Unsinn. §20 EnWG: "Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben
jedermann nach sachlich gerechtfertigten Kriterien
diskriminierungsfrei Netzzugang zu gewähren [...]"
Abregeln auf der Basis sachlich gerechtfertigter Kriterien ist keine
Diskriminierung. Vielleicht solltest Du aus Gesetzen herauslesen,
was drin steht. Und nicht das, was Du hören willst.
§20 EnWG sagt doch ziemlich eindeutig: "jedermann". Das sollte
hinreichend unabhängig vom Primärenergieträger sein.
V.
Was die "sachlich gerechtfertigten Kriterien" sind, legen die Netzbetreiber
fest.
In den Gesetzen steht nur schwammiges Zeugs drin. Im Prinzip können die
Netzbetreiber machen was sie wollen und sich immer irgendwelche "sachlich
gerechtfertigte Kriterien" ausdenken. Es ist für jemanden dessen Anlage
abgeregelt wurden unmöglich nach zu vollziehen, ob die Entscheidung rechtmäßig
war oder nicht.
Wer sollte das denn auch sonst können, also tun dürfen? Und dass nicht
darf, wer's nicht kann, ist doch einigermaßen beruhigend :-)
Das ist so nicht richtig. Weder das Aufstellen noch das Beachten der
sachlich gerechtfertigten Kriterien findet im rechtsfreien Raum statt.
Und auch Dir würde ich raten: reich doch fallweise einfach eine Klage
ein, anstatt hier zu polemisieren.
Völlig richtig. Jemand, dessen Anlage abgeregelt wurde, kann dies
bereits allein deswegen nicht nachvollziehen, weil er über die
notwendigen Informationen nicht verfügt.
V.
Richtig.
Den rechtlichen Rahmen bildet §13 EnWG.
Wenn der ÜNB da tätig wird, muß er jeden Vorgang gegenüber
der BNetzA nachweisen.
Einfach mal so aus Jux und Dollerei eine Anlage abregeln,
da hackt ihm die Aufsichtsbehörde die Hände ab.
§20 EnWG hattest Du ja schon erwähnt.
War ja auch nicht wirklich ernst gemeint. Aber vermutlich löst die
Selbsterkenntnis, dass eine Klage wenig Erfolgsaussichten hätte, bei
bestimmten Personen doch nur wieder den falschen Reflex aus: die
bösen, bösen Großkonzerne...
Gruß V.
Dieser Satz ist widersprüchlich.
In der Tat wird "Ökostrom" diskriminiert, allerdings positiv oder
anders
gesagt: Er wird anderem Strom im Zweifelsfall vorgezogen.
Für "normalen" Strom gilt: Er geht ans Netz, wenn man ihn braucht.
Für "Ökostrom" gilt: Er geht ans Netz, egal ob man ihn aktuell
braucht
oder nicht.
Das sollte auf mittlere Sicht durchaus wieder normalisiert werden.
Jede eingespeiste kWh Strom aus PV doer Windanlagen wurde gebraucht. Faktisch
gibt es auch keinen Einspeisevorrang, das der Strom an der Strombörse zu
Grenzkosten von nahe 0 verkauft wird. Strom von konventionellen Kraftwerken ist
teurer und würde in einem geschlossen Markt in D gar nicht produziert werden
können.
Definitionssache. Sofern überhaupt Strom gebraucht wird, wird ja immer
erst der EE-Strom gebraucht. Wenn der nicht reicht, braucht man noch
anderen Strom.
Ich frage mich, was wohl passieren wird, wenn mal EE-Strom über dem
aktuellen Verbrauch angeboten wird. Das kann ja nur noch wenige Jahre
weiterhin ungebremsten EE-Ausbaus dauern. Vermutlich braucht man den
dann auch (und exportiert den Rest).
Merkwürdige Wortwahl. Sicher wurden sie verbraucht. Aber im Sinne von
benötigt? Du könntest sicher auch argumentieren, man könne alle Kraftwerke
abstellen, da der nicht produzierte Strom ja eh nicht gebraucht wird.
X-No-Archive: Yes
begin quoting, Rolf Bombach schrieb:
Was bedeutet das Wort?
Wir haben:
1. ein vertretbares Gut (sobald die Energie ins Netz eingespeist ist,
ist sie ununterscheidbar mit der aus allen anderen Quellen
vermischt, d. h. kein Verbraucher kann "seinen" Verbrauch einem
bestimmten Erzeuger zuordnen* - Atomstromfilter funktionieren
auch nicht), und
2. einen einheitlichen Preis** für die gesamte Leistung, der sich
aus der Gleichheit von Grenzkosten und -nutzen der Grenzerzeuger
bzw. -abnehmer*** ergibt.
Unter diesen Bedingungen eines perfekten Wettbewerbsmarkts gibt es
keinen objektiven Maßstab für "notwendige" Bedarfsmengen. Vielmehr
wird immer genau das umgesetzt, was in den Rahmen der sich frei
einstellenden Marktpreise hineinpaßt. Aus grundsätzlichen Erwägungen
ist das auch genau das Austauschverhältnis, bei dem der
gesamtwirtschaftliche Nutzen optimiert wird, und zwar durch
gleichzeitige Maximierung der Produzenten- und der Konsumentenrente.
Die Frage, ob ein Produkt oder eine Produktionsmenge "benötigt" wird,
ist insofern sinnlos.
*) Was nicht heißt, daß ein Verbraucher und ein Erzeuger nicht
vereinbaren könnten, gleichzeitig eine bestimmte Energiemenge ins Netz
einzuspeisen und zu entnehmen. Das hätte die Konsequenz, daß dieses
abgestimmte Handeln, da für andere Marktteilnehmer nicht angebots-
oder nachfragewirksam, den Gleichgewichtspreis nicht verändert.
**) Als "dirty" price - die Endpreise ergeben sich natürlich durch
Berücksichtigung von Abgaben (Steuern, Konzessionsabgaben), Gebühren
(Netznutzung) und ggf. Subventionen.
***) Daß nur ein kleiner Teil der Energiemenge auch tatsächlich zu
diesem marktgerechten Preis gehandelt wird und der größere Teil auf
Terminbasis bedeutet nicht, daß der Grenzpreis nicht der zutreffende
Wertmaßstab wäre - soweit Preise aus Terminkontrakten von diesem
"natürlichen" Marktpreis abweichen, ist das ein Ergebnis von
Spekulation (was nichts Schlechtes sein muß), wobei bei den
Marktteilnehmern Gewinne und Verluste auftreten, die sich im Sinne
eines Nullsummenspiels in der Summe aufheben.
Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
Da musst Du andere Quellen als ich haben, denn laut EEX lag die Stromprodukion
letzten Samstag um 13 Uhr zu Zeit der stärksten PV Einspeisung bei den folgenden
Werten:
PV 21 GW
Wind 1,4 GW
konventionell 26 GW
Laut Entso hat D in der Zeit von 12-13 Uhr rund 1,6 GW exportiert.
Jep, habe ich.
Die Börse taugt nix.
Aber ich habe mich im Tag geirrt (ich brauch Urlaub)
Nimm mal den 15.05.2013. Da passt zwar die
Vertikale nicht mehr, da Wochentag. Die EE sind
aber trotdzem mit knapp 30GW dabei. Und darum...
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
...ging es ja.
VG
Jörg
Am 15.05 wurden 28 GW an PV+Wind erzeugt, aber 40 GW an konventioneller
Erzeugung.
Wann lag denn die vertikale Last in D zuletzt tagsüber gegen Mittag unter 30 GW?
Leider werden bei Entso von den deutschen Netzbetreibern keine zeitnahen Angaben
über die vertikale Netzlast mehr gemacht.
Warum eigentlich? Was da wohl dahinter steckt? Mit der Transparenz ist es wohl
nicht mehr so weit her, damit niemand die oft abstrusen Aussagen überprüfen
kann.
Du bringst die Börse mir den Transparenz Informationen durcheinander.
Nicht gegen mich, sondern gegen jeden Bürger und die Öffentlichkeit.
Sie haben ja bis letztes Jahr die Daten alle zeitnah geliefert. Aber sie wollen
sich halt nicht mehr direkt in die Karten sehen lassen, damit sie ihre Spielchen
treiben können. Die Netzbetreiber und Stromversorger in den anderen Ländern
haben dagegen nichts zu verbergen.
Dann geh direkt zu den ÜNB. Habe gerade mal bei zwei ÜNB
nachgeschaut.
Die Vertikale ist seit 00:00 für jede Viertelstunde veröffentlicht.
Die letzten Einträge waren vor 15min.
Und über Monate zurück verfolgbar.
Dann sollten wir hier aufhören. Argumente sind dann sinnlos.
VG
Jörg
Der Souverän schafft keine Gesetze, das macht die Legislative, also
eine
oder zwei Abstraktionsebene höher.
Wenn ich mich recht entsinne, sollten die Gesetze gerade entschärft
werden, da sie aus dem Ruder laufen.
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