Gutachter gesucht

Am Sun, 24 Jul 2011 11:04:28 +0200 schrieb Carsten Thumulla:

Gut erkannt.

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Tom Berger
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Am 24 Jul 2011 07:56:35 GMT schrieb Vogel:

Das Patent bleibt so lange bestehen, bis es entweder von alleine ausläuft, oder bis jemand erfolgreich eine Nichtigkeitsklage dagegen betreibt.

Aber wer sollte sich die Mühe und die Kosten aufladen, diese Nichtigkeitsklage anzustrengen?

Für meinen Fall ist der Bestand des Patents völlig belanglos.

Genau. es geht um mein Recht auf freie Meinungsäußerung belegbarer Tatsachen.

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Tom Berger

Am 24.07.2011 09:41, schrieb Tom Berger:

Das sind juristisch gesehen Fakten, also Daten.

Such Dir eine Institut oder Firma die sich mit solchen Brennwerttechniken beschäftigen und ein DKD-zertifizierten Prüfstand betreibt.

Aus meiner Sicht, wie auch durch Vogel ausgeführt, kannst Du als einzelne Privatperson, ohne den Schaden selbst erlitten zu haben, diesen Prozeß nicht führen bzw. gewinnen.

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Bodo Mysliwietz

Am 24.07.2011 10:54, schrieb Ralf . K u s m i e r z:

Die Antwort kennst Du doch.

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Bodo Mysliwietz

Am 24.07.2011 12:44, schrieb Tom Berger:

Dann hast Du doch faktisch schon Dein ziel erreicht ;-)

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Bodo Mysliwietz

Am 24.07.2011 09:49, schrieb Tom Berger:

Eben, denn wenn die Magnete funktionieren (würden) ist eine bisherige physikalische bekannte einfach nur Gesetzmässigkeit falsch oder unvollständig. Forschende Natirwissenschaftler können sich dann mit der Wahrheitsfindung, aka Erklärung, befassen - mit der Funktion der Magnete hätte dies aber nichts mehr zu tun.

Es gibt genügend Dinge von denen wir wissen - es sehen - das sie funktionieren. Wir wissen aber nicht erschöpfend wie sie funktionieren.

Lol - das oben abgebildete Flaschenettiket "made my day".

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Bodo Mysliwietz

Am 24.07.2011 10:20, schrieb Stefan:

und ich könnte mir Vorstellen in einem Schöffenprozeß Schöffe zu sein. Das hat sicher Unterhaltungswert.

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Bodo Mysliwietz

Am 24.07.2011 11:05, schrieb Vogel:

Wenn es gute Kaufleute sind werden sie einen Teufel tun.

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Bodo Mysliwietz

Helmut Wabnig wrote in news: snipped-for-privacy@4ax.com:

Ja ich glaub da hast du Recht, ändert aber nichts an der Sache, denn im Gerichtsverfahren wird es darum nicht gehen.

- die Gegenseite erlässt ein einstweilige Verfügung *auf Unterlassung* bestimmter Behauptungen. Um letzteres geht es.

- dagegen kann der Verfügte, Einspruch erheben, ist jedoch bis zur Entscheidung im Hauptverfahren an die einstweilige Verfügung gebunden

- gegen den Einspruch strengt die Gegenseite ein Klage im Hauptverfahren an

- da kann dann das Gericht nach Aktenlage urteilen, wenn es die Aktenbeweise für ausreichend hält und im Hauptverfahren, nach Ermessen des Gerichts, kein anderes Urteil zu erwarten ist. Wie es aussieht wurde das Hauptverfahren zugelassen.

- gegen das Verfahren nach Aktenlage kann der Beklagte Einspruch erheben und die Eröffnung der Hauptverhandlung verlangen

- diesen Einspruch kann das Gericht wiederum verwerfen, wodurch das Urteil rechtskräftig wird

- ein Klageerzwingungsverfahren wie der OP meint kommt hierbei gar nicht zum Zuge. Dies käme nur in Frage wenn der OP eine Klage angestrengt hätte und dem nicht stattgegeben wird. Aber er ist ja dann Angeklagter und nicht Kläger.

Vor allen Dingen geht es in dem gesamten Verfahren nicht um das Produkt der Firma, sondern um seine Behauptungen. Selbst wenn er gewinnen sollte, lautet das Urteil: "Der Beklagte darf weiterhin behaupten..."

Die Firma jedoch darf weiterhin ihr Produkt vertreiben, denn sie hat ja eine Produktzulassung gegen die ja nicht geklagt wurde, insofern der OP keine Klage erhebt und diese Klage zugelassen wird. Das wäre aber ein anderes Gerichtsverfahren. Deswegen sagte ich ihm ja, er muss klagen wenn er erreichen will, dass die Firma das Produkt nicht mehr vertreiben darf.

Der stellt sich in seiner Naivität das ganze so einfach vor.

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Vogel

Am Sun, 24 Jul 2011 13:35:49 +0200 schrieb Bodo Mysliwietz:

Aus meiner Sicht hast Du bislang absolut nicht begriffen, um was es eigentlich geht, und kommst deshalb regelmäßig in Deinen Beiträgen zu grotesken Fehlschlüssen.

Ich will die Magnethändler nicht verklagen, und ich will deren Geschäfte nicht verbieten lassen. Ich will einzig und allein mein Recht in Anspruch nehmen, als Journalist belegbare Tatsachen über die Versprechungen und wissenschaftlichenj Behauptungen der Magnethändler zu veröffentlichen. Es geht um mein Recht auf Meinungsfreiheit und um Pressefreiheit.

Die Magnethändler verbieten mir derzeit Aussagen naturwissenschaftlicher Art. Das ist unter absolut gar keinen Umständen gerechtfertigt. Ich kann belegen, dass meine wissenschaftlichen Aussagen über die Magnete zutreffen, und aus diesen belegten Aussagen folgt wiederum, dass meine Aussagen über das Geschäftsgebaren der Magnethändler zutreffend ist.

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Tom Berger

Am 23.07.2011 20:34, schrieb Helmut Wabnig:

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Naja, Patentämter entscheiden meines Wissens nach Aktenlage (Literaturecherchen). Vermutlich braucht man nur ein paar Sätze modifizieren und hat damit eine brauchbare Patentschrift für einen Kernspin oder NMR. Für die meisten Menschen funktionieren diese auch ehr wie "von Geisterhand"

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Bodo Mysliwietz

Am Sun, 24 Jul 2011 13:39:51 +0200 schrieb Bodo Mysliwietz:

Wie bitte? Würde ich die einstweilige Verfügung akzeptieren, dann hätte ich wohl einen Schaden von etwa 10.000 Euro, denn dann müsste ich die Kosten des Rechtsstreits samt gegnerischem und eigenem Anwalt bezahlen.

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Tom Berger

Am 24.07.2011 05:58, schrieb Vogel:

Quarks&Co, Markt, Marktcheck, Plusminus, fakt, Akte....

Es ist aber auch dort gar nicht so einfach unter vielen zusendungen und Prioritätensetzungen entsprechendes gehör zu finden.

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Bodo Mysliwietz

Robert Rohling wrote in news:4e2bf1bf$0$6626$9b4e6d93 @newsspool2.arcor-online.net:

Yep!

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Vogel

Tom Berger wrote in news: snipped-for-privacy@40tude.net:

Graotesk falsch ist was du bisher erzählst hast.

So langsam wird es nun doch grotesk was du hier erzählst.

Bisher hast du den Anschein erweckt dass du hier einen Privatkrige führen willst. Den kannst du nicht gewinnen.

Plötzlich ist da nun sogar der TÜV eingeschaltet und plötzlich bist du ein Journalist der nur einfach seine journalistische Arbeit machen will.

Das ist ein ganz andere Rechtslage als du uns bisher geschildert hast.

Wenn du uns hier falsche Aussagen machst, ist es kein Wunder dass du dich missverstanden fühlst.

Falls du wirklich Journalist bist, was ich bewzeifle, hättest du nicht die Probleme die du uns hier schilderst. Ich vermute mal, dass du mit "journalistische Arbeit" deinen privaten Kleinkrieg meinst.

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Vogel

Am 24.07.2011 09:59, schrieb Tom Berger:

Das ist ja noch schlimmer. Dann solltst Du mal mit einen ganzen universitäten Lehrstuhl mit einigen Millionen "kaufen".

Irgendwo wurde was von "simpler rechthaberrei" erwähnt. Du willst also nichtmal andere Menschen vor unnötig herausgeschmissenes Geld schützen.

Vergeß es. "Mich" interessiert nur am Rande *wie* etwas funktioniert. Wichtig ist *das* es funktioniert.

Es sprengt meinen geistigen Rahmen wie eine digitale Kammera mit 1Mio/s funktioniert. Das was ich dazu gelesen und gehört habe könnte ich auch asl Esoterik abtun. Fakt ist aber das es solche _funktionierenden_ Kameras gibt!

"Ja, KZ's und deren Geschehnisse sind auch nur eine Lüge" - SCNR.

Dort schreibt er nicht falsch sondern z.B. "Physikalisch und chemisch ist eine Wirkung der Magnetisierung der Brennstoffe nicht zu erklären."

Man könnte dem nun eine "noch nicht" hinzufügen.

Ein weiteres Zitat:

Aus der Zeitdifferenz zwischen dem System ohne und mit Magnetisierung wird auf die Energieeinsparung geschlossen. Allein dieser Ansatz ist grundsätzlich falsch, denn die gemessene Zeitdifferenz, die proportional zur gesamten Einsparung gesetzt wird, umfasst im Schwachlastbereich nur einen Teil der Häufigkeitsverteilung des Teillastbereichs.

Zwischen diesen Zeilen liest man also das es tatsächliche positive Effekte gegeben haben muß. Professor Hirschberg zeigt bis zu diesem Punkt lediglich auf das diese Effekte nicht rechnerisch auf den kontinuierlichen Betrieb extrapoliert werden könne/dürfen.

Darüber hinaus ist leicht zu erkennen, dass ein Messwertfehler von 0,5?K bei der Temperaturmessung bereits einen Einfluss von 5?% auf das Ergebnis besitzt. Eine wichtige Randbedingung, die Einstellung des Luftüberschusses, die einen deutlichen Einfluss besitzt, wird überhaupt nicht beachtet. Damit wird deutlich, dass eine solche Messung keinen objektiven Nachweis liefern kann.

Der (absolute) Messfehler von 0,5K ist aus meiner Sicht allerdings nur Nebenkriegsschauplatz. Wichtig ist die Reproduzierbarkeit und Differenzgenauigkeit. Es ist egal ob real von 15 auf 60 °C oder von 15,5 auf 60,5 °C geheizt wird.

Erstmal nicht gravierend schädliches.

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Bodo Mysliwietz

und? Weisst Du wie in einem MS Ionen erzeugt werden? Dies gehscieht rein kinetisch durch Elektronen oder Molekulbeschuß. Felder werden in einem MS nur zur Separation und Transport bereits entstandener ionen benutz.

Redest Du jezuz von Hochfrequenzplasmen/felder?

Wir sind hier bei Permanentmagneten.

Ist auch vollkommen irrelevant. Wenn etwas funktioniert, dies aber scheinbar nach bekanntem Wissen gar nich funktionieren kann, dann ist die Aussage zu dem funktionsprizip als Hypothese zu werten. Damit hätte Tom ein Problem. Er könnte lediglich eine andere Hypothese zur Wirkprinzip aufstellen.

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Bodo Mysliwietz

Am 24.07.2011 12:49, schrieb Tom Berger:

Dann wird es daran liegen das Du Deine meinung in falscher Art und Weise äusserst.

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Bodo Mysliwietz

Am 24 Jul 2011 11:53:34 GMT schrieb Vogel:

Eben. Natürlich gibt es auch unter Richtern Dummköpfe, aber dass man durch alle Instanzen hindurch auf Dummköpfe trifft, die alle Gutachten ignorieren, darf man ausschließen.

Da es wohl keinen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gibt, der zu anderen Aussagen kommt wie ich, dürfte ich keine Probleme haben, den erwarteten Prozess zu gewinnen.

Wwozu sollten die eine "Produktzulassung" benörtigen, Vögelchen?

Wie kommst Du auf die abartige Idee, ich würde erreichen wollen, dass die Firma das Produkt nicht mehr vertreiben darf?

Überhaupt kann niemand der Firma den Vertrieb der Magnete jemals verbieten, auch kein Gericht! Verbraucherschutzverbände oder Wettbewerber (das sind alle Firmen, die seriöse Energieeffizenzprodukte vertreiben, aber auch Energieberater usw) könnten allerdings erreichen, dass die Firma in der Werbung für die Magnete bestimmte Formulierungen nicht mehr verwenden darf. Ein Staatsanwalt könnte auch zu dem Schluss kommen, dass der Vertrieb mit den jetzigen, die Verbraucher täuschenden Formulierungen den Tatbestand des Betrugs erfüllt. Magnete verkaufen darf die Firma dann aber immer noch.

Vögelchen, Du hast wirklicbh sowas von Null Ahnung, dass es weh tut! Und In Deiner heiligen Ignoranz und Hybris bläst Du Dich hier auch noch zum juristischen Experten auf!

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Tom Berger

Am 24.07.2011 14:46, schrieb Tom Berger:

Du willst sie nur dazu bringen die rcihtige wissenschaftliche Begründung für 8% Einsparung zu liefern. Richtig?!

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Bodo Mysliwietz

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