Hallo, Roland,
Du (roland-damm) meintest am 09.11.06:
Wie wenig ist "wenig"?
Und "egal aus welchem Grund" ist etwas, worauf sich kein vernünftiger
Mensch einlassen wird. Du schwafelst.
Viele Grüße!
Helmut
Da wird etwas durcheinander gebracht.
Produkthaftung ist etwas anderes als einen Waldbrand verursachen, ohne
ein Lieferant zu sein.
Zumindest waren alte Lieferverträge der EVU so definiert, daß der Kunde
überhaupt keine Ansprüche sondern nur Pflichten hatte. Nicht nur die
Pflicht, die Rechnung pünktlich zu zahlen sondern auch, die Anlage so
in Schuß zu halten, daß das Netz nicht gestört wird, daß die Leute vom
EVU jederzeit Zugang haben und daß kein Schaden entsteht.
Jetzt sind einige Klauseln etwas kundenfreundlicher geworden aber die
alte Obrigkeit ist immer noch in den Netzen enthalten, zumindest bei
uns in den EVUs, in der Bahn und in Telekom und das Auftreten der An-
gestellten hat schon was herrschaftliches, uniformiertes an sich ;->
Die Ursache in Papenburg hat mich an meine Bahnreise erinnert, als ein
Oberleitungsschaden in Hamburg-Altona meine Frau in Linz an der Donau
zur Raserei brachte, weil ich nicht wußte, wann/ob ich, aus Hannover
über Nürnberg kommend, abgeholt werden soll - oder vielleicht doch
besser in Passau direkt. Weil nächtens kein Zug mehr fährt von Passau
nach Linz und weil der DB-Zugbegleiter (so heißen Schaffner jetzt)
keine Ahnung vom Fahrplan der ÖBB (Österreichische BundesBahn) hat,
trotz EU und ich mit dem Mobiltelefon die Sondernummer der ÖBB von
Deutschland aus nicht anrufen konnte. Außerdem haben Züge keine Zi-
garettenanzünder zum Aufladen des Mobiltelefonakkus und in Tunnels
ist sowieso unvorhergesehener Abbruch.
Ein Netzwerk (ein Maschennetz) ist was anderes als Brötchenbacken
und Schuheflicken und alle Beteiligten sind im Recht.
MfG
das ist alles seit langer Zeit üblich, das EVU-Personal weiß darum und
daher ist man im Schadensfall eben nicht dran, ggfs wird dann endlos
prozessiert, wer will schon ein Eintrag im Führungszeugis wegen
fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge, geschweige den das Ende
der Karriere in Kauf nehmen und auf einem Abschiebebahnhof landen
MfG
Warum sollte ich Geld ausgeben, nur damit das EVU mir weniger berappen
muss?
Dann d=FCrften 99.9% aller Firmen sich falsch verhalten. Eigentlich kaum
vorzustellen.
Nur dann, wenn durch den Stromausfall die Arbeit eines Tages zerst=F6rt
wird. Wie wahrscheinlich das ist (oder ob es sich nur um 5 Minuten
handelt, oder ob die zerst=F6rte Datei heute gar nicht bearbeitet, und
deshalb mit Hilfe des Backups und Verlust wiederherstellbar ist), ist
eine andere Frage.
Entweder ist es ein Bedienfehler, oder falsches Design, oder mangelnde
Wartung. Es ist nunmal kein Godzilla ins Kraftwerk getappt.
Bis dann,
- Mark
--=20
AnaMark V2.21 - The VST-Synthesizer
Hallo, Mark,
Du (n1234w5678s) meintest am 10.11.06:
Schön, dass Du schon jetzt weisst, dass die Ursachen einzig in diesen
3 Bereichen liegen können.
Ok - "falsches Design" erschlägt alles ...
Und "falsche Wartung" schliesst sicherlich ein, dass im Winter die
Bediensteten der EVUs das Eis von den Leitungen und Masten abzuklopfen
haben.
Viele Grüße!
Helmut
Na, wenn Du mir so kommst: M=FCsste man nicht. Wenn im Schrank noch 10
Hemden davor h=E4ngen (die man mir l=E4sst), so kann man das letzte
durchaus pf=E4nden.
Bis dann,
- Mark
--=20
AnaMark V2.21 - The VST-Synthesizer
Ja. F=FCr die Sicherheit von Bauwerken ist nat=FCrlich der Besitzer
verantwortlich. Genau wie bei bauf=E4lligen H=E4usern o.=E4.. Die
zusammenbrechenden Masten h=E4tten auch Menschen totschlagen k=F6nnen.
Bis dann,
- Mark
--=20
AnaMark V2.21 - The VST-Synthesizer
Hallo Mark
Mark Henn>>>Eine aufgrund eines Stromausfalls zerstörte Datei kann sehr schnell
IT-Leiter, Geschäftsführer, Betriebsleiter, Facility-Manager und
leitende Personen ähnlicher Art können aber persönlich haftbar gemacht
werden, wenn durch das Fehlen einer anständigen Datensicherung oder
einer leistungsfähigen USV dem Betrieb Schäden entstehen.
(§ 93 Aktiengesetz, § 43 GmbH-Gesetz).
Es muss ja nichts berappen!
Landgericht Konstanz
Urteil vom 10. Mai 1996 - 1 S 292/95
Elektronische Daten bestehen aus elektronischen Spannungen und fallen
nicht unter den (sachenrechtlichen) Sachenbegriff. Daher besteht für den
infolge einer Unterbrechung der Stromversorgung entstandenen
Datenverlust kein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 1 BGB.
Dann ist es halt so. Beim Datenverlust eben Pech gehabt, aber durch
Schaden wird man ja klug.
Also nur Vermutungen und leider keine Fakten!
Gerüchten zufolge soll es auch schon einmal defekte Schutzrelais oder
ähnliches gegeben haben. Dein Auto kann ja auch trotz regelmäßiger
Wartung eine Panne haben!
Auch nur eine Vermutung:
Es hat IMO einfach daran gelegen, dass verschiedene Regelkreise nicht
genügend Kraftwerksleistung als Sekundenreserve verfügbar hatten. Die
haben sich halt lieber auf die Windkraft aus Norddeutschland verlassen.
Nach der Auftrennung ist die Frequenz in diesen Bereichen noch weiter
abgesackt, mit den bekannten Folgen.
Heutzutage muss ja schon der Einkauf von Regelenergie ausgeschrieben
werden, damit der Strom möglichst preiswert ist. Wo diese physikalisch
herkommt, interessiert überhaupt nicht mehr.
Überhaupt hat sich seit der Liberalisierung viel geändert. Stromhändler
sorgen für Hochbetrieb auf europäischen Stromtrassen, dafür ist aber das
Netz ursprünglich nicht ausgelegt worden. Und DE ist zum Transitland
geworden, da werden riesige Energiemengen hin- und hergeschoben. Seit
1992 hat sich der Stromhandel mit dem europäischen Ausland fast verdoppelt.
Wenn dann aber mal eine neue Trasse gebaut werden soll, zieht sich das
Genehmigungsverfahren über Jahrzehnte hinweg. Jeder will
unterbrechungsfrei versorgt werden, aber eine neue Hochspannungsleitung
vor der Haustür, nein Danke.
Jürgen
Halli-Hallo!
Franz Glaser (KN) schrieb am 10.11.2006 10:53:
Es gibt ja auch nur noch Nichtraucherzüge, in denen eventuell
stellenweise das Rauchen erlaubt sein kann.
Mit einem Zigarettenanzünder kann man eh keinen Akku aufladen.
In einigen Zügen der höheren Qualität finden sich Steckdosen für
Laptops, hast Du etwa die Wandwarze für das Handy nicht mitgehabt?
Gesprächsabbrüche in Tunnels halte ich nicht für unvorhersehbar, eher
im Gegenteil.
Ciao/HaJo
Welches dieser Gesetze ist nochmal f=FCr eine GbR einschl=E4gig?
Seit wann besteht eine Datei auf der Festplatte aus elektronischen
Spannungen? Habe ich da was verpasst? Darf ich jetzt Deine Festplatte
inklusive aller Backups (unter der Annahme, dass diese auch auf
=46estplatten gespeichert sind) l=F6schen, ohne deshalb
Schadensersatzpflichtig zu werden? Ich glaube kaum.
Quelle?
Von Dir. Denn Du behauptest ja, es h=E4tte eine h=F6here Gewalt gegeben.
Nur au=DFer Dir scheint keiner eine Ahnung zu sein, was das gewesen sein
soll.
Das ist keine h=F6here Gewalt.
Und das ist dann h=F6here Gewalt und macht mich von jeglicher Haftung
frei (zum Beispiel weil ich deswegen jemanden =FCberfahre)?
Das w=E4re ein Designfehler. Keine h=F6here Gewalt.
Stromh=E4ndler=20
Also ein Bedienfehler: Das Netz wird f=FCr Dinge eingesetzt, f=FCr die es
nicht konzipiert ist.
Das ist keine Ausrede.
Auch das ist keine Ausrede.
Bis dann,
- Mark
--=20
AnaMark V2.21 - The VST-Synthesizer
Isch bin ein Främdär, solang isch in Breissen undawechs bin.
Aber das war eh nur ein Beispiel für die Verkettung von Zusammen-
hängen in der Vernetzung. In Altona ist eine Oberleitung herunter-
gefallen, wodurch der Zug in Hannover 1/2 Stunde verspätet war.
In Nürnberg hat das den Anschlußzug verpaßt. In Passau gab es
keinen Zug mehr nach Linz aber es gab keine Möglichkeit, das bei
der DB zu erfragen um meine Frau vom Bahnhof Linz nach Passau
umzudirigieren weil das Handy leer war.
Hamburg ist ziemlich weit wech von da, wo meine Frau daheim ist.
Ich halte die Verknüpfung von großen Netzen und kleinen Eigen-
mächtigkeiten für ein katastrophales Gemenge und wenn dann noch
Staatsgrenzen dazu kommen, dann wird die Katastrophe zur unauf-
haltsamen Lawine.
MfG
Hallo, Mark,
Du (n1234w5678s) meintest am 10.11.06:
Da handelt es sich nicht um "elektronische Daten". Sondern um
Magentisierungs-Zustände.
Viele Grüße!
Helmut
Hallo Mark
Mark Henning schrieb:
Ich habe lediglich ein Urteil zitiert und bin für den Urteilsspruch
nicht verantwortlich. Auch nicht für die Wortwahl des Richters, der so
sachkundig >>elektronische Spannungen>elektronischen Spannungen>>>Wer mit etwas Geld
Was willst du denn jetzt für eine Quelle?
Ich wollte dir damit sagen, dass die von dir angesprochenen 99.9% aller
Firmen sich meiner Ansicht nach tatsächlich falsch und grob fahrlässig
verhalten und eben bei einem Datenverlust Pech gehabt haben. Ist das so
schwer zu kapieren?
Wo habe ich denn in dem konkreten Fall so etwas behauptet?
Du laberst doch die ganze Zeit von einem Bedienfehler, falschem Design
oder mangelnde Wartung, ohne überhaupt die Fakten zu kennen. Ich stelle
lediglich Vermutungen auf
und habe das auch deutlich gemacht. Oder hast du das auch wieder falsch
verstanden?
Was dann? Bedienfehler, falsches Design oder mangelnde Wartung?
Den Rest zu kommentieren, habe ich mir gespart, das wird mir jetzt zu blöd!
Jürgen
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