Notstromeinspeisung

Am Fri, 19 Nov 2010 06:24:20 +0100 schrieb horst-d.winzler:

Die kann man ja dann vom Öko-Aufschlag auf den Strompreis zahlen.

Lutz

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Lutz Schulze
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Hallo, E.,

Du meintest am 18.11.10:

Eine Richtlinie ist weniger als eine Regel, und beide sind nicht verbindlich.

Viele Gruesse! Helmut

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Helmut Hullen

X-No-Archive: Yes

begin quoting, "Martin D. Bartsch" schrieb:

Die Vorschriften beziehen sich auf Systeme und nicht auf einzelne Betriebsmittel.

Grundsätzlich keiner. Auch ein anderes Elektrogerät darf man nicht so ohne weiteres an einen Notstromgenerator anschließen.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf . K u s m i e r z

Hallo, Ralf,

Du meintest am 19.11.10:

Echt? Welche Geräte sind von dieser Regel oder Vorschrift betroffen? Wo könnte ich sie (Regel oder Vorschrift o.ä.) nachlesen?

Ich betreibe hier u.a. 3 Rechner ans USVs - darf ich das überhaupt?

Viele Gruesse! Helmut

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Helmut Hullen

Am Thu, 18 Nov 2010 23:42:44 +0100 schrieb E. Egerer:

Rest so Lala? Wo? Das Thema ist wohl nicht so dein Ding?

Man kann davon ausgehen das dort Beschrieben wird, wie man eine Umschaltung von Netz auf Notstrom realisieren kann. Wenn du schwerwiegende Fehler findest kannst du sie ja hier sachlich erläutern. Das würde dann vielleicht auch jemandem helfen. Ich habe nur fix nach einer verfügbaren Quelle gesucht, die dem OP etwas weiter helfen kann. Was war dein Antrieb für deinen komischen Beitrag?

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Knut Schottstädt

Wir gehen einfach mal davon aus, dass die gesamte Hausinstallation nach VDE-Vorschriften gemacht ist. Dazu gehört auch, dass alle Heizungsrohre mit in den Potentialausgleich eingebunden sind.

Wenn das ordentlich gemacht ist, dann kommt das "Erde-Niveau" also im Zweifelsfall über die Erdung der Rohre.

Gruß

Manuel

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Manuel Reimer

Manuel Reimer schrieb:

Ich kenne Berge an Altanlagen...

Das kann man auch so lösen, dass keine Zweifel da sein müssen.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Die gibt es bei Anlagen, an denen ich schonmal dran war, auch nicht. Da weiß ich, dass alle Metallrohre fest auf Erde liegen.

Gruß

Manuel

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Manuel Reimer

Am 19.11.2010 01:48, schrieb gUnther nanonüm:

Fürn Computerkram habe ich ja USV aus der alten Zeit, als es noch häufig Netzausfall gab.

Leider fallen jetzt die pilzförmigen Lampen im Haus (Leuchtstoff) am häufigsten aus, die Elektronik drin ist offenbar zu sparsam. Die Glühlampentypen (40W) leben länger. Irgendwann werde ich die überall gegen Halogen austauschen und mit Bewegungsmeldern entschärfen.

Ich habe SIOV an allen "Stromkreisen" aber die schützen nur gegen die Blitze.

Überhaupt ist die Lebensdauer der Leuchtstofflampen, auch der teureren, nicht so hoch wie erwartet, sie lassen bald an Leuchtkraft nach. Aber das ist OT hier.

Gl

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Franz Glaser

Dochdoch, das geht. Und 20 von den Dingern heizen einen mittelgroßen Raum enorm auf. BTDT.

-ras

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Ralph A. Schmid, dk5ras

Ralph A. Schmid, dk5ras schrieb:

Etwa 1kW bringen die 20 Kerzchen.

Gruß Dieter

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Dieter Wiedmann

Am Fri, 19 Nov 2010 12:19:43 +0100 schrieb Ralph A. Schmid, dk5ras:

Sollen wohl zwischen 10 und 30 Watt Leistung haben:

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Kommt also auch noch ganz auf die sonstigen Bedingungen an.

Lutz

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Lutz Schulze

Der Personenschutz ist dadurch gegeben dass der mobile Generator ein IT-Netz bildet. Da dieses Netz bei einem solchen Einsatzfall sehr klein ist, ist der 1.Fehler völlig ungefährlich. Wenn das nicht so wäre dann wäre keiner der frei verfügbaren Generatoren zulässig.

Der Überstromschutz befindet sich üblicherweise am Generator. Wobei die modernen Invertergeneratoren bei Überlast einfach ausgehen. Und solange die maximale Leistung des Generators die Belastbarkeit des angeschlossenen Kabels nicht überschreitet, ist auch kein weiterer Leitungsschutz für das Kabel nötig.

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Emil Naepflein

X-No-Archive: Yes

begin quoting, Emil Naepflein schrieb:

Optimist.

Unzulässig ist nicht "der Generator", sondern einfach etwas dranzusteckern. Ja, und die simple Lösung ist natürlich das RCD.

Die "modernen" vielleicht. Aber nicht die alte Zweitaktknatterkiste vom Flohmarkt. Und die tödlichen Unfälle mit Notstromaggregaten und Bauarbeitern im Matsch sind ganz gut dokumentiert.

Das ist wahr. Das Problem ist auch eher, wenn man in die Verteilung einspeist, daß der Kurzschlußstrom zu klein ist, um die Peronenschutzautomaten auszulösen.

Im Grunde ist es immer das gleiche Problem: Entweder, man hat Ahnung, oder eben nicht.

Gruß aus Bremen Ralf

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Ralf . K u s m i e r z

Mag sein; meine Schätzungen waren irgendwo bei 20 W oder so pro Flamme.

-ras

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Ralph A. Schmid, dk5ras

Wenn man beobachtet, wie die Teelichter den Tee auf dem St=F6vchen zum Blubbern bringen, erscheint mir das als etwas zuwenig. Gruss Harald PS zum Thema: Anscheinend darf man Stromaggregate kaufen und auch anwerfen; nur wehe, man wagt es, irgendein Elektoger=E4t in die dort angebrachte Steckdose zu stecken...

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Harald Wilhelms

Am 19.11.2010 18:49, schrieb Harald Wilhelms:

Eigentlich kein Problem. Man muß nur die Angaben der Hersteller zu ihren jeweiligten Produkten richtig interpretieren können. Bisweilen muß nachgefragt werden. Denn vieles kann funktionieren und tuts auch oft. Nur, arbeiten die einzelnen Produkte auch zuverlässig miteinander? ;-)

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horst-d.winzler

Hallo, Ralph,

Du meintest am 19.11.10:

Wir hatten anno dunnemals auch ein Teestövchen mit Glühbirne innendrin. Aus der Erinnerung: 40 W. Reichte für eine typische ostfriesische Teekanne (für ca. 6 bis 10 Personen). Die Abschätzung, dass ein solches Teelicht etwa 50 W liefert, könnte also passen. Der Licht-Wirkungsgrad dürfte ein wenig schlechter sein als bei den Glühbirnen.

Viele Gruesse! Helmut

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Helmut Hullen

"Helmut Hullen" schrieb im Newsbeitrag news: snipped-for-privacy@helmut.hullen.de...

Hi, so gefragt und angesichts der Gruppe, in der Du fragst: Nein. Wer so fragt, hat keine Ahnung....

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gUnther nanonüm

Am 19.11.2010 08:51, schrieb Helmut Hullen:

Natürlich nicht. Jeder Rechner muß eine eigene USV bekommen! An diesem Wunschgesetz arbeitet die USV-Lobby noch. Kann sich nur noch um Jahre handeln. Aber die FDP-Fraktion soll gewogen sein?

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horst-d.winzler

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