregelung mal außen vor.)
Die USt.-Pflicht auf Eigenverbrauch gilt nur für Anlagen die gem. EEG (!) vergütet werden, und da hast Du ja im Gegenzug 1. die MwSt. bei der Anschaffung zurückgeholt und bekommst 2. Deine Anlage und damit Deinen Eigenverbrauch (netto) bezahlt. Darin sehe ich eigentlich keine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Auch der Bäcker muss für das Brötchen das er selber frisst USt. bezahlen, weil er sich ja die MwSt. beim Mehl abgezogen hat.
*ROTFL*
AFAIK will doch niemand Deinen selbst gemachten Strom besteuern (das selbst gezogene Gemüse übrigens auch nicht)! Du kannst/sollst/darfst nur nicht steuerfrei Einspeisen (oder Gemüse verkaufen). Denn dann bist Du Unternehmer und hast, IMNSHO vollkommen zu Recht, genauso wie jeder andere Unternehmer für Deine Lieferungen entsprechende Abgaben zu berappen. (Steuerrechtliche Sonderstellungen wie Kleinunternehmerregelung mal außen vor.)
Die USt.-Pflicht auf Eigenverbrauch gilt nur für Anlagen die gem. EEG (!) vergütet werden, und da hast Du ja im Gegenzug 1. die MwSt. bei der Anschaffung zurückgeholt und bekommst 2. Deine Anlage und damit Deinen Eigenverbrauch (netto) bezahlt. Darin sehe ich eigentlich keine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Auch der Bäcker muss für das Brötchen das er selber frisst USt. bezahlen, weil er sich ja die MwSt. beim Mehl abgezogen hat.
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rs
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