Laà dich nicht veräppeln. Litzen hat nur ein Elktrokomiker verlegt, der
meinte, das geht schon. Und Cu 2,5 anstatt dem Ãblichen 1,5mm² auch nur,
wenn was dringend fertig werden sollte und eben nur 2,5 vorhanden war.
Allein schon der Mehrpreis würde sowas verbieten. ;-)
Nicht in diesem Haus. Nicht bei diesem Vermieter. Nicht bei dieser
Elektrik.
Künftig muss ich wohl einen Gutachter zur Hausbesichtigung
mitnehmen. Nur welcher Vermieter vermietet dann noch an einen
Mieter, der einen Gutachter mitschleppt.
Ja, ist wohl wahr...
Oder sogar das dem Energieversorger melden, der mir das ganze Haus
vom öffentlichen Netz trennt. So was hat der letzte verlauten lassen,
der war allerdings mit mir befreundet und wollte mir das nicht antun.
Zumal der Vermieter an der Installation schuld ist.
Genau. Insbesondere, weil er selbst das Haus mitgebaut hat. Er ist
ja angeblich Ingenieur für Bauwesen (war wohl vorher Maurer) und
ist unglaublich von seiner Unfehlbarkeit überzeugt. Nett ist es, wenn
man die Decken und Wandkonstruktion in dem Haus anschaut.
Da gibt es Stellen in Decke oder Wand, da kannst Du die Beton-Sand-
Mischung mit der Hand ausräumen. Man hat damals mehr Sand
als Beton verwendet und die Suppe hat sich während der Jahrzehnte
zerbröselt.
Ergebnis: die Betondecke hat unter meinem Wasserbett nachgegeben.
Ist messbar und sichtbar, wenn man es anschaut. Aber bisher hält
es und ist wohl noch innerhalb der Toleranz. Aber ganz hart an der
Grenze! Risse in der Decke gibt es bisher nicht.
Doch zurück zum Strom:
Natürlich sind alle Leitungen im Sicherungskasten ab der 7 Sicherung
nur mit 1,5 qmm angeschlossen. Die ersten 6 Sicherungen sind mit
2,5 qmm verschaltet.
Ich habe daher in der Küche alles selbst verschaltet, einen eigenen
Sicherungskasten in der Küche eingebaut. Dort Herd mit FI/LS
abgesichert. Alle sonstigen Geräte ebenfalls mit FI/LS abgesichert
und für alles neue Steckdosen gesetzt.
Die Herdleitung und der Küchen-Stromkreis geht also in meinen
Küchen-Schaltkasten rein. Dort alles mit FI/LS abgesichert
und über eigene Steckdosen angeschlossen. So kann nichts
mehr passieren. Zumindest nicht in der Installation nach
dem Küchen-Sicherungskasten. Mein Bekannter Elektriker
hat das damals abgesegnet.
Geplant und Aufgebaut habe ich das selbst. War wohl fehlerfrei.
Mein Vater und Opa waren beide Elektriker. So hatte ich
bereits im Alter von 9 Jahren das Wissen, um einen Sicherungskasten
aufbauen zu können im Kopf. Ist aber auch kein
Kunststück.
Ja, ich weiß, was Du weiter sagen möchtest. Dazu würde sicher
das Foto von der einen Verteilerdose passen, das ich mal
machte. Die befindet sich im Flur im Untergeschoss, wo ein
Wohnraum und ein Waschraum vorhanden sind:
http://home.arcor.de/snapint/verteilerdose.jpg
Leider fällt einem so was erst auf, nachdem man eingezogen ist
und eine Weile drin wohnt.
Genauso wie die Heizungsanlage, welche laut Angebot des
Maklers gerade erst modernisiert wurde und ein Jahr später
einem der Heizungsinstallateur bei der Wartung mitteilt, dass
die Heizung in dem Zustand gar nicht in Betrieb genommen sein
dürfte. Nämlich: Bauliche Trennung zw. Öltanks und Heizofen
fehlt. Auch keine Feuerschutztüren. Durch die Garage gelangst
Du durch ein Loch in der Mauer (ohne Tür darin) in den Heizraum,
wo rechts sich zwei Tanks mit insgesamt 4-6 Tausend Liter Heizöl
befinden und links davon die eigentliche Heizanlage steht.
Läuft das Heizöl mal aus, brennt natürlich alles.
Der Schornsteinfeger segnet das aber trotzdem Jahr für Jahr ab.
Er kennt den Vermieter und ausserdem haben das wohl alle
älteren Häuser so in der Gegend. Da müsste er schon allen
die Heizung abstellen. Also bekommt man hier die Plakette
auf die Heizung nur dann nicht, wenn der Schornsteinfeger
kommt, während das Haus gerade brennt oder abgebrannt ist.
Das alles war nicht übertrieben und auch nicht als Witz gemeint.
Es ist Realität, leider.
Viele würden jetzt sagen, zieh da aus. Allerdings: wohin, warum
soll ich die teurere Miete woanders zahlen, warum soll ich mir
den Umzug nochmals geben, wenn ich auf gut Deutsch arglistig
beschissen wurde. Der Vermieter hat bei der Vermietung in der
Maklerwerbung über das Objekt dermaßen Falschangaben
geleistet, dass es ein sauberer Betrug ist. Das hat sogar mein
RA bestätigt.
Warum soll also ich weglaufen und die Kosten am Hals haben.
Normal gilt: Wer den Schaden verursacht, zahlt ihn auch.
Ich denke, ich werde ihm nun nach und nach die Möglichkeit
eröffnen einen nach dem anderen Mangel zu beheben und
das Objekt in den Zustand zu versetzen, wie er es mit dem
Makler zusammen beworben hat.
Ausserdem war der Vermieter so scharf drauf, jemanden in
die Bude endlich reinzubekommen, dass ich einen angepassten
Mietvertrag habe, der folgendes definiert:
1. keine ordentliche Kündigung durch den Vermieter möglich.
Wohnrecht bis zum Ableben der im Mietvertrag aufgeführten
Mieter.
2. keine Mieterhöhung möglich, ausser es tritt eine Inflation
ein vom Ausmaß wie vor dem zweiten Weltkrieg oder ähnliches.
Also über 100% Inflation im Jahr.
3. ich darf bauliche Veränderungen am Objekt vornehmen, wie
es mir beliebt und muss diese nicht bei Auszug zurückbauen,
so lange sie fachgerecht durchgeführt wurden.
Bei einem solchen Mietvertrag würdet ihr wohl auch nicht
ausziehen. Allerdings habe ich auch keine Lust auf einen
Dauerkrieg mit dem Vermieter, der ein Haus weiter wohnt.
Allerdings kann ich auch nicht alles ohne Murren "schlucken".
Also wird man einen Kompromiss finden müssen oder einen
durch Dritte bestimmen lassen.
Gruss
Artur
On Tue, 6 Dec 2011 21:27:23 +0100, Artur Kawa wrote:
Hm, pass auf, dass dich der Vermieter nicht packt, die Schäden durch
Überlastung verursacht zu haben: Installation des Wasserbetts ohne
Prüfung der Statik.
Hm, noch gefährlicher - du pfuschst im Eigentum des Vermieters herum?
Das geht weit über die typische Mieternutzung hinaus.
Was du nur hast, das hat offensichtlich 50 Jahre gehalten -
grau-schwarz-rot war in den 50ern und 60ern üblich?
Du hast mit dem FI offensichtlich erst hinter der klassischen Nullung
dein lokales TN-CS-Netz aufgebaut?
Nein, zieh' besser aus - dein Vermieter muss nichts davon machen, da es
abgenommen und irgendwann mal Stand der Technik war. Im Gegenteil
bewegst du dich auf dünnem Eis mit deinem eigenmächtigen Umbau. Ein so
massiver Eingriff erfordert die vollständige Nachrüstung von separatem
PE und FI-Schaltern insgesamt - Kosten, die durch dein Eingreifen
verursacht wurden und daher auf dich mindestens teilweise umgelegt
werden können. Nur um mal das gegenteilige Schreckensszenario
hochzubeschwören.
Uff, na dann.
Ausziehen oder selber machen - vom Vermieter dürfte kaum was zu erwarten
sein.
Schönen Gruß
Martin
Hallo,
das aufstellen eines Wasserbetts stellt nach aktueller Rechtsprechung
keine Ãberbelastung einer nach den geltenden Normen gebauten
Wohnraumdecke dar.
Ich bin vor einigen Wochen, wegen genau diesem Problem beim
Fachanwalt von Haus & Grund gewesen und habe mich
diesbezüglich beraten lassen. Eine der Wohnungen die ich
anbiete ist im Hochpreissegment und es kam fast von jedem
Interessenten die Frage, ob ein Wasserbett für mich als Vermieter
in Ordnung wäre.
Das Ergebnis ist, dass der Mieter davon ausgehen kann, dass
Betondecken ausreichend Last tragen können, um darauf ein
Wasserbett aufstellen zu können. Trägt eine Deckenkonstruktion
weniger als das und ist dies nicht offensichtlich erkennbar, muss
der Vermieter gesondert darauf hinweisen, dass seine
Decken nicht der verkehrsüblichen Belastung standhalten.
Die Verkehrsübliche Belastung einer Decke in einem Raum darf
mit 150 bis 250 kg pro qm angenommen werden.
Daher, wird eher umgekehrt ein Schuh daraus, wenn die Decke
unter dem Wasserbett des OP einstürzt, wird der Vermieter
für sämtliche Schäden am Mietereigentum haften und
bezahlt seine Krankenkosten. Vom Strafrecht ab mal abgesehen.
Man könnte sogar so weit dahingehend Argumentieren, dass
ein solches Haus als Baufällig zu erachten ist, wenn es eine
Betondecke im Schlafzimmer hat, die unter der Last eines
Wasserbettes nachgibt.
Im Ãbrigen ist bis heute kein Fall bekannt, wo eine Decke
wegen eines Wasserbettes eingebrochen wäre. Es mag
bei Holzkonstruktionen anders aussehen, allerdings bewegt
sich dann die Decke bereits beim Betreten merklich, was
für eine geringe Lastbeständigkeit sprechen könnte.
Wenn hier der Vermieter scheinbar selbst als Bauingenieur
hochheitliche Aufgaben beim Bau der "Ruine" übernommen
hat, macht das die Sache für ihn um so schlimmer, weil er
über die Mängel Kenntnis haben musste. Er kann nicht auf
eine Firma, welche den Bau ausführte verweisen und für sich
die Unkenntnis beanspruchen.
Vermutlich weil er nicht vor hatte frühzeitig abzuleben. Wenn
sein Elektriker diese MaÃnahme abgesegnet hat, ist es um so
besser. Wenn im Mietvertrag bauliche Ãnderungen dem
Mieter erlaubt wurden, ist nichts dagegen einzuwenden.
Er macht mir nicht einen Eindruck, wie der typische Mieter,
der einem den Boden aufreiÃt, weil die Farbe des Teppichs
nicht gefällt.
Allerdings, was willst Du von einem Vermieter erwarten,
der mit modernisierter Heizungsanlage wirbt, aber etwas
vermietet, das nicht betrieben werden darf???
Sorry Martin, aber obwohl ich selbst Vermieter bin und selbst
bereits zu oft auf "schlechte" Mieter reingefallen bin, finde
ich das Verhalten seines Vermieters nicht in Ordnung -
gelinde ausgedrückt. Ich finde solche Menschen sollten
gar nicht vermieten. Das gäbe weniger böses Blut und
Vorurteile auf beiden Seiten.
Wenn ich etwas vermiete, schaue ich danach, dass der
Mieter darin überhaupt wohnen kann, ohne dabei
abzubrennen. Es ist auch in meinem eigenen Interesse,
wenn mein Mietobjekt nicht verkommt und einigermaÃen
auf dem aktuellen Stand ist.
Dass das es überhaupt noch gibt, eine Heizung so
aufzustellen und zu betreiben, wie er es betrieb, ist doch
ein starkes Stück. Alleine den Heizofen von den Ãltanks
nicht Baulich zu trennen, sei es nur durch eine kleinere
Mauer, ist nicht akzeptabel.
Viele GrüÃe
Leo GroÃmann
On Wed, 7 Dec 2011 01:21:44 +0100, Leo Großmann wrote:
Geltende Normen? Das Haus wurde wohl vor > 50 Jahren gebaut. Damals
hatte man weit weniger Möbel und Bücher als heute. Entsprechend dürfte
die damalige Verkehrslast deutlich geringer gewesen sein.
Was nach HEUTE geltenden Normen gebaut wird sollte das unbedingt
aushalten. Hat dein Fachanwalt aber auch den damals gültigen Stand
berücksichtigt? Was damals gültig war darf heute noch verwendet werden,
auch wenn es heute nicht mehr so gebaut werden dürfte.
Beispielsweise haben wir hier einen alten Schornstein, den man mit
bloßer Hand Abtragen könnte. In den haben wir ein Edelstahlrohr
einziehen lassen. Wir durften den alten Kamin nicht abreissen und an
gleicher Stelle neu hochziehen, weil in den Balkendecken der Abstand zu
brandgefährdeten Teilen grundsätzlich nicht einzuhalten wäre. Mit dem
Bestand des alten, wenn auch bröseligen Kamins ist das hingegen kein
Problem.
Es klang nach Eigenleistung, wo seine spezielle Quailfikation das
Abgucken bei Vater/Großvater war.
Für mich klingt er so, als hätte er dem Vermieter schon ungewöhnliche
Zugeständnisse aus dem Kreuz geleiert, der wegen bekanter Mängel eben zu
Zugeständnissen bereit war. Nun will er noch mehr.
Stimmt, auch ich wäre damit unzufrieden. Aber selbst wenn man sich
selbst unendlich im Recht fühlt heisst das nicht, dass man dieses Recht
auch bekommen wird.
Was mir zu Studentenzeiten an Löchern angeboten und angenommen wurde
spottet jeder Beschreibung. Und auch worin manche Eigentümer heute
selbst noch wohnen erscheint einem nicht zeitgemäß. Und wir sprechen
hier durchaus von Dingen, die die Gesundheit mehr oder weniger
gefährden: ausdünstende Baustoffe, Schimmel, gefährliche Installationen.
Dennoch gilt auch da das Prinzip der Marktwirtschaft - und manche Leute
können sich eben nicht das heutige Bauniveau leisten.
Dann kommt aber die Erwartungshaltung, Mindeststandards zum Nulltarif zu
bekommen. Das gibt's nur im Knast. Denn vieles an Bausubstanz sind ein
witschaftlicher Totalschaden: Sanierung würde mehr kosten als
wirtschaftlich vernünftig je wieder eingenommen werden könnte.
Da der Schorni es nicht beanstandet hat scheint es nach dessen Ermessen
ausreichend zu sein. Wenn ein anderer Handwerker etwas anderes behauptet
kann auch das genauso falsch sein - aber der Handwerker hat im
Unterschied zum Schorni nicht die Befugnis, etwas stillzulegen.
Eigene Klageerfahrung: Minderung wegen 18 % weniger Mietfläche als im
Mietvertrag festgehalten war erfolglos - das Verfahren war 2001 leider
noch zu früh. Von daher kommt man nach meiner Erfahrung nur mit Klagen
durch, die 200%ig belegt sind. Und wenn die Steckdosen damals vom
Handwerker verpfuscht wurden, der aber dafür einstand, dann sind die per
Definition heute einfach ok - und wenn die Verteilerdose wie im Bild
aufgezeigt aufgerissen ist dann liegt die Verantwortung möglicherweise
beim Mieter (Kleinreparaturklausel), mit den Änderungen des Vertrags im
speziellen Fall wohl sogar ganz deutlich beim Mieter. Zumindest als
Mieter würde ich mir das also sehr deutlich überlegen.
Umgekehrt wäre mir als Vermieter nicht wohl bei der Sache, denn vieles,
was da vereinbart wurde, mag vor Gericht keinen Bestand haben. Derart
krasse Mängel dürften den Vermieter zur Prüfung und Behebung zwingen -
womöglich steht der schon mit einem Bein im Knast.
Allerdings sind die Vorschriften da beliebig absurd. Einerseits wird nun
die jährliche Prüfung des Leitungswassers verlangt, andererseits ist ein
Elektrocheck eine vom Handwerk gerne angebotene Leistung, wo auch gerne
so getan wird, als wäre die verpflichtend. Faktisch fehlt eine solche
Verpflichtung aber weiterhin, wie auch keine Nachrüstpflicht für alles
mögliche besteht, was eben heute Stand der Technik ist.
Schönen Gruß
Martin
Derzeit beschränkt sich die Prüfung noch(?) auf die
Warmwasseraufbereitung für Mehrfamilienhäusern. Also nicht bei
Einfamilienhäusern. Zur Probeentnahme ist nur ein zertifizierter
Handwerksbetrieb berechtigt. Gleiches gilt für das untersuchende Labor.
MiÃachtet wurde vom verantwortlichen Minister(FDP) Daniel Bahr das
Legionellen bisher nur in Bädern und Krankenhäuser aufgetreten sind. Die
Bäder haben das inzwischen im Griff. War dort eine Folge von
unüberlegten SparmaÃnahmen. Bei Krankenhäusern bin ich mir allerdings
nicht sicher.
Bei Mehrfamiliehäusern ist mir kein Fall von Legionellen bekannt. Seit
etwa 10 Jahren sind nämlich die Steuerungen mit einem anti
Legionellenprogramm ausgerüstet. Zyklenweise wird das Warmwasser auf
über 60°C erhitzt. Das Gesetzt ist also nichts weiter als die
Fortsetzung einer Klientelbedienung wie es von der FDP ja geläufig ist.
Am Wed, 07 Dec 2011 13:27:07 +0100 schrieb Horst-D.Winzler:
Es ist wahrscheinlich das Kennzeichen einer weit entwickelten Wirtschaft
dass der tertiäre Sektor sich dann selbst die Arbeit beschafft.
Lutz
--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
"MartinΤrautmann" schrieb im Newsbeitrag
Schon recht Martin. Es wird nicht wahrer, indem Du Dich dauernd
wiederholst.
Der Fachanwalt hat seine Beratung gemacht. Sollte sie
falsch gewesen sein, haftet er mit seiner Berufshaftpflicht.
Artur
Aber nur, wenn du ihm eine schuldhafte Pflichtverletzung nachweisen kannst.
Die Existenz von Berufshaftpflichtversicherungen für Anwälte ab 8,25
Monatsbeitrag ist ein ziemlich deutlicher Hinweis, das das mit der Haftung
nicht ganz so einfach ist.
Siegfried
In einer perfekten Welt nutzt der Vermieter einen Mieterwechsel, um die
Wohnung durch einen Fachmann kurz begutachten zu lassen.
Zumindest rate ich das allen meinen Kunden.
So kann selber gemachter Pfusch des Vormieters kostenpflichtig zurück gebaut
werden und Renovierungsstau wird erkannt bevor es brenzlig wird.
_Ich_ bin ja in die Falle "Sp." =! Dachboden getappt.
Erstaunt war ich, dass anwesende Kollegen (?) nichts gegen 20A in
Lichtstromkreisen auszusetzen haben - und mich noch anmeckern, dass das ja
bei passendem Querschnitt wohl OK wäre und ich ja kein Hellseher sei...
Dazu ist schon mehr nötig als sowas. Passchrauben rein, 16A rein, gut ist.
Das verwunder micht - ehrlich.
Ich wäre schon davon ausgegangen, dass auch zum E-Herd nur 1,5mm² verlegt
worden wäre.
Der FI/LS schützt dich kaum bei zweiadriger Zuleitung, wenn der PEN
unterbrochen wird.
Das Baujahr lässt vermuten, dass hier die Zuleitungen noch keinen separaten
Schutzleiter haben, oder?
Das schockt mich nicht. Sowas ist in ALtbauten aus der Zeit normal.
Fazit aus deiner Beschreibung und dem Mietvertrag:
Du wohnst in einer billigen Bruchbude.
Ob und wie lange du da weiter wohnen willst und was du da an Renovierung
herein stecken kannst und möchtest, ist _deine_ Entscheidung.
--- Posted via
Bei der durch das Auftreten des OP erwartbaren Nutzung ist die
eventuelle Gefahr kleiner als propagandiert.
Solange der OP allerdings keine weiteren Informationen nachlegt,
sondern sich im Nebenthread verliert, ist alles weitere Vorgehen
Spekulation.
Nett wären nämlich die Angaben, ob es sich im Threadopener um
einen Schreibfehler handelt und was aus der suspekten Sicherung wurde.
So richtig ein Problem kann ich aus dem Sp.-LSS nicht erkennen.
Der korrekte Weg ist: Abschalten, gegen Wiedereinschalten sichern
und entweder damit leben oder den netten Nachbarn kennenzulernen,
der auf einemal keinen Strom mehr hat.
Gruß Christian
Wer noch oder wieder offenes Feuer zum Suppekochen einsetzt, kann darauf
nicht kommen, das für E-Herdanschlüsse auch 1,5 verlegt wurde, obwohl
2,5 die Regel war.
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