Nein. Heizöl ist grundsätzlich für alle *mobilen* Geräte untersagt, unabhängig davon, ob es Fahrzeuge oder andere mobile Geräte sind. Heisst: auch in einem mobilen Heisswasser-Kärcher "darfst" du diesel verfeuern ... aber eben kein Heizöl.
Volker
Nein. Heizöl ist grundsätzlich für alle *mobilen* Geräte untersagt, unabhängig davon, ob es Fahrzeuge oder andere mobile Geräte sind. Heisst: auch in einem mobilen Heisswasser-Kärcher "darfst" du diesel verfeuern ... aber eben kein Heizöl.
Volker
auch da
Mobil vs. Ortsfest.
Volker
On 15 Dez., 08:16, Jo Warner wrote: ...
_DAS_ ist der Knackpunkt: wenn Du (ok, der OP) so ein Teil irgendwo rumstehen hast, wirst Du im Bedarfsfall recht drastisch an den alten Spruch erinnert: 'use it or lose it'.
Sprich: wenn Dein Notstromsystem, egal, auf welcher Basis, nicht regelm=E4=DFig benutzt und gewartet wird (oder wenigstens gewartet), wird es im Ernstfall nicht funktionieren. Minimale Wartung hie=DFe, das Ding in eine ger=E4tespezifische Lagerungskonfiguration =FCberf=FChren und im Bedarfsfall erst mal 'auslagern' - das kann bei einem Diesel auch schon mal einen Tag Arbeit hei=DFen. Wenn das Teil im Ernstfall 'sofort' (z.B. innerhalb von 5 Minuten) einsatzf=E4hig sein soll, wirst Du nicht umhin kommen, das Teil am Besten t=E4glich, mindestens einmal die Woche, kurz laufen zu lassen und in regelm=E4=DFigen Abst=E4nden etwas l=E4nger.
Gru=DF Markus
Am 15.12.2010 12:11, schrieb Markus Imhof:
Sehr guter Hinweis! Gilt auch für andere Bereiche. So mancher Hobbysegler ignoriert monatelang seinen Hilfsmotor ("Ich bin Segler, kein Motorbootfahrer") und wundert sich dann im Notfall, dass der Motor versagt und er ein großes Problem bekommt. Oder was nutzt das Reserverad im Kofferraum, an dem seit drei Jahren der Druck nicht geprüft wurde?
wenn sie zum Verheizen oder zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren in beg=FCnstigten Anlagen nach den =A7=A7 3 und 3a verwendet oder zu diesen Zwecken abgegeben werden.[...]
Dann =A73: [...]
1) Beg=FCnstigte Anlagen sind ortsfeste Anlagen,
Im Falle der Nummer 2 ist weitere Voraussetzung, dass ein Jahresnutzungsgrad von mindestens 60 Prozent erreicht wird. (2) Ortsfest im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die w=E4hrend des Betriebes ausschlie=DFlich an ihrem jeweiligen Standort verbleiben und nicht auch dem Antrieb von Fahrzeugen dienen. Was genau hastDu am 2. Absatz nicht verstanden? Davon ab. Wenn es brechend kalt ist, und Stromausfall herrscht, dann h=E4tte ich trotz einer anderslautenden regel nicht die geringsten Hemmungen, Heiz=F6l im Notstromdiesel zu verfeuern.
Hallo, Volker,
Du meintest am 15.12.10:
Das ist falsch, jedenfalls soweit es das Energiesteuergesetz betrifft.
Ein Rasenmäher zum Schieben mit Dieselmotor dürfte auch mit Heizöl EL betrieben werden, ein Selbstfahrer-Rasenmäher nicht.
Viele Gruesse! Helmut
Die Definition im Gesetz ist doch eindeutig, was ortsfest ist:
(2) Ortsfest im Sinne dieses Gesetzes sind Anlagen, die während des Betriebes ausschließlich an ihrem jeweiligen Standort verbleiben und nicht auch dem Antrieb von Fahrzeugen dienen.
Also solange man einen Generator irgendwo hinstellt ist alles in Ordnung. Stellt man ihn hingegen während des Betriebs auf eine Lkw-Ladefläche um die Musikanlage beim Schlagermove oder so zu betreiben, dann ist es nicht mehr in Ordnung.
Da es diese Regelung erst seit dem 01.08.2006 gibt, passt das auch mit den vorher erwähnten Polizeikontrollen in 2005 zusammen, da war das Gesetz nämlich noch anders.
Du kannst dir sogar nen Zuastztank für Heizöl ins Auto bauen und damit die Standheizung betreiben.
Hallo, Sönke,
Du meintest am 15.12.10:
Falsch interpretiert. Mit dem Generator wird (sehr wahrscheinlich) nicht der LKW mitsamt Ladefläche angetrieben.
Viele Gruesse! Helmut
Am Wed, 15 Dec 2010 11:24:24 +0100 schrieb Jo Warner:
Es gibt auch aktive Zonen mit langen Ruhephasen. Ich wette mal, dass z.B. die meisten Menschen in der Eifel sich keine derartigen Gedanken machen.
Am 14.12.10 21:40, schrieb Roman J. Rohleder:
Man sollte solchen Typen mal klar machen, dass sie dem Volk zu dienen haben und nicht dafür angestellt sind, sich immer neue Schikanen gegen ihren Arbeitgeber auszudenken.
Am Wed, 15 Dec 2010 09:25:06 +0100 schrieb Bernd Hohmann:
Wenn der Golf auch wechselweise als Auto genutzt wird, ist das sehr zweifelhaft. Ich denke hier nur mal an die gerichtlich bestätigte Definition der GEZ in Bezug auf "Zum Empfang bereit gehaltene Rundfunkgeräte". Oder an das ewige Gezänk zwischen Gewerbeaufsicht und Gewerbetreibenden über die Definition von ortsfesten und mobilen Verkaufsständen. Falls jemand das mal austesten mag, würde mich das entsprechende letztinstanzliche Urteil sehr interessieren. Die Zwischenschritte natürlich auch ;-)
die ist keineswegs eindeutig.
Nö, eben nicht. Hin*stellen* reicht eben nicht.
Und das mit dem Zusatztank fürs auto würde ich auch eher bleiben lassen ..
Yo : ich fürchte ihr interpretiert den Gesetzestext zu großzügig ... Wäre ja schön wenn's wirklich so wäre, wie ihr schreibt. allein, ich habe weiterhin Zweifel.
Volker
Am Wed, 15 Dec 2010 13:39:19 +0000 schrieb Knut Schottstädt: ....
....................................^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
"... werden kann," sollte da richtigerweise stehen.
X-No-Archive: Yes
begin quoting, Markus Imhof schrieb:
Im Prinzip richtig, aber ein- bis zweimal jährlich reicht.
(Wie startet man den? Mir würde die Preßluftflasche am besten gefallen
- chemische Starterpatronen (Gasgeneratoren) tun's auch.)
Gruß aus Bremen Ralf
X-No-Archive: Yes
begin quoting, Siegfried Schmidt schrieb:
Geh doch nach drüben übern Khyber-Paß und diskutier das mit den Drecksmuchels.
Gruß aus Bremen Ralf
X-No-Archive: Yes
begin quoting, Emil Naepflein schrieb:
Verhungert's sich da angenehmer?
Gruß aus Bremen Ralf
Also schrieb Harald Klotz:
Nun, ein Moppel, der auf der Ladefläche eines Lasters verzurrt ist, bleibt auch an seinem Standort (= der Ladefläche.) *g*
Ansgar
NICHT verstanden habe ich nichts. Aaaber .... ich fürchte, dass ihr diesen Absatz einfach nur zu größzügig interpretiert.
Bevor mir die HK und die Wasserleitungen einfrieren - sicherlich.
Andererseits könnte man auch einfach auf Gasbetrieb des Generators setzen .. ;-)
Volker der überlegt, einen Honda EX30i zu erwerben.
Volker Neurath schrieb:
gesetzliche Grundlage bitte!
gesetzliche Grundlage bitte!
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