Gutachter gesucht

Tom Berger wrote on Sat, 11-07-23 15:06:

Es sollte reichen vorauszusetzen, daß der Richter ein Abitur erworben und nicht erschwindelt hat -- es sollte ...

Was Du brauchst ist ein Briefkopf, mit Fachwissen könnte ich dienen, aber damit ...

The improver of natural knowledge absolutely refuses to acknowledge authority, as such. For him, scepticism is the highest of duties; blind faith the one unpardonable sin. [Thomas Henry Huxley] Since then I never pay any attention to anything by "experts", I calculate everything myself. [...] I'll never make that mistake again, reading the experts' opinions. Of course you only live once, and you make all your mistakes, and learn what not to do, and that's the end of you. [Richard Philipps Feynman] Nullius in verba (Take nobody s word for it) [Motto der Royal Society]

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Axel Berger
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Tom Berger wrote in news:czu069sht4pl$.19j3oidl4a051$. snipped-for-privacy@40tude.net:

So läuft das nicht. So ist m.E. ein bereits erteiltes Patent nicht angreifbar.

Um die Sache wissenschaftlich zu widerlegen müsstest du eine Studie in Auftrag geben, an einem wissenschaftlichen Institut. Das kostet.

Dass dies wissenschaftlicher Blödsinn ist, was die behaupten, steht nach kundigem eigenen Verständnis ausser Frage. Das ist aber juristisch irelevant.

Mit Permanentmagneten kann man kein Gas ionisieren.

Allerdings wurden zur Beurteilung eine Menge Druckschriften in Betracht gezogen. Inwiefern steht da nicht drin.

Es geht aber in erster Linie nicht darum die Sache wissenschaftlich zu widerlegen. Die Rechtslage muss dermassen aufgezogen werden, dass der Vertreiber die von ihm gepriessenen Leistungen seines Produktes auch beweisen muss. Die muss man anzweifeln. Das heisst man muss in beschuldigen ein Produkt zu vertreiben welches nicht das leistet was der Vertreiber verspricht. Man muss ihn also des Betruges verklagen, oder was weiss ich was. Das ist aber ein juristisches Problem, wenn du das nötige Kleingeld dafür hast. Man muss selber klagen, dann hat man grössere Chancen zu gewinnen, anstatt sich verklagen zu lassen. Das wissen diese Scharlatane genau. So ist das halt in unserer Gesellschaft, wenn du bei Rot über die Ampel fährst wirst du verfolgt und gebrandmarkt wie ein Krimineller, aber gegen solchen rafiniert eingefädelten Betrug ist der einfache Bürger machtlos. Auch das wissen solche Betrüger und Scharlatane.

Wenn du Hilfe brauchst, wende dich an die Presse, z.Bsp. verschiedene TV- Magenazine(WISO, Report, FAkt, Monitor, usw), BILD-Zeitung. Du musst Öffentlichkeit schaffen. Bei WISO gibt es z.Bsp. speziell einen Mitarbeiter der sich mit solchen betrügerischen Fällen beschäftigt.

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"Innerhalb von 3 Monaten nach Veröffentlichung der Erteilung kann Einspruch erhoben werden"

Das Ding wurde 1997 veröffentlicht.

Ob sich dieser Einspruch lediglich auf Prioritätsansprüche bezieht oder auf den wissenschaftlichen Inhalt, kann dir bestimmt ein Anwalt sagen.

Es gibt allerdings für den amtlichen Patenterteiler eine Pflicht den wissenschaftlichen Sachverhalt *grob* zu prüfen, so dass kein

*offensichtlicher* Unsinn darin steht. Praktisch bedeutet diese Pflicht also so gut wie gar nichts.

Letztendlich muss jeder selber wissen was er tut wenn er sich so eine Ankage zulegt. Auch das wissen Scharlatane und Betrüger sehr genau.

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Vogel

Tom Berger wrote in news: snipped-for-privacy@40tude.net:

Das darf ruhig deine persönliche Meinung sein, ja du kannst dabei objektiv wissenschaftlich sogar richtig liegen. Aber juristisch wirksam ist sie deswegen nicht. "Wahrheit" ist eine juristische Frage, keine sachliche wissenschaftliche Frage.

Tja wieso denn nicht?

Gutachten enthalten keine Fehler solange sie juristisch nicht widerlegt sind. Um in einem Gutachten Fehler festzustellen muss man juristisch wirksam ein Gegengutachten bereitstellen.

Du hast es noch immer nicht begriffen, es geht um juristische Winkelzüge, nicht um wissenschaftliche "Wahrheit" oder "Richtigkeit".

Du verwechselst dein privates Recht haben, mit juristisch Recht haben. Du könntest dich vor Gericht höchstens auf Meinungsfreiheit berufen. Die gilt aber nicht uneingeschränkt. Du hast aber anscheinend den Fehler gehabt dich daruf zu berufen Recht zu haben.

Kannst du das beweisen? Vor Gericht zählen nur vorgelegte offensichtliche Beweise. Wer gescheiter ist, oder mehr oder richtiger etwas weiss, ist Ansichtssache.

Eben, das sagte ich dir doch schon in deiner ersten Anfrage hier. Womit kannst du deine Sachkundigkeit beweisen? Du hast nicht mitgekriegt um was es geht. Als Beschuldigter kannst du juristisch keine sachkundigen Aussagen in eigener Sache machen, egal um was es geht.

Du hättest klagen müssen. Aber das wissen die ganz genau, dass du dafür nicht das nötige Kleingeld hast. So hat man dich erst einmal mit einer einstweiligen Verfügung kaltgestellt. Jetzt musst du juristisch dagegen klagen oder aufgeben. So hat man dir nun erzwungen zu klagen oder aufzugeben. So ist das halt in dieser Gesellschaft, wenn einer Recht haben will in einer Sache, muss er dies vor Gericht einklagen. Hat er nicht das nötige Kleingeld dazu, muss er klein beigeben. Das nennt sich Rechtsstaaat ;-)

Welche Auflagen hat man dir denn gemacht in der einstweiligen Verfügung?

Nochmal zur Klarstellung, eine einstweilige Verfügung ist keine Aussage über die Richtigkeit des Verfügten. Die Verfügung enthält die Interessen einer juristischen Privatperson. Der Richter prüft lediglich ob die darin geltend gemachten Interessen nicht gegen das Recht verstossen.

Eben. Und dann kommt die Gegenseite mit einem etwas worauf steht "Gegengutachten". Die haben das nötige Kleingeld um jemanden zu finden der soetwas möglicherweise aus Gefälligkeit macht.

Richter urteilen erst einmal in erster Beurteilung nach Augenschein. Richter verhalten sich dabei leider allzuoft nur wie Menschen am Stammtisch. Erst wenn es wirklich um ein starkes juristisches Interesse geht, nehmen sie die Sache ernster. Wollten die in allem Recht sprechen, soviel Zeit und Geld gäbe es nicht auf der Welt.

Wie du die Sache schilderst scheinst du mir vor Gericht ohne Anwalt erschienen zu sein. Das wäre Töricht dich in dieser Sache selber verteidigen zu wollen.

Wie ich dir bereits schon mal hier schrieb, du hast kein genügendes juristisches Interesse an der Sache. Wenn ein Richter sieht, dass kein Benutzer klagt, sondern nur du um lediglich wissenschaftlich Recht zu haben, wobei du noch nicht einmal ein wissenschaftliches Interesse daran hast(da du kein Wissenschaftler bist), stuft er dich in die Kategorie "Rechthaber" ein und die mögen Richter nicht. Du hast keinen materiellen Schaden da du so eine Anlage nicht betreibst. Also sagt sich der Richter "was will denn der". Wie ich dir ebenfalls hier schon mal mitteilte, kannst du als Privatperson kein öffentliches Interesse vertreten, es müsste schon eine Interessensgemeinschaft dahinter stehen. Andererseits müsste schon jemand mal festgestellt haben, dass ein öffentliches Interesse hier verletzt wird. Das kannst du nicht selber tun, aber veranlassen, wenn du das nötige Kleingeld hast.

Du siehst die Sache juristisch völlig falsch. Alleine nur wissenschaftlich Recht zu haben um des Rechthabens willen, ist kein juristisches Intersse, selbst dann wenn es offensichtlich ist, dass du wissenschaftlich Recht hast.

Aber schon die Tatsache das eine Firma dich als Privatperson verklagt hat, zeugt doch schon offensichtlich, aber juristisch irelevant, dass die selber wissen, dass sie wissenschaftlich nicht Recht haben. Das ist aber unwichtig.

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Vogel

Am 23.07.2011 18:19, schrieb Tom Berger:

Wegen was wirst du denn verklagt? Möglicherweise spielt es dabei gar keine Rolle, ob diese Magnete funktionieren oder nicht.

Und, wenn du deinem Gegner Betrug nachweisen willst, musst du Vorsatz nachweisen, also unter anderem dass sie selbst nicht an die Wirksamkeit glauben. Das dürfte ziemlich schwierig sein und hat absolut nichts mit Physik oder Chemie zu tun.

Gruß

Stefan

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Stefan

Stefan:

Genau das ist das Problem. Die haben sich aber fürchterlich ins Knie geschossen und der Nachweis ist dadurch möglich. Das ist aber nix für die Öffentlichkeit.

Carsten

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Carsten Thumulla

Wie meinen? Rätselfrage? Kannitverstahn.

Wüßt nicht was man denen nachweisen könnte.

Mangelnde technische Sorgfalt oder sowas, weil sie sich auf nicht bewiesene physikalische Effekte berufen.

Ionisierung läßt sich nachweisen: Veränderung der Leitfähigkeit, Absorptionsbanden, Leuchtbanden, UV Fluoreszenz, das Licht von der Flamme, irgendsowas muß sich verändern.

Hammse nicht getan.

w.

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Helmut Wabnig

Am 24 Jul 2011 04:55:07 GMT schrieb Vogel:

Dieses Gutachten samt der Aufdeckung der darin enthaltenen Messfehler durch das Bayerische Landesamt für Umswelt ist eines meiner Beweismittel.

Ich verwechsele gar nichts, sondern mache einfach nur das, was jeweils nötig sit. Dass Du das nicht verstanden hast, ist nichts Neues.

Woie gesagt: Du versteht wie üblich gar nichts. Weshalb sollte ich denn gegen die eine Klage anstrengen?

Quatsch. Erst mal gibt's Widerspruch bzgl der einstweiligen Verfügung, und dann gibt's ein Klageerzwingungsverfahren. Die müssen in der Hauptsache Klage gegen mich erheben.

Vogel'scher Unsinn, wie er leibt und lebt. Die Sache geht vor dem landgericht vor sich. Da herrscht Anwaltszwang, und ich bin gut vertreten.

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Tom Berger

Am Sat, 23 Jul 2011 19:49:57 +0200 schrieb Bodo Mysliwietz:

Was geht mich ein Betrug oder Nichtbetrug zu Lasten von Evonik an?

Ich brauche keine Daten, sondern ich brauche ein wissenschaftliches Gutachten, dass die Versprechungen und Behauptungen der Kläger unzutreffend sind. Damit habe ich die Irreführung der Kunden der Magnethändler bewiesen und damit den Betrug.

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Tom Berger

Am Sun, 24 Jul 2011 07:02:53 +0200 schrieb Stefan:

Ich darf nicht behaupten, dass die Magnete, wenn sie wie versprochen funktionieren würden, gegen den Energieerhaltungssatz verstoßen würden. Ich darf nicht mehr behaupten, dass der von den Magnethändlern behauptete wissensschaftliche Zusammenhang (Kernspinresonanz) der angeblichen Wirkung willkürlich herbeigezerrter Unsinn sei.

Der Vorsatz ist völlig simpel nachzuweisen. Die haben vorsätzlich wissenschaftliche Behauptungen aufgestellt, die beweisbar nicht zutreffen. Diese Behauptungen dienen dazu, bei den Kunden einen Irrtum zu erwecken. Der Irrtum wird zwecks Bereicherungsabsicht erweckt. Ob die selbst an den Unsinn glauben oder nicht, ist dabei irrelevant.

Völlig vergleichbar ist dieses Urteil eines österreichischen Oberlandesgerichts:

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Ob die Granderleute an ihren Schwindel glauben oder nicht, ist irrelevant. Der Beklagte bekam in allen Punkten recht, außer bzgl der Behauptung des Betrugs. In meinem Fall liegt auch dieser Punkt anders.

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Tom Berger

Am Sat, 23 Jul 2011 20:00:29 +0200 schrieb Ruben van der Graacht:

Natürlich reicht das nicht. Den ö.b.u.v. Gutachter wird das Gericht dann in der Verhandlung zur Hauptsache bestellen. So weit sind wir aber noch nicht.

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Tom Berger

Tom Berger wrote in news:czu069sht4pl$.19j3oidl4a051$. snipped-for-privacy@40tude.net:

Ich habe mir die Mühe gemacht und das Patent zu lesen begonnen, aber bereits auf der ersten Seite angewidert aufgehört zu lesen. Es stehen da ganz offensichtlich wissenschaftlich falsche Behauptungen drin.

Das wäre ein juristischer Angriffspunkt gegen den Patenterteiler. Ob dies allerdings jetzt noch juristisch möglich ist, muss ein Rechtsverständiger beurteilen können. Wie gesagt, darf ein Patent keine offensichtlich falschen Aussagen enthalten. Das Durchzusetzen bedarf allerdings eines Rechtsstreites, den zu führen mit allen juristischen Konsequenzen man gewillt sein muss.

1.) "Permanentmagnete die ein anziehendes Magnetfeld verursachen,..." ist so allgemein gesagt wissenschaftlich sinnleer. Anziehend auf was, unter welchen Umständen?
2.) "Bei der Ionisierung werden...."; wisenschaftlich belangloses Gerede weil Allgemeinplätze ohne Aussagekraft.
3.) "Die Ionisierung erfolgt aufgrund der Feldionisierung..."; Wissenschaftlich falsch!, soetwas gibt es nicht "Feldionisierung".
4.) "...bei der starke inhomogene Felder auf elektrisch/magnetische Art und Weise gebundene Elektronen aus ihren Bindungspotentialen heraulösen"; Das ist völliger Nonsen, denn sonst müssten alle Magente selber bereits elektrisch ionisiert sein, zumindest an der Oberfläche der Pole, denn da ist das Feld schliesslich am stärksten. Permannentmagnete können keine Elektronen aus der Hülle herauslösen um zur Ionisierung zu führen. Dazu benötigt man elektrische Felder.

Dann werden die Nachteile eines anderen Patentes offenbar aufgezeigt. Wie es scheint schlägt dieser Unsinn Blüten, es gibt bereits mehrere Patente die soetwas patentieren. Einer allein kann ja gar nicht so dumm sein.

5.) "Nachteilig bei einer Anordnung nach GB2259091A ist, dass das erzeugte abstossende Feld immer extrem inhomogen ist..." ; wie bitte? Widerspruch zu 4.) wo dies doch genau gefordert wird und also vorteilig nicht nachteilig sein sollte.
6.) Jetzt kommt der Hammer wo es einfach nur noch lächerlich ist was da drin steht. Das gehört aber wie gesagt nicht zu diesem Patent.

"da die Magnetlinien sich um einen feldfreien zentralen Raum konzentrieren und dort in diesem annähernd ringförmigen Bereich die Feldstärke am grössten ist und ausserhalb deutlich abnimmt";

He? Im "feldfreien zentralen Raum" .."dort in diesem annähernd ringförmigen Bereich die Feldstärke am grössten ist". Wie bitte, in einem feldfreien Bereich ist die Feldstärke am grössten? Das ist offensichtlich falsch. Vermutlich wollten die Beurteiler die späteren Leser des Patents auf den Arm nehmen, denn es darf wohl nicht angenommen werden, dass die Beurteiler beim Patentamt so blöde sind einen einfachen widerspruchsfreien Text verfassen zu können.

Dann kommt man wieder zu den Inhalten des vorliegenden Patentes. Man spricht da von einem bekannten Verfahren. Unwissen beruft sich auf Unwissen.

7.) Könnte uns der Patentbeurteiler mal erklären was der Unterschied zwischen einem "anziehenden" und einem "abstossenden" Magnetfeld ist? Soetwas gibt es nicht. Diletantische und unwissenschaftliche Formulierungen die nichts besagen. Es gibt, sich anziehende und abstossende Magnetpole. Von einem Feld kann man soetwas nicht sagen. Durch Anspruch 1 hat sich der Patentnehmer also den Anspruch gesichert ein "anziehendes Magnetfeld" zu verwenden. Ist ungefähr so als wolle er einen schwarzen Schimmel zum reiten verwenden. Inwieweit das rechtlich zulässig ist kann nicht beurteilen.
8.) Es ist gut möglich, "es hat sich überaschenderweise gezeigt", dass sich mit der angebenen technischen Anordnung die behauptete Leistungssteigerung erzielen lässt, aus einem wissenschaftlich unbekannten Grunde. Im Patent jedenfalls ist kein wissenschaftlich haltbarer und nachvollziehbarer Grund genannt. Patentiert wird allerdings der Zweck, nicht die Begründung. Die Begründung darf nur nicht *offensichtlich* falsch sein. Das ist ein juristisches Problem, das festzustellen.

Die Bekämpfung der Begründung ist also nicht zielführend.

usw.

Unwissen über Unwissen. Ich schaffe es gar nicht weiter zu lesen, weil mich soviel Diletantismus schlichtweg ankotzt. Man müsste einen Gutachter schon mit Gold bezahlen um so einen Blödsinn lesen zu müssen. Das hilft dir aber alles juristisch nicht weiter.

Bei einem Rechtstreit geht es um schützenswerte rechtliche Interessen, nicht um Rechthaberei. Kann ein Gericht eine solches Interesse nicht feststellen, hat es schnell die Schnauze voll von den Streithähnen. Denen ist ein Streit so gleichgültig wie jeder andere, muss es auch. Es gibt für die keinen *gerechteren* Streit.

Welches schützenwerte rechtliche Interesse hast du vorgebracht? Persönlichen materiellen oder gesundheitlichen Schaden durch die Inverkehrbringung des Produktes? Verbraucherschutz? Schutz der Rechtsordnung? Schutz von Menschenrechten? oder sonst was?

Soetwas sollte man rechtlichen Experten überlassen. Hast du dich schon mal an eine Verbraucherschutzorganisation gewannt, wie ich es dir in deiner ersten Anfrage hier geraten habe? Da du in diesem Falle aber kein "Verbraucher" bist, da du eine solche Installation nicht besitzt, hast du auch diesbezüglich als Privatperson kein schützenswertes Interesse. Die Verbraucherschutzorganisation hätte eines.

Du könntest aber folgenden juristischen Trick versuchen. Dir bekannte und nachweislich wissenschaftlich ausgewiesene Personen als Zeugen zu laden und diese nach ihrer Fachmeinung fragen. Falls das Gericht dem zustimmt müssen diese erscheinen. Vielleicht finden sich ja hier welche dazu freiwillig bereit. Zeugen haben kein Verweigerungsrecht. Aber wie gesagt muss das Gericht dem zustimmen. Lt. Gerichtsprozessordnung hat das Gericht das alleinige Recht und die Kompetenz über die Art und Weise der Prozessführung und Urteilsfindung zu entscheiden. Ein Gericht kann Zeugen und Beweise ohne Begründung und ohne dafür zur Verantwortung gezogen werden zu können zulassen oder ablehnen. Anfechten kann man das nur in einer Revision oder Beschwerde.

Wie bereits mehrmals gesagt, du hast ein juristisches Problem, kein wissenschaftliches. Selbst wenn du ein Gutachten beibringen solltest, ist das nur der erste Schritt den man dir einräumen muss, aus verschiedenen rechtlichen Gründen. Die Gegenseite wird dann ein Gegengutachten erstellen in welchem sie dein Gutachten zerreisen wird. Entsprechend geneigte Gutachter finden sich immer, denn ein Gutachter kann nur für grobes fahrlässiges Vergehen belangt werden. Das Gericht muss sich dann entscheiden welches Gutachten richtig ist. Verlass dich drauf, dass deren Gutachten juristisch besser sein wird als deines, weil die sich die besseren juristischen Mittel leisten können aus pekuniären Gründen. Jeder Anwalt wird dir vermutlich von einem Rechtsstreit abraten, weil du im Falle einer Nichtführung kein schützenwertes Recht zu verlieren hast. Wenn du meinst dass du Recht hast, solltest du gegen die eine Anzeige erstatten. Es ist Sache der Staatsanwaltschaft die öffentlichen Interessen zu vertreten. Aber die Staatsanwaltschaft darf auch darüber entscheiden ob sie deine Anzeige annimmt. Aufgrund der Interessenslage wird sie diese fast mit Sicherheit ablehnen.

Buch mal einen Urlaub und nimm Abstand. Die Nummer ist zu gross für dich als Privatperson. Damit musst du leben. Die normative Kraft des faktischen.

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Vogel

Am 24 Jul 2011 03:58:24 GMT schrieb Vogel:

Sorry, aber einige von Euch haben ziemlich konkrete Vorstellungen davon, um was es hier geht. Und diese Vorstellungen sind grotesk falsch.

Ich will weder das Patent angreifen, noch will ich den Magnethändlern verbieten lassen, die Magnete mit den nicht einhaltbaren Versprechungen zu verkaufen. Ich will nichts weiter, als ganz normal meine journalistische Arbeit machen dürfen.

Dazu gehört es, dass ich wissenschaftlich fundierte Aussagen bzgl der angeblichen Magnetwirkung und der von den Magnethändlern angeführten angeblichen Wirkungsweise mache. Mir sind diese Aussagen per einstweiliger Verfügung verboten worden, und nur darum, dass ich diese Aussagen tätigen darf, geht es hier und vor Gericht.

Dazu brauche ich nichts weiter als wissenschaftliche Gutachten, die meine Aussagen bestätigen. Vielleicht genügen die vor Gericht schon, falls nicht, dann holt sich das Gericht eben einen ö.b.u.v. Sachverständigen, der ein Gutachten abgibt. Dieses Gutachten kann nach Lage der Dinge nur meine Aussagen stützen.

Im Übrigen hat bereits ein ö.b.u.v. Sachverständiger öffentlich genau dasselbe zu konkret diesen Magneten dieses konkreten Magnethändlers genau so geäußert wie ich:

Wenn Du auf Seite 1 dieses Links zurück blätterst, kriegst Du übrigens die Darstellung des Magnethändlers.

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Tom Berger

Am 24.07.2011 09:49, schrieb Tom Berger:

Na ja, ich wünsch dir viel Erfolg...

Gruß

Stefan

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Stefan

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Bodo Mysliwietz schrieb:

Das ist auch nicht erforderlich, denn der Versuch ist auch strafbar. Aber beides ist irrelevant, weil es um ein Zivilverfahren geht - ob Fa. Schneider betrügt (was ich annehme - verwunderlich, daß sich die Staatsanwaltschaft dafür nicht interessiert) hat für das Verfahren nur (allerdings relativ gewichtige) indizielle Wirkung.

(Für die Strafbarkeit des Betrugs kommt es übrigens auf das Verhalten des Geschädigten - also, ob er davon weiß oder Anzeige erstattet - auch nicht an, es ist ein Offizialdelikt und wird von Amts wegen verfolgt. Ich würde Anzeige erstatten und für den Zivilprozeß gem. §

149 ZPO Aussetzung des Verfahrens bentragen.)

Bist Du Rechtsanwalt?

Wenn ein Jurist etwas nicht weiß, dann beauftragt er einen Gutachter.

Tom hat hat schlechte Karten: Wenn er gewinnt, ist Schneider pleite, und er bleibt auf seinen Kosten sitzen.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf . K u s m i e r z

Tom Berger wrote in news:1lmbab54d50gf$.1qs13koghy4un$. snipped-for-privacy@40tude.net:

Es geht in dem Gerichtsverfahren nicht um Betrug, sondern um deine Aussagen. Dass dies Betrug sei, findet vorerst nur in deiner querulantischen Phantasie statt

Du hast keine Ahnung von juristischen Dingen.

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Vogel

Er will ja gewinnen, um nicht selbst zu pleiten.

Carsten

Reply to
Carsten Thumulla

Bodo Mysliwietz wrote in news: snipped-for-privacy@mid.individual.net:

Glaubst du die sind blöd und geben eine solche belastbare Garantie ab?

Wenn überhaupt wird die nichts juristisch belastbares enthalten.

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Reply to
Vogel

Helmut Wabnig wrote in news: snipped-for-privacy@4ax.com:

Das Patenamt hat nur darauf zu achten, dass da nichts *offensichtlich* falsches drin steht. Was aber *offensichtlich* falsch ist, kann im Zweifelsfall nur ein Gericht feststellen.

Fachlich richtig, aber juristisch irelevant. Du meinst den wissenschaftlichen Unfug. Juristisch ist das Patent aber ok formuliert. Man sieht, da war ein Patentanwalt am Werk, aber kein Wissenschaftler. Die Anwälte legen gar keinen Wert darauf wissenschaftlich etwas davon zu verstehen. Patentiert wird letztendlich nur der vom Patentnehmer beantragte und beanspruchte Zweck. Es schadet daher vermutlich rechtlich einem Patent nicht, wenn es wissenschaftlich nur ungenügend begründet ist. Daher kommt wohl die fehlende Sorgfalt in der wissenschaftlichen Beurteilung.

Äää, des Jahrtausends, Dank Angela und Guido. >
Reply to
Vogel

man Massenspektrometer

Nein, so ist das nicht gemeint. Bei starken elektrischen Feldern können sehr wohl Elektronen herausgelöst werden. Genau das macht man eben z.B diversen Spektrographiemethoden. Ob die benötigten Energien bei dem Streitobjekt ausreichen, darf zwar angezweifelt werden, aber prinzipiell spricht zunächst nichts dagegen, dass genau dies in geringem Umfang auch bei geringeren Energien z.B. bei Wasser passiert.

Wie neuere Untersuchungen zeigen, erfolgt hier tatsächlich eine Umbildung von Wasserclustern innerhalb von rund 10 fs, allerdings folgt die Rekombination der Wassercluster im Bereich von wenigen Femtosekunden (AFAIR so um 50fs), so dass gemessenen Variationen also nicht von Dauer sind, vgl "Nature", Bd. 434, Seite 199. Das heißt, das Wassergedächtnis nach dieser Studie hält maximal 40fs. Da dies die schnellsten Reaktionen bei Füssigkeiten sind, die man bisher messen konnte, kann man davon ausgehen, dass solche in anderen Flüssigkeiten langsamer ablaufen. Ob man solche Librationsbewegungen der Moleküle nun mit Lichtimpulsen oder per elektrische Felder erzeugt, dürfte ziemlich egal sein. Entscheidend ist doch eher, in wieweit der neue Clusterverband stabil ist.

Wie das bei Kraftstoffen, Heizölen etc aussieht, weiß ich nicht. Ich weiß jedoch, dass solche Untersuchungen beim Wasser extrem schwierig sind, erst seit IMHO wenigen Jahren überhaupt möglich sind und das nur von ganz wenigen Universitäten mit der entsprechenden Geräteausstattung und dem Know How zur Modellierung von Modellen, die man dann ggf auch per Simulation und später im Experiment überprüfen kann.

Nun ja, es steht dort anders, als wie du es interpretierst. Gemeint ist ein ringförmiger Bereich, _außerhalb_ des feldfreien Raumes.

Es ist eher anzunehmen, dass die Patentschrift, vorab von einem Patentanwalt begutachtet worden ist. An einer Patentschrift zu rütteln, kann ziemlich schwierig werden und ist nur selten von Erfolg beschieden. X'Post: de.sci.physik,de.sci.ing.misc F'Up2 : de.sci.ing.misc

Reply to
Harald Maedl

Vogel wrote in news:Xns9F2C72D54AD3Ematahari@130.133.4.10:

Aber nicht zu vergessen Schröder! Er war der Große Initiator.

Gruß R.R.

Reply to
Robert Rohling

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