Sieghard Schicktanz snipped-for-privacy@SchS.de schrieb:
Das war so. Allerdings sind "Meßstellenbetreiber" und "Netzbetreiber" gern mal eins, wohingegen der Stromlieferant oftmals eine andere Firma ist.
ACK.
Nein :-)
Wenn wir uns schon auf die Ebene der getrockneten Weinbeeren herunterbewegen wollen:
Den Ver- und Abgleich einer Meßeinrichtung mit einer (technisch besseren) Norm-Meßeinrichtung nennt man "Kalibrieren".
"Eichen" ist dann (Rums!) der Vorgang des amtlichen Abstempelns dieses Vorgangs.
Die beim Kunden verbauten Ferraris-Zähler werden nicht einzeln geprüft und/oder kalibriert. Der Meßstellenbetreiber holt sich lediglich eine Stichprobe aus der entsprechenden Bauserien und mißt die nach. Wird diese Prüfung bestanden, bekommt die ganze Serie die Betriebsgenehmigung verlängert.
Das stimmt so nicht. Der Meßstellenbetreiber, mit dem der durchschnittliche Kunde allerdings keinen Vertrag hat, berechnet den Betrieb des Zählers. Hier ist der Meßstellenbetreiber mit dem Netzbetreiber identisch. Der Netzbetreiber berechnet die Netznutzung (und ggf. die Zählernutzung) dem Stromversorger, und der berechnet diese Kosten dem Kunden.
So ist das zumindest bei Otto Normalstromverbraucher.
Wollte man ein dem "Call-by-Call" entsprechendes Verfahren beim Strom einführen, müßte man den Zahlungsfluß umkehren: Dann würden die einzelnen Stromversorger ihre Stromlieferung dem Netzbetreiber in Rechnung stellen. Der würde die Netznutzung und die Kosten für die Zählernutzung draufschlagen und alles dem Kunden berechnen (Wobei der Netzbetreiber dann auch das Inkasso am Hals hätte).
Dem Vernehmen nach wird im glücklichen Österreich der Strombezug und die Netznutzung separat berechnet. Wie genau das technisch abläuft, weiß ich aber nicht.