Anschluß Elektroherd

Thomas Einzel schrieb:

Das erklärt vielleicht, warum meine Mieterin - nachdem ich ihr die Schuko-Dose gesetzt hatte, in die angeblich kein Stecker paßt (im Endeffekt war es nur einer, der nicht mehr reinpaßte) - meinte, sie würde jetzt in die nächste Stadt fahren und eine vernünftige Steckdose holen :-)

Allerdings kam sie dann doch ohne "vernünftige" Steckdose wieder ;-)

Gruß, Martin

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Martin Eckel
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Martin Eckel schrieb:

Genau. Den Stecker den sie von früher her kannte, der aber praktisch nur für SK II Geräte da war und in keine Schukosteckdose passt. Klar.

D.h. aber auch dass die momentan noch solche Stecker verwendet.

Gut das sie ebay nicht kennt!

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Thomas

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Thomas Einzel

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Martin Eckel schrieb:

Die Situation ist rechtlich gesehen genau die gleiche, als wenn die Wohnung explodiert, ein Flugzeug einschlägt oder ein Hochwasser sie wegspült: natürlich kannst (und brauchst) Du dann nicht zu kündigen, aber sie ist halt nicht bewohnbar - nicht Dein verschulden, aber eine Tatsache.

Darum geht es nicht. Du bist verpflichtet, alle Gefahrenquellen fachgerecht zu beseitigen, ohne Wenn und Aber, und zwar auf _Deine_ Kosten. Wenn dabei Teile der Mietsache unbenutzbar werden (z. B. weil wegen der notwendigen Arbeiten die Mieterin zeitweise ein Ausweichqartier benötigt oder ein baufälliger Schuppen komplett wegfällt), dann bist Du dafür schadenersatzpflichtig (mindestens angemessene Mietminderung). Die Frage von Modernisierungsaufschlägen ist ein völlig andere.

Geh _dringend_ zu einem Anwalt und laß Dich beraten - mit Deiner Einstellung kannst Du wirklich nur übelst auf die Schnauze fallen. Klar ist die sauer, wenn Du sie rauswerfen willst (sie wird das so sehen), aber eigentlich hast Du keine andere Wahl. Beiß in den sauren Apfel, saniere die Bude *jetzt*, schreib die Mieterhöhung in den Wind und warte, daß die Olle ins Altenheim entsorgt wird - ist im Endeffekt billiger als der Ärger mit dem Staatsanwalt.

Brauchst Du auch nicht alles für bare Münze zu nehmen. Die zieht ihre Schau ab und erfüllt eine Erwartungshaltung. Wenn sie wirklich "durch den Wind" ist, sorg dafür, daß sie die nötige Pflege und Betreuung bekommt (rede halt mit Fachleuten, Gesundheitsamt etc.), und wenn nicht, dann kann man mit ihr vernünftig reden. Wahrscheinlich geht es ihr doch nur ums Geld (bzw. sie hat - berechtigte? - Angst vor Verarmung), gegen eine menschenwürdige Behausung würde sie sicher keine Einwände haben.

(Wenn Du mit ihr kommunikativ nicht zurecht kommst - mich würde sowas auch nerven, dann engagier halt einen Quasselonkel; schau halt im Branchenverzeichnis unter "Trauerredner" nach, da dürfte sich was Brauchbares finden.)

Hoffen führt direkt in den Knast. _So_ geht es auf keinen Fall.

Daher eine vernünftige Kommunikation versuchen. Persönlich liegt Dir an der doch gar nichts: Also finde eine objektiv sinnvolle Lösung. Die wird irgendwann pflegebedürftig oder sowas, da ist es *auch für sie* deutlich besser, wenn sie sich *jetzt* bewußt und willentlich auf die unvermeidliche Zukunft einstellt. Wahrscheinlich hat sie auch Angst davor und will sich die Vergangenheit konservieren: Das funktioniert aber nicht, das muß sie halt einsehen.

Hat sie Angehörige? Dann rede mit denen darüber. Wenn nicht: Frage sie konkret, was genau passieren soll, wenn sie gebrechlich wird. Und wenn sie damit nicht vernünftig umgehen kann: Sozialpsychiatrischer Dienst der Gemeinde.

Ist wohl wahr.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf Kusmierz

Thomas Einzel schrieb:

Nein, da der ja nicht mehr in die Steckdose paßt, habe ich ihn abgeschnitten und einen modernen Stecker drangemacht.

Es gibt bei ebay nichts, was es nicht gibt... ;-)

Gruß, Martin

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Martin Eckel

Thomas Einzel schrieb:

Arghhh! Wo sind meine Magentropfen?

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Ahh, jetzt kapier ich. Ich verwechselte "Montage unter der Decke" mit "Montage an der Decke".

Also einen einfachen Zugschalter, wie z.B. den Merten Atelier Nr. 316674 für etwas mehr als 9 EUR HEK?

Bild:

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Und was wollte der Fachhändler haben?

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Carsten Schmitz

Hallo Martin,

welches 30

Muss man aber machen, wenn man es einsetzen will. So lange das Teil nicht Verkehrstüchtig ist, darfst Du nicht im öffentlichen Raum damit fahren, und schon gar nicht als gewerblicher Fahrdienst. Daran ändert sich auch nichts, nur weil der Vorbesitzer dies getan hat. Du hast offenbar eine Schrottimobilie gekauft. Du bist als Vermieter gewerblich nutzender Eigentümer und hast selbstverständlich entsprechende Pflichten mit eingekauft. Dass ein Vorbesitzer nun einen anderen Dummen gefunden hat, der ihn auch noch dafür bezahlt hat, dass er seine Altlasten versorgt, ist Dein Pech. Nun ja, gemeinhin wird dieses Risiko ja durch einen entsprechend günstigen Preis vergolten... Da ich den nicht kenne...YGWYPF.

Marte

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Marte Schwarz

Helmut Hullen schrieb:

Ich von einer einzigen, und da wollte anscheinend ein Vollidiot bei aufgedrehter Zuleitung den gasherd in Eigenregie mit der Rohrzange abklemmen, die Rohrzange wurde nachher noch in den Tr=FCmmern der K=FCche gefunden.

Elektrobr=E4nde sind in Wien trotz meist musealer Gasleitungen trotzdem weit h=E4ufiger als Gasexplosionen. (Ich habe eine zeitlang recht regelm=E4=DFig die Onlineberichte der Feuerwehr mitverfolgt).

sg Ragnar

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Ragnar Bartuska

Nix so extrem Außergewöhnliches. Meine Eltern hatten bis vor ca. 10 Jahren auch noch eine einzige 6-A-Sicherung für die gesamte Wohnung (6 ZKB, 2 Stockwerke!)

Thomas

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Thomas Rachel

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