Notstromversorgung fuers Haus

Das war auch nicht so gemeint

Reply to
Martin D. Bartsch
Loading thread data ...

Ralf . K u s m i e r z schrieb:

Dein Reader kann das doch gar nicht. Du sollest vielleicht doch mal ein Thema wählen das du auch beherrscht.

Siegfried

Reply to
Siegfried Schmidt

"Harald Klotz" schrieb im Newsbeitrag news:4d0e7816$1$6973$ snipped-for-privacy@newsspool4.arcor-online.net...

Hi, ganz einfach, daß die Pulle sich nicht "plötzlich und unbemerkt leert", etwa wenn der Fammteufel pissen geht. der Schlauch ist da eher begrenzt vom Gasvolumen, und wird "eigentlich" nicht unbeaufsichtigt herunterhängen.

Reply to
gUnther nanonüm

"Harald Klotz" schrieb im Newsbeitrag news:4d0e7816$0$6973$ snipped-for-privacy@newsspool4.arcor-online.net...

Hi, noch wichtiger ist, daß sich Gase nicht in geschlossenen Räumen, etwa am unteren Ende eines Treppenschachtes "sammeln" können. Was einen Durchzug auch winters erfordert. Offene Fenster oder Ventilatorgitter. Da wird viel geschlampt. Maximal steht dann ein Gaswarner neben der Gaszentralheizung und warnt die Kellergeister durch sein Fiepen...

Reply to
gUnther nanonüm

Es ist sogar so, dass an vielen Tiefgaragen kein Zufahrtsverbot steht, obwohl es verboten ist.

Reply to
Emil Naepflein

Wieso sollte es?

Die Garagenverordnungen der Länder sind seit Ewigkeiten (die entsprechende Musterverordnung ist von '88) schon so abgeändert dass nahezu[1] keine Nutzungsbeschränkungen für gasbetriebene Fahrzeuge mehr existieren.

Natürlich alles IANAL.

Christian

[1] Im Saarland und in Bremen wird IIRC eine ausreichende Lüftung gefordert.
Reply to
Christian Kolinski

Weil es 'gesunder Menschenverstand' ist ;-)

- Crsten

Reply to
C.P. Kurz

Weil es sinnvoll erscheint dass wenn der Eigentümer es in seiner Hausordnung verbietet dann auch schon an der Einfahrt der Parker daraufhin gewiesen wird.

Keine die durch die Garagenverordnung gegeben ist. Aber wenn der Eigentümer aus besonderen Gründen das Praken von Fahrzeugen mit Autogas nicht erlaubt, dann sollte er das doch deutlich machen.

Vielleicht gibt es da auch noch Unterschiede zwischen dem öffentlichen Parkraum und privatem, z.B. in einem Bürohaus.

Mir hat die Verwaltung eines Bürohauses gesagt, dass sie damals als irgendwelche Einschränkungen weg gefallen sind (wahrscheinlich die in der Garagenverordnung), sie die Eignung für Autogasfahrzeuge nicht prüfen haben lassen, und es deshalb weiterhin verboten ist.

Reply to
Emil Naepflein

Dann natürlich. Nicht nur sinvoll sondern eventuell nötig. Ein solches willkürliches Einfahrtverbot nur als §25 Punkt 5 der AGB wäre eventuell überaschend und damit ungültig.

Besonders da gasbetriebene Fahrzeuge ja inzwischen zum normalen Lieferprogramm der meisten Autohersteller gehören und damit ihren Exotenstatus abgelegt haben.

Das zu prüfen würde aber gegebenenfalls einem Gericht obliegen.

Meist scheitert es shon an der Prüfung der Rechtslage. Denn meist ist nichts weiteres zu prüfen.

Bei steigender Beliebtheit von Gasfahrzeugen schneiden die sich auch ins eigene Fleisch. (Mal abgesehen davon dass eine Kontrolle schwer ist - denn wenn man nicht gerade den "Ich tanke Erdgas"-Sticker auf der Dose hat sieht man der ja nicht an womit sie fährt).

Christian

Reply to
Christian Kolinski

Das geht über den Schlauch nicht?

Er begrenzt auf den Flascheninhalt. ;-) Ansonsten begrenst er nichts.

Die Flasche ist damit ebenso unbeaufsichtigt.

Einzig was vermieden wird, dass bei einem Bruch des Druckminderers große Mengen Gas im Raum austreten können.

Harald

Reply to
Harald Klotz

Siegfried Schmidt schrieb:

Alles in einem explosionsgeschützten Raum mit 20cm Stahlbetontür. Innen natürlich mit Notbesteck, um die Tür aufzustemmen, wenn aussen alles eingestürzt ist. Dazu Flucht- und Lüftungstunnel mit Ausstiegsschacht[3]. Ventilator mit Handkurbel und Luftmengenmesser, AC-Filter, Chemieklo, Notliegen[1]. Strahlenmessgeräte[2].

Soweit die Ausrüstung bei mir. CH-Vorschrift, bis auf letzteres natürlich. Generator hab ich nicht.

Quatsch. Nun, insofern richtig, als dass in einem typischen Eid- genössischen Haushalt so was ähnliches rumliegt, obwohl verboten, jedenfalls was die Munition angeht. 3 Mio Schuss sind allerdings unauffindbar. Ich hätte allerdings eh eher STGW57 gewählt, allein schon wegen der Kampfdistanz.

Quatsch, da jedes Jahr Gegenden tage- bis wochenlang abgeschnitten sind, ohne dass Bürgerkrieg ausbricht wie in US-Endzeitfilmen. Die Université de Guernon kann, falls durch einen Lawinenniedergang abgeschnitten, mehrere Wochen voll autark weiter arbeiten dank eigenem Kraftwerk und Hospital.

[1] Notliegen dürfen in Friedenszeiten beliebig anders verwendet werden. Etwa als Elekroniklabor. [2] Ausschliesslich zum Ärgern der Bunkerkontrolleure. Die sind leicht aus der Fassung zu kriegen. Tips dazu krieg ich von einem Bekannten, der unfreiwillig bei dieser Truppe mitmachen muss. Vielleicht häng ich noch einen alten Stahlhelm irgendwo auf. [3] Der Gartenscheinwerfer leuchtet schräg durch den Gullideckel, dabei wird ein Muster an die Schachtwand projiziert, das verdächtig einem Reichsadler ähnelt ;-]. Hoffe, das gibt keinen Ärger ;-)
Reply to
Rolf Bombach

Emil Naepflein schrieb:

Das ist aber regional extrem unterschiedlich. Schon wenige km weiter weg kann die Kontamination völlig anders sein. Stark belastet wurde z.B. das Tessin.

Reply to
Rolf Bombach

Dass der Schweizer seine Militärwaffe zu Hause verwahrt, ist ja bekannt. Aber tatsächlich ohne Munition? Was soll das dann?

Wir kommen vom Thema ab, aber egal: Die Waffe daheim schien in Zeiten drohenden Atomkriegs als Folklore, erhält aber durch Terrorismus und ethnisch bedingte Bürgerkriegsszenarien in Europa ungeahnte Bedeutung.

Reply to
Werner Holtfreter

"Werner Holtfreter" schrieb

Irgendwo bekommen die wohl Muni her - jedenfalls beklagt man sich um massenweise Unfälle und Verletzte eben mit genau mit diesen Waffen.

Reply to
Kai Meyer

Musste man die nicht vor kurzem zurückgeben? Es reichte allerdings eine kurze Notiz, diese "verloren" zu haben, ohne dass das je geahndet oder nachgeprüft würde.

Schönen Gruß Martin

Reply to
Martin Τrautmann

Sicher, aber mich interessiert, was vorgeschrieben ist:

Waffe mit oder ohne Munition daheim?

Und wie muss gelagert werden? Waffen- oder Wäscheschrank?

Reply to
Werner Holtfreter

Am 19.12.2010 20:12, schrieb C.P. Kurz:

Erdgas besteht hauptsächlich aus Methan, da hilft normales Lüften wohl recht gut. Propan und Butan sind deutlich schwerer als Luft und können auch gasförmig fast wie Wasser über den Boden fließen. Ein offenes Fenster hilft dann nur bei heftigem Durchzug.

Ein Trinkglas lässt sich mit einem Einwegfeuerzeug recht schnell mit Butan füllen und dann anzünden, auch noch einige Zeit nach dem füllen. Wenn man etwas mehr Zeit hat klappt das Experiment auch mit dem Waschbecken, ausprobieren auf eigene Gefahr.

CYA! Matthias

Reply to
Matthias Kohrs

Vielleicht sollte man sich doch auch ein bisschen klarmachen, was das bedeutet. Cs =E4hnelt im chemischen verhalten seinen homologen natrium und Kalium. Cs bleibt nicht lange im K=F6rper, das ist schnell weg. das bisschen Cs- mein Gott- was soll denn da schon Gro=DFes passieren? CS 137 ist ein Gammastrahler und wir haben allein durch die K-40 Aktivit=E4t schon mehrere tausend Bq im K=F6rper, da h=E4tte ich mehr Bedenken vor quecksilber &Co.

Reply to
Lars Wilhelm

Werner,

Beides zu Hause. Munition in versiegelten Büchsen.

Einfach so, dass Kinder nicht unbedingt drankommen. Gut eingepackt im Keller hinter der Apfelhurde ist besser als im Wäscheschrank. Peter

Reply to
Peter Koerber

Was ist für Dich schnell?

Und was ist wenn man die erhöhte Konzentrationen von Cäsium 137 über einige Jahrzehnte aufnimmt?

Die Grenzwerte für die radioaktive Belastung von Lebensmitteln sind sicherlich nicht ganz zum Spaß eingeführt worden.

Es primär ist ein Betastrahler, das daraus entstehende Ba137 ein Gammastrahler.

Reply to
Emil Naepflein

PolyTech Forum website is not affiliated with any of the manufacturers or service providers discussed here. All logos and trade names are the property of their respective owners.