Wohnungs-Unterverteilung ungenügend?

Naja, solche Ger=E4te sind wohl nicht unbedingt "Haushalts=FCblich". Nicht alle haben, so wie Du Ihre eigene Trafostation. :-) Gruss Harald

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Harald Wilhelms
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Am Fri, 21 May 2010 02:51:57 +0000 schrieb Lutz Illigen:

Die werden vermutlich in DE von verschiedenen, auch renommierten Herstellern aus lauter Jux und Dollerei angeboten. ;-) Wer soll mir das verbieten, wenn die technischen Voraussetzungen passen?

Theoretisiert wird ja auch von 33kW, 3/PE, 400V (für 3x 50A LSS Absicherung) in allen möglichen "Fachbeiträgen". Nur konkrete Produkte kenne ich da keine.

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Knut Schottstädt

Dein Netzbetreiber. Der könnte sich auf seine TAB berufen, wenn du z.B einen 1000l WW-Bereiter mit 27kW Heizleistung elt. beantragst, er aber nur 1kW Heizleistung/100l Wasser für angemessen erachtet...

Regards Karsten

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Karsten Roch

Am Fri, 21 May 2010 11:05:33 +0200 schrieb Karsten Roch:

Also bei meinem Netzbetreiber hat bis 12KW (ohmsche Last, max 4,6kW einphasig) überhaupt keiner etwas für angemessen zu erachten*1). Das die Genehmigungspflicht bei deinem Betreiber schon ab 1kW losgeht, kann ich mir nicht so recht vorstellen. Wenn die technischen Voraussetzungen passen, also die Netzanbindung passt und der Hausanschluss es hergibt, wieso sollte er mir die 27KW für ein Einzelgrät verweigern? *1) Weil der Sachbearbeiter ein Stinkstiefel ist? ;-) Bei Nachtstrom nur für die Warmwasserbereitung wäre das was anderes. Aber das macht für eine Durchlauferhitzer im Privathaushalt nur bedingt Sinn und im gewerblichem Bereich muss ich eben einfach was aushandeln.

*1) Auszug aus der TAB ***: (3) Für Verbrauchsgeräte, welche die Grenzwerte der Norm bzw. des Abschnittes 10.2 nicht einhalten, holt deren Betreiber für den Anschluss und den Betrieb eine Einzelzustimmung des Netzbetreibers ein. ! Diese kann entfallen, wenn durch das positive Ergebnis einer ! Untersuchung sichergestellt wurde, dass die Geräte am vorgesehenen ! Netzanschlusspunkt keine störenden Rückwirkungen auf das ! Verteilungsnetz oder andere Kundenanlagen verursachen. 10.2.3 Elektrowärmegeräte Stromkreise für Elektrowärmegeräte mit einer Bemessungsleistung von mehr als 4,6 kW, z.B. Elektro- herde, Durchlauferhitzer oder Warmwasserspeicher, werden vom Planer oder Errichter als Drehstromkreise ausgelegt.

Das wars.

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Knut Schottstädt

Tut sie auch nicht.Die Genehmigungspflicht geht auch bei 12kW los. Es gibt aber für Warmwasserbereitung eine Richtlinie, das _pro_ 100 l Fassungsvermögen 1kW elektrische Leistung als ausreichend betrachtet werden. Mit 12kW (Heizpatrone) könntest du theoretisch einen 1200 l Warmwasserbereiter betreiben, das wäre ok. Ob der Netzbetreiber einen

2000 l WW-Bereiter mit 27kW Heizleistung auch zustimmt, wäre fraglich, da dort das Verhältnis von Warmwasser/Heizleistung jenseits der 100l/1kW liegen würde.

Regards Karsten

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Karsten Roch

Am Fri, 21 May 2010 14:13:49 +0200 schrieb Karsten Roch: ....

Eben, eine Richtlinie! Name, Adresse, Bindungszwang? Wen genau juckt es, wenn ich es anders mache, wenn ich keinen fragen muss und die Richtlinie nicht zwingende gesetzliche Vorschrift ist?

Nur mal so nebenbei, es ging eigentlich um Durchlauferhitzer.

Bei Nachtstrom ist das Klar. Ansonsten geht ihn das genau 0,nichts an. In den bei mir gültigen TAB steht eigentlich genaugenommen: Wenn ich für ein Einzelgerät über 12 kW liege und es sich dabei um einen Durchlauferhitzer, WW-Bereiter, laber laber (um ohmsche Last; Punkt

10.2.3 TAB) handelt, kann der Netzbetreiber einen Nachweis über das verlangen, was ich von Anfang an als Bedingung genannt hatte. Das bedeutet ganz klar, dass er die Zustimmung ohne triftigen technischen Grund nicht verweigern kann, da ich sie gar nicht benötige, wenn ich den Nachweis erbringe. Das bedeutet weiterhin lediglich, dass ich mir den Nachweis ersparen kann, wenn ich vom Betreiber mit kooperativem Sachberabeiter eine Einzelzustimmung erhalte. Die erteilt er mir sinnvoller Weise natürlich nur wenn das Netz am Anschlusspunkt des Einzelgerätes dafür geeignet ist.

Also alles zurück auf Anfang: "Wer soll mir das verbieten, wenn die technischen Voraussetzungen passen?" "Meine" TAB samt Netzbetreiber jedenfalls nicht. Eine zwingende Gesetzliche Vorschrift, das Betriebsverbot betreffend liegt mir nicht vor.

Die Ausgansfrage war mal, ob es solche Geräte gibt? Und nun das alles. ;-)

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Knut Schottstädt

Sag das mal unserem 100l-Erhitzer, der hat AFAIR 6kW. Volle Leistung macht er zwar nur auf Anforderung (wenn die Meute der Besucher das Ding leergeduscht hat und man selber auch noch heiß duschen mag, dann drückt man mal den Nachbrenner-Knopf), aber immerhin.

-ras

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Ralph A. Schmid, dk5ras

Am Fri, 21 May 2010 02:47:28 +0200 schrieb Ralf . K u s m i e r z:

Unzweifelhaft richtig. Der Gesetzgeber wird sich wohl denken, lieber bissl mehr als weniger Schutz.

Genauso ists auch beim Motorschutz. Wenn man den Motorschutz im Verteiler einbaut, muß das Kabel nur auf den Nennstrom den Verbrauchers dimensioniert sein. Wird der Motorschutz aber beim Verbraucher montiert, muß das Kabel auf den Anlaufstrom dimensioniert werden. Wobei der in beiden Fällen gleich groß ist und gleich lang andauert.

Grüße, Thorsten

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Thorsten Oesterlein

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begin quoting, Thorsten Oesterlein schrieb:

Randbemerkung: Der Gesetzgeber hat damit nichts zu schaffen.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf . K u s m i e r z

On 22 Mai, 02:18, Thorsten Oesterlein wrote: .

Welchen Gesetzgeber meinst Du ?

Doch wohl nicht die Altherrenvereine DIN und VDE, die vor allem zum Wohle von Industrie und Handel und Handwerk agieren mit ihrer sinnlos =FCberzogenen Regulierungswut...

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bastian

Am Sat, 22 May 2010 01:15:32 +0200 schrieb Ralf . K u s m i e r z:

Ja, haddu Recht. Die Herren der ÖVE in dem Fall.

Grüße, Thorsten

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Thorsten Oesterlein

Am Fri, 21 May 2010 20:38:16 -0700 (PDT) schrieb bastian:

Nein, ich mein die der ÖVE, die vor allem ...

Also jene Normen, die bei uns im Gesetzesrang stehen.

lg, Thorsten

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Thorsten Oesterlein

Gleicher Fehler, Meister des Stromversorgers schon vor Ort, habe ich einiges an Zeit gebraucht um den Meister davon zu überzeugen das die Wasserleitung nicht unter "Strom" steht. Als sein Kollege dann den Stecker einer Kabeltrommel an die Erdung einer Straßenlaterne hielt und die Messwurzel keinerlei Spannung gegenüber der Wasserleitung anzeigte kam er dann richtig ins Schwimmen ...

Hinterher maulte er mich dann an, das ich Ihn blamiert hätte. Das Kompliment habe ich dankend abgelehnt, das hatte er alleine geschafft.

-andreas

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andreas z.

X-No-Archive: Yes

begin quoting, "andreas z." schrieb:

Allerdings!

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf . K u s m i e r z

Am 20.05.2010 21:26, schrieb Rolf Bombach:

Naja, spricht nicht für die Qualität des Instamaterials. Man könnte ja glatt auf die Idee kommen, mal was vernünftiges von Gira, Jung und Konsorten zu importieren ;-)) Wobei ich das von Fachkollegen mehrfach gehört hatte, das die Netze in der Schweiz recht schwach auf der Brust sind. Die C13A Absicherung spricht auch in meinen Augen eher nach besch*** Abschaltbedingungen als an mangelnder Lastreserve. So ein schönes TN-C System wie wir es fast überall in D haben, ist eben Luxus :-) Apropos Schweizer Normen, weis nicht ob heute noch so gehandhabt: als in Berlin die Schweizer Botschaft neu gebaut wurde, hatte ich da zu tun. Wurde alles auch schweizerisch abgenommen, eine Gaudi sag ich bloss! Jedenfalls hatte mich der Prüf-Ing darauf hingewiesen, das es in der Schweiz absolut üblich wäre, auf Reihenklemmen immer die N-Klemme zwischen einem Aussenleiter und der PE-Klemme zu positionieren. Aha! Als ich ihm nebenbei das Prüfprotokoll, Isomessung und Schleife zeigen wollte, hat er bloss abgewunken.

Ralle

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RalleH

Mu=DF nicht sein, eventuell verwendet die Schweiz auch blo=DF diee gleichen Belastbarkeitstabellen wie =D6sterreich fr=FCher ;-) Hierzulande gibt es die sogenannte Schaltstromregel, die im Prinzip besagt, da=DF der I2 der =DCberstrom-Schutzeinrichtung nicht gr=F6=DFer als der 1,45-fache zul=E4ssige Dauerstrom der Leitung sein darf. Bei LSS B und C k=FCrzt sich 1,45 raus, bei Schmelzsicherungen gL sowie LSS H, L und U mu=DF man rechnen, dort liegt der I2 abh=E4ngig vom Nennstrom zwischen 1,6 und 2,1*In.

De facto kann man unter Einhaltung dieser Regel 1,5mm2 mit 2 belasteten Adern und Verlegeart B1 (bei C bin ich mir grade auswendig nicht sicher) mit maximal 12A absichern, daher gab es bis zur Einf=FChrung von B/C/D LSS mit 12A Nennstrom und die waren auch recht beliebt. Gestern erst wieder recht moderne Schrack L12A demontiert. Da bei uns Schleuderangebote B16 um 2 Euro rar sind und =D6sterreicher dazu neigen konservativ zu sein, arbeitete man eben mit B13 weiter - spart einem viel Nachdenken, da bleibt man auch in Verlegeart Ax und vom Spannungsabfall im Haushalt mit 1,5mm2 fast immer im Rahmen.

sg Ragnar

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Ragnar Bartuska

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