Sicherung im Sicherungskasten ohne Funktion?

Am 06.12.2011 21:34, schrieb Franz Glaser:

Dafür gabs einen Paßschraubendreher. Nahm in der Tasche nicht viel Platz weg. ;-)

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horst-d.winzler
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Am 06.12.2011 21:52, schrieb horst-d.winzler:

Issja schon gut ...

Den gabs für allerlei, aber _dafür_ wäre der nicht geeignet, um die M6er Mutter da reinzupfriemeln. Und wenn der Passer raus ist, dann langt die Birn nicht mehr rein.

GL

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Franz Glaser

"Martin?rautmann" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@ID-685.user.individual.de...

Hallo,

das aufstellen eines Wasserbetts stellt nach aktueller Rechtsprechung keine Überbelastung einer nach den geltenden Normen gebauten Wohnraumdecke dar.

Ich bin vor einigen Wochen, wegen genau diesem Problem beim Fachanwalt von Haus & Grund gewesen und habe mich diesbezüglich beraten lassen. Eine der Wohnungen die ich anbiete ist im Hochpreissegment und es kam fast von jedem Interessenten die Frage, ob ein Wasserbett für mich als Vermieter in Ordnung wäre.

Das Ergebnis ist, dass der Mieter davon ausgehen kann, dass Betondecken ausreichend Last tragen können, um darauf ein Wasserbett aufstellen zu können. Trägt eine Deckenkonstruktion weniger als das und ist dies nicht offensichtlich erkennbar, muss der Vermieter gesondert darauf hinweisen, dass seine Decken nicht der verkehrsüblichen Belastung standhalten. Die Verkehrsübliche Belastung einer Decke in einem Raum darf mit 150 bis 250 kg pro qm angenommen werden.

Daher, wird eher umgekehrt ein Schuh daraus, wenn die Decke unter dem Wasserbett des OP einstürzt, wird der Vermieter für sämtliche Schäden am Mietereigentum haften und bezahlt seine Krankenkosten. Vom Strafrecht ab mal abgesehen.

Man könnte sogar so weit dahingehend Argumentieren, dass ein solches Haus als Baufällig zu erachten ist, wenn es eine Betondecke im Schlafzimmer hat, die unter der Last eines Wasserbettes nachgibt.

Im Übrigen ist bis heute kein Fall bekannt, wo eine Decke wegen eines Wasserbettes eingebrochen wäre. Es mag bei Holzkonstruktionen anders aussehen, allerdings bewegt sich dann die Decke bereits beim Betreten merklich, was für eine geringe Lastbeständigkeit sprechen könnte.

Wenn hier der Vermieter scheinbar selbst als Bauingenieur hochheitliche Aufgaben beim Bau der "Ruine" übernommen hat, macht das die Sache für ihn um so schlimmer, weil er über die Mängel Kenntnis haben musste. Er kann nicht auf eine Firma, welche den Bau ausführte verweisen und für sich die Unkenntnis beanspruchen.

Vermutlich weil er nicht vor hatte frühzeitig abzuleben. Wenn sein Elektriker diese Maßnahme abgesegnet hat, ist es um so besser. Wenn im Mietvertrag bauliche Änderungen dem Mieter erlaubt wurden, ist nichts dagegen einzuwenden.

Er macht mir nicht einen Eindruck, wie der typische Mieter, der einem den Boden aufreißt, weil die Farbe des Teppichs nicht gefällt.

Allerdings, was willst Du von einem Vermieter erwarten, der mit modernisierter Heizungsanlage wirbt, aber etwas vermietet, das nicht betrieben werden darf???

Sorry Martin, aber obwohl ich selbst Vermieter bin und selbst bereits zu oft auf "schlechte" Mieter reingefallen bin, finde ich das Verhalten seines Vermieters nicht in Ordnung - gelinde ausgedrückt. Ich finde solche Menschen sollten gar nicht vermieten. Das gäbe weniger böses Blut und Vorurteile auf beiden Seiten.

Wenn ich etwas vermiete, schaue ich danach, dass der Mieter darin überhaupt wohnen kann, ohne dabei abzubrennen. Es ist auch in meinem eigenen Interesse, wenn mein Mietobjekt nicht verkommt und einigermaßen auf dem aktuellen Stand ist.

Dass das es überhaupt noch gibt, eine Heizung so aufzustellen und zu betreiben, wie er es betrieb, ist doch ein starkes Stück. Alleine den Heizofen von den Öltanks nicht Baulich zu trennen, sei es nur durch eine kleinere Mauer, ist nicht akzeptabel.

Viele Grüße Leo Großmann

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Leo Großmann

Laß dich nicht veräppeln. Litzen hat nur ein Elktrokomiker verlegt, der meinte, das geht schon. Und Cu 2,5 anstatt dem Üblichen 1,5mm² auch nur, wenn was dringend fertig werden sollte und eben nur 2,5 vorhanden war. Allein schon der Mehrpreis würde sowas verbieten. ;-)

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Horst-D.Winzler

Am 06.12.2011 18:56, schrieb Carsten Kreft:

Ich bin immer wieder beeindruckt über solche hellseherischen Fähigkeiten.

Ich kann von hier aus nicht erkennen welchen Querschnitt die verlegten Leitungen haben, Du etwa?

MfG

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Thorsten Böttcher

Geltende Normen? Das Haus wurde wohl vor > 50 Jahren gebaut. Damals hatte man weit weniger Möbel und Bücher als heute. Entsprechend dürfte die damalige Verkehrslast deutlich geringer gewesen sein.

Was nach HEUTE geltenden Normen gebaut wird sollte das unbedingt aushalten. Hat dein Fachanwalt aber auch den damals gültigen Stand berücksichtigt? Was damals gültig war darf heute noch verwendet werden, auch wenn es heute nicht mehr so gebaut werden dürfte.

Beispielsweise haben wir hier einen alten Schornstein, den man mit bloßer Hand Abtragen könnte. In den haben wir ein Edelstahlrohr einziehen lassen. Wir durften den alten Kamin nicht abreissen und an gleicher Stelle neu hochziehen, weil in den Balkendecken der Abstand zu brandgefährdeten Teilen grundsätzlich nicht einzuhalten wäre. Mit dem Bestand des alten, wenn auch bröseligen Kamins ist das hingegen kein Problem.

Es klang nach Eigenleistung, wo seine spezielle Quailfikation das Abgucken bei Vater/Großvater war.

Für mich klingt er so, als hätte er dem Vermieter schon ungewöhnliche Zugeständnisse aus dem Kreuz geleiert, der wegen bekanter Mängel eben zu Zugeständnissen bereit war. Nun will er noch mehr.

Stimmt, auch ich wäre damit unzufrieden. Aber selbst wenn man sich selbst unendlich im Recht fühlt heisst das nicht, dass man dieses Recht auch bekommen wird.

Was mir zu Studentenzeiten an Löchern angeboten und angenommen wurde spottet jeder Beschreibung. Und auch worin manche Eigentümer heute selbst noch wohnen erscheint einem nicht zeitgemäß. Und wir sprechen hier durchaus von Dingen, die die Gesundheit mehr oder weniger gefährden: ausdünstende Baustoffe, Schimmel, gefährliche Installationen.

Dennoch gilt auch da das Prinzip der Marktwirtschaft - und manche Leute können sich eben nicht das heutige Bauniveau leisten.

Dann kommt aber die Erwartungshaltung, Mindeststandards zum Nulltarif zu bekommen. Das gibt's nur im Knast. Denn vieles an Bausubstanz sind ein witschaftlicher Totalschaden: Sanierung würde mehr kosten als wirtschaftlich vernünftig je wieder eingenommen werden könnte.

Da der Schorni es nicht beanstandet hat scheint es nach dessen Ermessen ausreichend zu sein. Wenn ein anderer Handwerker etwas anderes behauptet kann auch das genauso falsch sein - aber der Handwerker hat im Unterschied zum Schorni nicht die Befugnis, etwas stillzulegen.

Eigene Klageerfahrung: Minderung wegen 18 % weniger Mietfläche als im Mietvertrag festgehalten war erfolglos - das Verfahren war 2001 leider noch zu früh. Von daher kommt man nach meiner Erfahrung nur mit Klagen durch, die 200%ig belegt sind. Und wenn die Steckdosen damals vom Handwerker verpfuscht wurden, der aber dafür einstand, dann sind die per Definition heute einfach ok - und wenn die Verteilerdose wie im Bild aufgezeigt aufgerissen ist dann liegt die Verantwortung möglicherweise beim Mieter (Kleinreparaturklausel), mit den Änderungen des Vertrags im speziellen Fall wohl sogar ganz deutlich beim Mieter. Zumindest als Mieter würde ich mir das also sehr deutlich überlegen.

Umgekehrt wäre mir als Vermieter nicht wohl bei der Sache, denn vieles, was da vereinbart wurde, mag vor Gericht keinen Bestand haben. Derart krasse Mängel dürften den Vermieter zur Prüfung und Behebung zwingen - womöglich steht der schon mit einem Bein im Knast.

Allerdings sind die Vorschriften da beliebig absurd. Einerseits wird nun die jährliche Prüfung des Leitungswassers verlangt, andererseits ist ein Elektrocheck eine vom Handwerk gerne angebotene Leistung, wo auch gerne so getan wird, als wäre die verpflichtend. Faktisch fehlt eine solche Verpflichtung aber weiterhin, wie auch keine Nachrüstpflicht für alles mögliche besteht, was eben heute Stand der Technik ist.

Schönen Gruß Martin

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Martin Τrautmann

wer weiterlesen kann, ist klar im Vorteil, Blindfisch. :-)

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Michael Jürgens

Am Wed, 07 Dec 2011 13:27:07 +0100 schrieb Horst-D.Winzler:

Es ist wahrscheinlich das Kennzeichen einer weit entwickelten Wirtschaft dass der tertiäre Sektor sich dann selbst die Arbeit beschafft.

Lutz

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Lutz Schulze

Am 07.12.2011 07:08, schrieb Horst-D.Winzler:

Du machst dich auch gern fern lustig mit dem Wissen aus dem Kopfkino.

GL

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Franz Glaser

Am 07.12.2011 09:17, schrieb Martin ?rautmann:

Derzeit beschränkt sich die Prüfung noch(?) auf die Warmwasseraufbereitung für Mehrfamilienhäusern. Also nicht bei Einfamilienhäusern. Zur Probeentnahme ist nur ein zertifizierter Handwerksbetrieb berechtigt. Gleiches gilt für das untersuchende Labor. Mißachtet wurde vom verantwortlichen Minister(FDP) Daniel Bahr das Legionellen bisher nur in Bädern und Krankenhäuser aufgetreten sind. Die Bäder haben das inzwischen im Griff. War dort eine Folge von unüberlegten Sparmaßnahmen. Bei Krankenhäusern bin ich mir allerdings nicht sicher. Bei Mehrfamiliehäusern ist mir kein Fall von Legionellen bekannt. Seit etwa 10 Jahren sind nämlich die Steuerungen mit einem anti Legionellenprogramm ausgerüstet. Zyklenweise wird das Warmwasser auf über 60°C erhitzt. Das Gesetzt ist also nichts weiter als die Fortsetzung einer Klientelbedienung wie es von der FDP ja geläufig ist.

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Horst-D.Winzler

Holger Marzen schrieb:

Gestern hatte ich schon an Speisekammer gedacht. Hab mich aber nicht getraut.

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Gerd Schweizer

Gerd Schweizer schrieb:

Manchmal kann es so einfach sein: SP bedeutet Servicepack Da das Haus ein Flachdach und somit nicht genug Speicher hat, kann das Servicepack nicht installiert werden, was an der funktionslosen Sicherung erkennbar ist.

Gruß Christian

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Christian Müller

"Martin?rautmann" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@ID-685.user.individual.de...

Schon recht Martin. Es wird nicht wahrer, indem Du Dich dauernd wiederholst.

Der Fachanwalt hat seine Beratung gemacht. Sollte sie falsch gewesen sein, haftet er mit seiner Berufshaftpflicht.

Artur

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Artur Kawa

"Christian Müller" schrieb im Newsbeitrag news:jbo0ee$ulu$ snipped-for-privacy@news.albasani.net...

Hi, ich hätte noch an "Spülung", Springbrunnen (Gartensteckdose), Wasserpumpe gedacht. Die Softwarelösung ist aber eleganter.

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gUnther nanonüm

"Thorsten Böttcher" schrieb

Wozu auch.

Es wird in der Wohnung wohl normale Schuko-Steckdosen geben. Das reicht um zu wissen, dass 16A das Maximum sind. Da "Sp." ja unbekannt ist, habe ich die 7 auch ausgeklammert.

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Carsten Kreft

"Artur Kawa" schrieb

In einer perfekten Welt nutzt der Vermieter einen Mieterwechsel, um die Wohnung durch einen Fachmann kurz begutachten zu lassen. Zumindest rate ich das allen meinen Kunden. So kann selber gemachter Pfusch des Vormieters kostenpflichtig zurück gebaut werden und Renovierungsstau wird erkannt bevor es brenzlig wird.

_Ich_ bin ja in die Falle "Sp." =! Dachboden getappt.

Erstaunt war ich, dass anwesende Kollegen (?) nichts gegen 20A in Lichtstromkreisen auszusetzen haben - und mich noch anmeckern, dass das ja bei passendem Querschnitt wohl OK wäre und ich ja kein Hellseher sei...

Dazu ist schon mehr nötig als sowas. Passchrauben rein, 16A rein, gut ist.

Das verwunder micht - ehrlich. Ich wäre schon davon ausgegangen, dass auch zum E-Herd nur 1,5mm² verlegt worden wäre.

Der FI/LS schützt dich kaum bei zweiadriger Zuleitung, wenn der PEN unterbrochen wird. Das Baujahr lässt vermuten, dass hier die Zuleitungen noch keinen separaten Schutzleiter haben, oder?

Das schockt mich nicht. Sowas ist in ALtbauten aus der Zeit normal.

Fazit aus deiner Beschreibung und dem Mietvertrag: Du wohnst in einer billigen Bruchbude.

Ob und wie lange du da weiter wohnen willst und was du da an Renovierung herein stecken kannst und möchtest, ist _deine_ Entscheidung.

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Carsten Kreft

Carsten Kreft schrieb:

Lichtstromkreisen auszusetzen haben

Bei der durch das Auftreten des OP erwartbaren Nutzung ist die eventuelle Gefahr kleiner als propagandiert. Solange der OP allerdings keine weiteren Informationen nachlegt, sondern sich im Nebenthread verliert, ist alles weitere Vorgehen Spekulation. Nett wären nämlich die Angaben, ob es sich im Threadopener um einen Schreibfehler handelt und was aus der suspekten Sicherung wurde.

So richtig ein Problem kann ich aus dem Sp.-LSS nicht erkennen. Der korrekte Weg ist: Abschalten, gegen Wiedereinschalten sichern und entweder damit leben oder den netten Nachbarn kennenzulernen, der auf einemal keinen Strom mehr hat.

Gruß Christian

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Christian Müller

Am 07.12.2011 19:48, schrieb Carsten Kreft:

Immer noch besser als in einer teuren Bruchbude!

Butzo

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Klaus Butzmann

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