X-No-Archive: Yes
begin quoting, Christoph Müller schrieb:
Netzausfall muß sowieso detektiert werden, wobei es eine Definitonsfrage ist, was man unter "Netzausfall" eigentlich versteht, d. h. wie groß selbstversorgte Netzinseln mindestens sein müssen.
Nein, das stimmt so natürlich nicht. Das Preisniveau in der Zelle bestimmt im Normalfall, ob sie von externen Quellen Strom zukauft oder netto nach außen einspeist. Diese externe Quelle kann ihrerseits preissensitiv sein und die Austauschleistung aushandeln, oder sie ist, sei es aufgrund konventioneller Lieferverträge, sei es aufgrund ihres technischen Charakters z. B. als von regenerativen Energien betriebenes Kraftwerk, gar nicht willens bzw. in der Lage, auf schwankende Preise zu reagieren. Hinsichtlich der Summe solcher "Externer" muß die Zentrale den Preis an deren Einspeisepunkt so regulieren, daß die anfallende Leistung planmäßig umgesetzt wird. Es ist also auf jeden Fall auf der Stadtnetzebene eine Preisstellung erforderlich, die in diesem Netz ein Bilanzgleichgewicht schafft.
Ferner scheint es mir aber auch angebracht, die jeweiligen NS-Netzabschnitte in Abhängigkeit davon, ob sie mit dem Ortstrafo ins MS-Netz einspeisen oder aus diesem Leistung beziehen, unterschiedlich zu bepreisen, schon, um die Kosten des Ortstrafos verursachungsgerecht zuzuordnen. Die Frage ist allerdings, ob das nicht reltiv schematisch und pauschal in Stufen passieren kann, z. B. eine Schwachlast-, eine Normallast- und eine Spitzenlaststufe (letztere prohibitiv zum Schutz des Trafos gegen - i. a. einspeisungsbedingte - Überlast).
Die Mindestgröße einer Zelle muß schon so sein, daß sich darin eine hinreichende Lastdurchmischung ergibt - rein auf Ortstrafoebene wird das selten der Fall sein, weil das Gewerbe und die Kleinindustrie normalerweise von den Wohnsiedlungen räumlich getrennt sind (Großindustrie hat gewöhnlich Hochspanungsanschluß).
Ich würde dabei gerne mehr dezentrale Intelligenz sehen.
Für Wartungsarbeiten sollte man in der Tat kleine Bezirke, wei man sie heute praktisch durch Ortsstationen bzw. deren Kabelabgänge hat, vorsehen. Die Frage ist nur, wie sinnvoll die in den Inselbetrieb gehen können sollten. Ich halte das wegen der relativ seltenen Ausfälle eigentlich für grundsätzlich unwirtschaftlich, ferner ist es oft nicht sinnvoll möglich - wenn die "Kellerkraftwerke" im Hochsommer wegen fehlenden Heizbedarfs "eingemottet" oder gar in Revision sind, wird man sie wohl kaum wegen ein paar Stunden Stromausfall einmal in zehn Jahren anwerfen wollen.
Empfänger sind spottbillig, die können problemlos im Multiplexbetrieb mehrere Sender auf verschiedenen Kanälen gleichzeitig abhören. So ließe sich ggf. tatsächlich ein sicherer Betrieb realisieren.
Mit "Fläche" meine ich größere Bereiche des Mittelspannungsnetzes, so ab 20.000-50.000 Einwohner aufwärts - ein solcher Bereich darf eigentlich nie ausfallen, und sicher nicht aus informationstechnischen Gründen (wenn es ein Umspannwerk erwischt hat - Pech, kommt vor). Störungen sollten sich in ihren Auswirkungen immer auf Ortsstationen und kleiner beschränken, und zumindest unangekündigt sollte die Unterbrechung einige Stunden nicht überschreiten, Auftretenswahrscheinlichkeit möglichst >> Die Rückmeldung wird viel Zeit kosten.
Die Mißbrauchsgefahr halte ich für relativ unrealistisch. Beispielsweise kann die Handy-Kommunikation zwischen Cell-Phone und BTS auch kaum "geknackt" werden - ich habe jedenfalls noch nie von Mißbrauchsfällen gehört. Die Datenpakete müßten ein bißchen verschlüsselt übertragen werden, aber das ist wohl machbar.
Ich weiß gar nicht, ob es dafür eine Definition gibt. Kurzschluß ist für mich, wenn die Stromstärke praktisch nur noch durch die Schleifenimpedanz bestimmt wird und die Fehlerimpedanz dieser gegenüber vernachlässigt werden kann.
Das dürfte unmittelbar von einem "Normalbetrieb" in einen satten Kurzschluß übergehen. Selbst die Leitungen der Hausinstallation können betriebsmäßig wenigstens 2 kW übertragen (16 A einphasig sind schon
3,7 kW). Wenn sich aber nur an 1 kW auf eine defekte Isolation konzentrieren, wird die umgehend so heiß, daß sie verkohlt, dadurch leitfähig wird und sich der Querfehler zu einem Lichtbogenkurzschluß mit vernachlässigbarer Fehlerimpedanz auswächst - wenn die Schleifenimpedanz hoch genug ist, wandert der dann relativ schnell von Ausgangspunkt weg und entfernt sich von der Quelle - Leitungen können so über ziemliche Längen verbrennen.Nee, die fliegt auch bei gewöhnlich Überlasten.
Die Stromkräfte gehen übrigens quadratisch, weil der Leiter die Kraft im selbsterzeugten Feld erfährt, und die Kraft ist proportional zum Strom und zur Feldstärke, und diese ihrerseits wieder proportional zum Strom, daher quadratisch. Kurzschlußströme können Betriebsmittel durchaus auch mechanisch zertrümmern.
Kommt hin - in Sicherungsautomaten ist gar nicht viel Platz für die Schaltstrecke (schlachte doch mal welche). Man benutzt allerdings auch ganz gerne die Feldkräfte auf den Lichtbogen, um ihn "langzuziehen", in eine Kühlkammer hineinzutreiben und so "auszublasen".
Gruß aus Bremen Ralf